Arbeitszeiterfassung: Bundesministerium plant elektronische Pflicht ab sofort
25.06.2026 - 07:18:43 | boerse-global.de
Das Wissenschaftsministerium von Mecklenburg-Vorpommern weigert sich, Hochschulen zur Arbeitszeiterfassung für wissenschaftliche Mitarbeiter zu verpflichten. Die Gewerkschaft GEW spricht von einem Rechtsbruch.
Juristischer Konflikt um Dokumentationspflicht
Sandra Astáras, Landesvorsitzende der GEW, kritisierte die Haltung des Ministeriums am 24. Juni scharf. Der Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied bereits im Mai 2019, dass Arbeitgeber ein verlässliches System zur täglichen Arbeitszeiterfassung einrichten müssen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte dies im September 2022.
Für mehr als 8.000 wissenschaftliche Mitarbeiter an den Hochschulen des Landes ignoriere das Ministerium diese Rechtsprechung, so die Gewerkschaft. Ein aktueller DGB-Hochschulreport untermauert die Forderung: Wissenschaftler mit einem 20-Stunden-Vertrag leisten im Schnitt tatsächlich 31,3 Stunden pro Woche. Die GEW fordert daher die zeitnahe Umsetzung der Erfassungspflicht – zum Schutz der Gesundheit und zur Einhaltung gesetzlicher Höchstarbeitszeiten. Eine Podiumsdiskussion ist für den 7. Juli in Rostock geplant.
Bundesregierung legt Reform des Arbeitszeitgesetzes vor
Parallel zum Streit in Mecklenburg-Vorpommern hat das Bundesarbeitsministerium unter Bärbel Bas im Juni einen Referentenentwurf vorgelegt. Dieser sieht grundlegende Änderungen vor.
Die werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll erhalten bleiben, eine Ausweitung auf zehn Stunden bleibt möglich. Neu ist die Option für Tarifvertragsparteien: Sie können künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vereinbaren. In diesen Fällen wären bis zu 48 Stunden pro Woche im Zwölfmonatsdurchschnitt erlaubt – die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden könnte entfallen.
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Ein zentraler Punkt: Die elektronische Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit wird Pflicht – noch am selben Tag. Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern können dauerhaft auf die elektronische Form verzichten. Für größere Unternehmen gelten Übergangsfristen von zwei bis fünf Jahren. Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich, entbindet den Arbeitgeber aber nicht von der Dokumentationspflicht.
Wirtschaft und Opposition laufen Sturm
Die Pläne des Bundesarbeitsministeriums stoßen auf heftige Kritik. Der DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke zufolge belastet der Entwurf vor allem den Mittelstand. Da die Tarifbindung im Gastgewerbe nur bei rund 23 Prozent liege, bleibe ein Großteil der Branche von den neuen Flexibilisierungsoptionen ausgeschlossen.
Auch die Union lehnt den Entwurf ab. Carsten Linnemann fordert eine Flexibilisierung für alle Betriebe – unabhängig von der Tarifgebundenheit. Den bürokratischen Aufwand der elektronischen Zeiterfassung kritisiert er scharf.
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Doch auch von den Gewerkschaften kommt Widerstand. DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnt vor Gesundheitsrisiken durch Arbeitstage von mehr als zehn Stunden. Laut einer DGB-Umfrage lehnen 98 Prozent der Beschäftigten solche langen Arbeitszeiten ab.
Arbeitsbedingungen im öffentlichen Sektor unter Druck
Der Streit um die Arbeitszeiterfassung ist nur ein Teil einer größeren Debatte. In Hessen fordert die GEW im Rahmen der Novellierung des Hochschulgesetzes den Abbau von Befristungen und mehr Mitbestimmung. In Hamburg plant der Senat eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Beamte von 40 auf 41 Stunden sowie einen zusätzlichen jährlichen Arbeitstag – gegen diese Maßnahme wurde bereits Widerstand angekündigt.
Arbeitswissenschaftler der Initiative AOP-GA mahnen unterdessen eine evidenzbasierte Debatte an. Sie warnen: Eine Abkehr vom Acht-Stunden-Tag könnte zu mehr psychischen Erkrankungen und Fehlzeiten führen. Der Schutzstandard des aktuellen Arbeitszeitgesetzes sei ein wesentlicher Faktor für die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten.
