Arbeitszeit: DGB fordert Tarifbindung gegen 13-Stunden-Tage
Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 05:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Deutsche Gewerkschaftsbund verlangt die zwingende Koppelung neuer Arbeitszeitmodelle an Tarifverträge. Damit reagiert die Organisation auf Bestrebungen von Wirtschaft und Politik, die tägliche Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Betrachtung aufzuweichen.
Warnung vor 13-Stunden-Tagen
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel betonte, der Acht-Stunden-Tag müsse als „Schutzwall“ erhalten bleiben. Das aktuelle Arbeitszeitgesetz schütze rund 43 Millionen Beschäftigte vor Überlastung. Derzeit gilt eine gesetzliche Grenze von zehn Stunden täglich – sofern ein entsprechender Zeitausgleich erfolgt.
DGB-Vize Stefan Körzell warnt vor einem „Rückfall in Arbeitsverhältnisse des 19. Jahrhunderts“. Seine Begründung: Ab der zwölften Arbeitsstunde steige das Unfallrisiko statistisch um 80 Prozent.
Arbeitgeber drängen auf Reform
Arbeitgeberpräsident Dulger fordert dagegen eine Abkehr von der starren täglichen Begrenzung. Er verweist auf die EU-Richtlinie, die eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden erlaubt. Länder wie Belgien oder Italien hätten mit flexibleren Modellen niedrigere Krankheitsquoten – die deutschen Regelungen seien „nicht mehr zeitgemäß“.
In der Politik zeichnet sich ein Konflikt ab. Ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) stößt bei Union und Wirtschaft auf Ablehnung. CDU-Chef Merz erwartet einen Reformvorschlag im Herbst. Ein im Juli vorgestelltes Regierungspaket hatte das Thema Arbeitszeit ausgeklammert.
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Gastgewerbe fordert eigenes Paket
Parallel zur Debatte legte die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt ein Elf-Punkte-Programm vor. Gefordert werden unter anderem steuerliche Entlastungen bei alkoholfreien Getränken, Investitionsprämien und Sonderabschreibungen für Mitarbeiterwohnraum. Auch die Digitalisierung der Branche soll bis 2027 vorangetrieben werden.
EuGH-Urteil verschärft Arbeitszeiterfassung
Konkret werden auch die rechtlichen Vorgaben: Ein EuGH-Urteil vom Oktober 2025 stuft vom Arbeitgeber organisierte Sammelfahrten als Arbeitszeit ein. Das hat Folgen für den Mindestlohn, der zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro steigen soll. Unbezahlte Fahrtzeiten könnten Nachzahlungsansprüche auslösen.
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Wie Tarifverträge Standorte sichern können, zeigte Anfang August der Automobilzulieferer IAV: Ein Zukunftstarifvertrag mit der IG Metall schließt betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2028 aus. Der Stellenabbau bis 2027 läuft über Freiwilligenprogramme – die Standorte Berlin und Gifhorn bleiben erhalten.
