Arbeitsunfälle, Fehler

Arbeitsunfälle: 75–95% durch menschliche Fehler verursacht

25.06.2026 - 00:06:54 | boerse-global.de

Psychologenverbände kritisieren Pläne zur Abkehr vom Achtstundentag und fordern mehr Prävention gegen Arbeitsunfälle.

Arbeitsschutz: Fachverbände warnen vor Lockerung des Arbeitszeitgesetzes
Arbeitsunfälle - Sicherheitsfachkräfte in einem modernen Industriebetrieb während einer Schulung, mit Fokus auf Prävention und Teamarbeit. 25.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Initiative AOP-GA – ein Zusammenschluss aus Deutscher Gesellschaft für Psychologie (DGPs), Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und der Fachgesellschaft für Arbeits- und Organisationspsychologie (PASiG) – kritisierte gestern Pläne zur Lockerung des Arbeitszeitgesetzes.

Die Experten warnen vor einer Abkehr vom Achtstundentag. Eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit führe zu erhöhten gesundheitlichen Belastungen und steigenden Fehlzeiten, so die Begründung.

Menschliches Versagen als Hauptunfallursache

Aktuelle Unfallanalysen untermauern die Bedeutung präventiver Sicherheitskultur. Laut Analysen der Wandelwerker Consulting GmbH sind menschliche Entscheidungen für 75 bis 95 Prozent aller Arbeitsunfälle verantwortlich.

Durch gezielte Trainings konnte etwa bei Rolls-Royce Power Systems die Unfallzahl um 75 Prozent gesenkt werden. Auch Daimler Truck, MAN Truck & Bus sowie MTU Aero Engines setzen verstärkt auf Sicherheitskultur-Beratung.

Die Relevanz solcher Maßnahmen zeigen aktuelle Ermittlungsergebnisse. Ein Gutachten zum tödlichen Absturz zweier Arbeiter an einer Windkraftanlage in Birstein – gestern vorgelegt – identifizierte Montagefehler als Ursache. Auch beim Chemieunfall in Nürnberg im Mai 2026 bestätigte die Polizei heute: Menschliches Versagen führte zum Tod eines Mitarbeiters durch austretenden Schwefelwasserstoff. Im Stahlwerk Leoben-Donawitz prüfen Ermittler derzeit, ob Sicherheitsvorschriften nach einem Kohlenmonoxid-Austritt missachtet wurden.

Pflicht zur Fachkraft fĂĽr Arbeitssicherheit

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In Deutschland ist die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) bereits ab dem ersten Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben – geregelt im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Während Großunternehmen oft interne Spezialisten beschäftigen, greifen kleinere Betriebe auf externe Dienstleister zurück.

Für Firmen mit bis zu 50 Beschäftigten bieten Berufsgenossenschaften wie die BGHM alternative Betreuungsmodelle an. Dazu finden unter anderem am 1. Juli 2026 Grundlagenseminare in Saarbrücken statt.

Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft wurde weiterentwickelt. Die DEKRA Akademie bietet das Modell Sifa 3.0 in Hybrid-Formaten an. Voraussetzung: ein Abschluss als Ingenieur, Techniker oder Meister sowie entsprechende Berufserfahrung.

KI und Digitalisierung im Arbeitsschutz

Der Aufgabenbereich von Sicherheitsfachkräften wandelt sich durch neue Technologien. Laut Bundesagentur für Arbeit umfasst das Berufsbild zunehmend digitale Werkzeuge: Predictive Analytics zur Unfallvorhersage, Drohnentechnik für Begehungen in schwer zugänglichen Bereichen sowie vernetzte Gebäudetechnik.

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Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) stellte heute einen neuen KI-gestützten Suchassistenten vor. Das mehrsprachige Tool ermöglicht kostenfreien Zugriff auf fachspezifisches Wissen und Dokumentationen – und soll Fragen zum Arbeitsschutz effizienter beantworten.

Initiative gegen Fachkräftemangel

Angesichts des hohen Personalbedarfs starteten die Brandenburger Landesregierung und die Bundesagentur für Arbeit heute die Initiative „Weniger Papier. Mehr Personal.“ Das Programm unterstützt Unternehmen durch digitale Stellenmeldungen, Förderchecks und persönliche Beratung bei der Fachkräftesuche.

Der Markt für Sicherheitsexperten bleibt dynamisch. Der Messtechnik-Spezialist WIKA sucht aktuell Fachpersonal für Gefahrstoffmanagement und interne Audits. Dienstleister wie IBS in Nordrhein-Westfalen oder PSW CC in Cottbus bieten spezialisierte externe Betreuung an – zur Einhaltung der DGUV-Vorschriften und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

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