Arbeitszeit: DGB fordert Tarifbindung gegen 13-Stunden-Tage
Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 05:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Deutsche Gewerkschaftsbund verlangt die zwingende Koppelung neuer Arbeitszeitmodelle an TarifvertrÀge. Damit reagiert die Organisation auf Bestrebungen von Wirtschaft und Politik, die tÀgliche Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Betrachtung aufzuweichen.
Warnung vor 13-Stunden-Tagen
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel betonte, der Acht-Stunden-Tag mĂŒsse als âSchutzwallâ erhalten bleiben. Das aktuelle Arbeitszeitgesetz schĂŒtze rund 43 Millionen BeschĂ€ftigte vor Ăberlastung. Derzeit gilt eine gesetzliche Grenze von zehn Stunden tĂ€glich â sofern ein entsprechender Zeitausgleich erfolgt.
DGB-Vize Stefan Körzell warnt vor einem âRĂŒckfall in ArbeitsverhĂ€ltnisse des 19. Jahrhundertsâ. Seine BegrĂŒndung: Ab der zwölften Arbeitsstunde steige das Unfallrisiko statistisch um 80 Prozent.
Arbeitgeber drÀngen auf Reform
ArbeitgeberprĂ€sident Dulger fordert dagegen eine Abkehr von der starren tĂ€glichen Begrenzung. Er verweist auf die EU-Richtlinie, die eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden erlaubt. LĂ€nder wie Belgien oder Italien hĂ€tten mit flexibleren Modellen niedrigere Krankheitsquoten â die deutschen Regelungen seien ânicht mehr zeitgemĂ€Ăâ.
In der Politik zeichnet sich ein Konflikt ab. Ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin BĂ€rbel Bas (SPD) stöĂt bei Union und Wirtschaft auf Ablehnung. CDU-Chef Merz erwartet einen Reformvorschlag im Herbst. Ein im Juli vorgestelltes Regierungspaket hatte das Thema Arbeitszeit ausgeklammert.
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Gastgewerbe fordert eigenes Paket
Parallel zur Debatte legte die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt ein Elf-Punkte-Programm vor. Gefordert werden unter anderem steuerliche Entlastungen bei alkoholfreien GetrĂ€nken, InvestitionsprĂ€mien und Sonderabschreibungen fĂŒr Mitarbeiterwohnraum. Auch die Digitalisierung der Branche soll bis 2027 vorangetrieben werden.
EuGH-Urteil verschÀrft Arbeitszeiterfassung
Konkret werden auch die rechtlichen Vorgaben: Ein EuGH-Urteil vom Oktober 2025 stuft vom Arbeitgeber organisierte Sammelfahrten als Arbeitszeit ein. Das hat Folgen fĂŒr den Mindestlohn, der zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro steigen soll. Unbezahlte Fahrtzeiten könnten NachzahlungsansprĂŒche auslösen.
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Wie TarifvertrĂ€ge Standorte sichern können, zeigte Anfang August der Automobilzulieferer IAV: Ein Zukunftstarifvertrag mit der IG Metall schlieĂt betriebsbedingte KĂŒndigungen bis Ende 2028 aus. Der Stellenabbau bis 2027 lĂ€uft ĂŒber Freiwilligenprogramme â die Standorte Berlin und Gifhorn bleiben erhalten.
