Arbeitszeit-Reform: Bis zu 60 Stunden pro Woche in Tarifbetrieben
19.06.2026 - 04:04:18 | boerse-global.de
Ein Referentenentwurf aus ihrem Haus sieht vor, dass der seit 1918 geltende Achtstundentag unter bestimmten Bedingungen aufgeweicht werden kann.
Der 21-seitige Entwurf liegt mehreren Medien vor. Die Kernidee: Der Achtstundentag bleibt grundsätzlich erhalten, doch Tarifparteien erhalten mehr Spielraum. In tarifgebundenen Unternehmen könnte künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vereinbart werden. Das betrifft derzeit etwa die Hälfte aller Beschäftigten.
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Bis zu 60 Stunden pro Woche – aber mit Ausgleich
Für Betriebe ohne Tarifbindung bleibt alles beim Alten. Anders sieht es in Unternehmen mit Tarifvertrag aus: Dort könnte die Arbeitswoche laut Entwurf bis zu 60 Stunden umfassen – etwa sechs Tage zu je zehn Stunden. Voraussetzung: Innerhalb von vier Monaten muss ein entsprechender Freizeitausgleich erfolgen. Im Jahresdurchschnitt darf die Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten.
Bas betont, es gehe nicht um die pauschale Abschaffung des Achtstundentags. Vielmehr sollen „mehr Spielräume für längere Arbeitstage“ geschaffen werden. Der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bleibe durch besondere Regelungen gewahrt.
Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht
Ein zweiter zentraler Punkt: Arbeitgeber müssen künftig Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch erfassen – und zwar jeweils am Tag der Leistung. Damit reagiert das Ministerium auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts.
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Die Vertrauensarbeitszeit bleibt trotz der strengeren Dokumentationspflicht erlaubt. Allerdings müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass ihnen Verstöße gegen gesetzliche Ruhezeiten bekannt werden.
Der Entwurf sieht zudem branchenspezifische Anpassungen vor. In Bäckereien soll die Sonn- und Feiertagsarbeit für die Herstellung auf fünf Stunden, für die Auslieferung auf drei Stunden ausgeweitet werden können. Öffentliche Bibliotheken dürften künftig bis zu sechs Stunden an Sonn- und Feiertagen öffnen.
Scharfe Kritik von Arbeitgebern und Opposition
Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger nannte das Vorhaben eine „Zumutung“ und forderte den Rückzug des Entwurfs. Besonders stört ihn die Kopplung der Flexibilisierung an die Tarifbindung – das widerspreche dem Koalitionsvertrag.
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann bezeichnete den Entwurf als unzureichende Grundlage für die weitere Zusammenarbeit in der Koalition. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall sprach von einem „Rückfall in alte Regulierungsmuster“. Marc Biadacz (CDU) forderte, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit müsse für alle Arbeitnehmer gelten – unabhängig von der Tarifbindung.
Das Arbeitsministerium weist die Kritik zurück. Es handle sich um eine interne Arbeitsfassung, die sich noch in der Ressortabstimmung befinde. Eine finale Entscheidung wird vor dem für den 1. Juli geplanten Koalitionsgipfel erwartet. Bas will die Reform als Teil eines größeren Pakets noch vor der Sommerpause durchbringen.
