Arbeitszeit, Stunden

Arbeitszeit 2026: 12 Stunden täglich erlaubt, elektronische Erfassung Pflicht

Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 10:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Arbeitszeitreform 2026 lockert tägliche Höchstgrenzen, führt aber die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung ein.

Arbeitszeitreform 2026: Neue Regeln für Unternehmen und Beschäftigte
Eine digitale Uhr zeigt 16:00 Uhr in einem modernen Büro, während eine Person im Hintergrund arbeitet. Symbolisiert flexible Arbeitszeiten und Zeiterfassung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Während die tägliche Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Betrachtung gelockert wird, führt der Gesetzgeber eine strikte Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung ein.

Tägliche Höchstarbeitszeit: 10 werden zu 12 Stunden

Ein zentraler Punkt: Die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden fällt. Stattdessen gilt künftig eine wöchentliche Obergrenze von 48 Stunden. Arbeitnehmer dürfen dann an einzelnen Tagen bis zu zwölf Stunden arbeiten – sofern der Wochenrahmen eingehalten wird.

Unverändert bleiben die Ruhezeiten: Elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen sind Pflicht. Auch die Pausenregelungen und der Schutz von Sonn- und Feiertagen bestehen fort. Ziel ist eine bedarfsgerechtere Personalplanung für Unternehmen, ohne den Gesundheitsschutz zu gefährden.

Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht

Die Flexibilisierung hat einen Haken: Arbeitgeber müssen künftig Beginn, Ende und Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit minutengenau elektronisch dokumentieren – inklusive aller Pausen und Überstunden.

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Die Aufzeichnungen sind zwei Jahre lang aufzubewahren. Die Reform soll Transparenz schaffen und Kontrollen durch Aufsichtsbehörden erleichtern. Die Umsetzung läuft bereits im laufenden Jahr.

Teilkrankschreibung: Neue Rückkehrmöglichkeit

Seit dem 10. Juli 2026 gibt es eine weitere Neuerung: Das Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze führt die Teilkrankschreibung ein. Arbeitnehmer können zu 25, 50 oder 75 Prozent ihrer wöchentlichen Arbeitszeit krankgeschrieben werden – für eine stufenweise Rückkehr in den Beruf.

Aktuelle DAK-Zahlen zeigen unterdessen einen leichten Rückgang des Krankenstandes: 5,3 Prozent im ersten Halbjahr 2026, verglichen mit 5,4 Prozent im Vorjahr. Erwerbstätige fehlten im Schnitt 9,6 Tage. Atemwegserkrankungen gingen um 21 Prozent zurück, psychische Erkrankungen stiegen dagegen um 9 Prozent auf 184 Fehltage pro 100 Versicherte. Die Krankenkasse begrüßte die Teilkrankschreibung als sinnvolles Instrument.

TVöD: Neue Sonderzahlungen und Wahlmodell

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten ab 2026 neue Regelungen für die Jahressonderzahlung. Sie wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt und ist nach Entgeltgruppen gestaffelt:

  • Bund: EG 1-8 erhalten 95 Prozent, EG 9a-12 90 Prozent, EG 13-15 75 Prozent.
  • Kommunen: Einheitlich 85 Prozent für alle Gruppen.
  • Krankenhäuser und Pflege: 90 Prozent für EG 1-8, 85 Prozent für höhere Gruppen.

Ein Wahlmodell erlaubt es Beschäftigten, bis zu drei freie Tage statt der Geldleistung zu wählen. Der Antrag muss bis zum 1. September 2026 gestellt werden.

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Politische Diskussionen: Mehr Urlaub, Ende der Minijobs?

Über die aktuellen Reformen hinaus wird weiter diskutiert. Die SPD fordert eine Erhöhung des gesetzlichen Mindesturlaubs von 20 auf 21 Tage pro Jahr. Davon würden schätzungsweise vier Millionen Arbeitnehmer profitieren.

Eine Rentenkommission schlägt vor, den Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen. Künftig wären auch dort Beiträge zur Renten-, Pflege- und Krankenversicherung fällig. Arbeitgeberverbände warnen vor steigender Bürokratie und Personalmangel, besonders in der Gastronomie.

Ab dem 1. Januar 2027 führt Sachsen als vorletztes Bundesland einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub ein. Dann haben Beschäftigte in 15 von 16 Bundesländern Anspruch auf meist fünf Tage bezahlte Freistellung für zertifizierte Weiterbildungen pro Jahr.

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