Arbeitszeit-Reform, Stunden

Arbeitszeit-Reform: Bis zu 73,5 Stunden pro Woche ab Januar 2027

28.06.2026 - 07:02:42 | boerse-global.de

Die Bundesregierung plant eine drastische Ausweitung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit im Tourismussektor. Gewerkschaften protestieren gegen die Pläne.

Tourismus-Branche: Neue Gesetze erlauben 13-Stunden-Tage
Arbeitszeit-Reform - Eine stilisierte Uhr mit schnell beweglichen Zeigern, überlagert von schemenhaften Silhouetten von Hotel- und Restaurantmitarbeitern. 28.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, die bisherigen Grenzen des Acht-Stunden-Tages aufzuheben. Beschäftigte könnten künftig bis zu 13 Stunden täglich arbeiten.

Neue Höchstgrenzen: 73,5 Stunden pro Woche

Der von Christoph Ploß (CDU) im Ausschuss für Tourismus vorgestellte Plan geht noch weiter. Neben der täglichen Höchstgrenze von 13 Stunden soll auch die wöchentliche Arbeitszeit massiv ausgeweitet werden. Demnach wären künftig bis zu 73,5 Stunden pro Woche möglich.

Ziel der Initiative sei es, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken, heißt es aus Regierungskreisen. Die saisonalen Schwankungen im Tourismus erforderten flexiblere Regelungen. Der Entwurf soll im Herbst 2026 in die parlamentarische Beratung gehen, die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Parallel dazu gibt es Bestrebungen in anderen Bereichen. Ein Referentenentwurf zur Wochenhöchstarbeitszeit für tarifgebundene Unternehmen liegt bereits vor. In Hamburg wird zudem die Wochenarbeitszeit für Beamte ab Anfang 2027 auf 41 Stunden erhöht – zur Deckung von Haushaltsdefiziten.

Gewerkschaften laufen Sturm

Die Pläne stoßen auf scharfe Kritik bei Arbeitnehmervertretern. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnen die Ausweitung entschieden ab. Für Anfang Juli sind erste Diskussionsveranstaltungen in Hamburg angekündigt.

Kritiker befürchten eine Aushöhlung von Sozialstandards und Überlastung der Beschäftigten. Der Acht-Stunden-Tag sei ein zentrales Schutzgut, das nicht aufgeweicht werden dürfe.

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Auch auf europäischer Ebene gibt es Konflikte. Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist am 7. Juni 2026 verstrichen – ohne vollständige nationale Regelung. Zudem äußern DGB und Europäischer Gewerkschaftsbund (ETUC) Bedenken gegen die geplante Unternehmensform „EU Inc.“, die eine digitale Gründung in 48 Stunden ohne Mindestkapital ermöglichen soll. Hier befürchten sie eine Schwächung der Mitbestimmungsrechte.

Minijobs: Zündstoff aus der Rentenkommission

Zusätzlichen Sprengstoff liefern die Empfehlungen der Rentenkommission. Sie legt nahe, die Minijobs abzuschaffen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor dem Verlust von rund 800.000 Arbeitsplätzen.

Besonders hart träfe es das Gastgewerbe und den Tourismus. Laut Branchenverband DEHOGA sind dort rund 1,1 Millionen Menschen auf Minijob-Basis beschäftigt. Die aktuelle Verdienstgrenze liegt bei 603 Euro monatlich.

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Die Mittelstandsunion (MIT) weist darauf hin, dass eine Abschaffung vor allem jene treffen würde, die diese Tätigkeit als Zuverdienst zum Hauptberuf oder während der Ausbildung ausüben. Arbeitgeber im Gastgewerbe zahlen für Minijobs bereits 15 Prozent zur Renten- und 13 Prozent zur Krankenversicherung.

Während Deutschland über eine Abschaffung diskutiert, geht Österreich einen anderen Weg. Das Budgetbegleitgesetz friert die Geringfügigkeitsgrenze bis Ende 2027 bei 551,10 Euro ein. Die Dienstgeberabgabe steigt schrittweise auf 23 Prozent.

Mercedes verschiebt Boni – Industrie unter Druck

Wie prekär die Lage in Teilen der Wirtschaft ist, zeigt Mercedes-Benz. Der Autobauer verschiebt eine tarifliche Sonderzahlung von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts für rund 90.000 Mitarbeiter auf das Jahr 2027. Der Vorstand schlägt zudem vor, die 35-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich zu verlängern.

Hintergrund: Die Gewinne sind eingebrochen. Von 10,4 Milliarden Euro im Jahr 2024 fiel der Wert auf 5,3 Milliarden Euro im Jahr 2025. Im ersten Quartal 2026 sank das Konzernergebnis um weitere 17,2 Prozent.

Entlastung für Reiseveranstalter

Positive Nachrichten gibt es für Reiseveranstalter. Der Reisesicherungsfonds (DRSF) senkt zum 1. November 2026 die Beiträge von 0,5 auf 0,25 Prozent des Umsatzes. Das entlastet die Branche jährlich um rund 70 Millionen Euro. Die Absicherung für rund 24 Millionen Reisende bleibt bestehen.

Bundeskanzler Merz kündigte zudem weitere Reformen an: ein steuerfreies Altersvorsorgedepot ab 2027 und die konsequente Umsetzung des Konnexitätsprinzips bei Leistungsgesetzen des Bundes.

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