Arbeitszeit, Koalition

Arbeitszeit: Koalition plant 13-Stunden-Tage ab Juli

12.06.2026 - 03:31:36 | boerse-global.de

Union und SPD einigen sich auf Eckpunkte für mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt. Neue Regeln für Minijobs und Arbeitsverträge stehen an.

Koalition plant flexiblere Arbeitszeiten und Minijob-Reform
Arbeitszeit - Ein stilisierter, moderner Hammer liegt auf einem Stapel offizieller Dokumente, die Arbeitsrecht symbolisieren, in einem Büroumfeld. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Nach einem Spitzentreffen Anfang Juni zeichnen sich grundlegende Änderungen ab.

Spitzentreffen im Kanzleramt

Am 10. Juni berieten Union und SPD über drei Stunden mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften. Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas betonten die Einigkeit beim Ziel, das Wirtschaftswachstum zu stärken. BDI-Präsident Leibinger und Arbeitgeberpräsident Dulger forderten einen Reformwurf noch vor der Sommerpause.

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Ein Koalitionsausschuss soll am 1. Juli die Eckpunkte für Anpassungen bei Einkommensteuer, Sozialversicherungen und Arbeitsmarkt beschließen. Die Gewerkschaften zeigten sich grundsätzlich gesprächsbereit. DGB-Chefin Fahimi kritisierte jedoch den Fokus auf Einsparungen.

Flexiblere Arbeitszeiten – aber mit Risiken

Ministerin Bas kündigte für Juni einen Referentenentwurf zur Novellierung des Arbeitszeitgesetzes an. Kern: der Übergang von einer täglichen zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Auf Basis der EU-Richtlinie wären dann Arbeitstage von bis zu 13 Stunden möglich – solange die durchschnittliche Wochenarbeitszeit eingehalten wird. Aktuell liegt die Grenze bei acht, in Ausnahmefällen bei zehn Stunden.

Arbeitsrechtler Pascal Croset gibt zu bedenken: Arbeitgeber können verlängerte Tage nicht einseitig anordnen, wenn der Vertrag konkrete Zeiten fixiert. Die Hans-Böckler-Stiftung verweist auf ein stark steigendes Unfallrisiko nach der achten Stunde. Eine WSI-Befragung ergab: 75 Prozent der Beschäftigten befürchten negative Auswirkungen auf ihre Work-Life-Balance.

Minijobs: Neue Regeln ab Juli

Für geringfügig Beschäftigte stehen wichtige Änderungen an. Ab dem 1. Juli können Minijobber eine bereits erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen. Der Antrag muss schriftlich beim Arbeitgeber erfolgen – und ist endgültig.

Die Verdienstgrenze liegt bei aktuell 603 Euro monatlich (7.236 Euro jährlich), basierend auf dem Mindestlohn von 13,90 Euro. Bereits 2025 war der Mindestlohn auf 12,82 Euro gestiegen, was die Grenze damals auf 556 Euro hob. Im Pflegebereich sind weitere Steigerungen geplant: Zum 1. Juli soll der Pflege-Mindestlohn je nach Qualifikation auf bis zu 21,03 Euro steigen.

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EU-Vorgaben: Deutschland säumig bei Entgelttransparenz

Die Umsetzungsfrist für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ließ Deutschland am 7. Juni verstreichen. Eine nationale Regelung wird nun erst für Anfang 2027 erwartet. Fachanwältin Nathalie Oberthür weist darauf hin, dass bestimmte Vorgaben wie Auskunftsansprüche und Transparenzpflichten in Bewerbungsverfahren bereits jetzt unmittelbar Wirkung entfalten können. Sie empfiehlt Betrieben, Gehaltsrahmen künftig vor Vorstellungsgesprächen zu kommunizieren.

Auch bei der Tarifbindung steht die Regierung unter Druck. Laut WSI arbeiten nur 49 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen. Deutschland gehört zu einer Gruppe von EU-States, die den geforderten nationalen Aktionsplan zur Förderung der Tarifbindung noch nicht vorgelegt haben – Frist war Ende 2025.

Digitalisierung: Arbeitsverträge per E-Mail

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz bringt konkrete Erleichterungen. Arbeitsverträge können künftig rechtssicher per E-Mail geschlossen werden. Auch Arbeitszeugnisse in elektronischer Form mit qualifizierter Signatur sind zulässig. Anträge auf Elternzeit sind bereits seit Mai 2025 formlos per E-Mail möglich.

Parallel bereitet die Regierung eine Reform der Pflegeversicherung vor. Geplant ist unter anderem die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Für 2027 würde das einen Anstieg auf über 7.000 Euro monatlich bedeuten. Auch ein erhöhter Beitragszuschlag für Kinderlose ist Teil der Planungen.

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