Arbeitszeiterfassung, BundeslÀnder

Arbeitszeiterfassung: Mehrere BundeslÀnder starten Lehrer-Apps ab August

Veröffentlicht am: 15.08.2026 um 10:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Mehrere GEW-LandesverbĂ€nde fĂŒhren eigene digitale Zeiterfassungssysteme fĂŒr LehrkrĂ€fte ein, um die seit 2019 bestehende EuGH-Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation umzusetzen.

GEW-LandesverbĂ€nde starten eigene Apps zur Arbeitszeiterfassung fĂŒr LehrkrĂ€fte
Ein Tablet mit einer digitalen Zeiterfassungsanwendung auf einem Schreibtisch in einem modernen Klassenzimmer. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Angesichts ausstehender staatlicher Lösungen haben mehrere LandesverbĂ€nde der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eigene digitale Anwendungen zur Arbeitszeiterfassung fĂŒr LehrkrĂ€fte gestartet.

WĂ€hrend in Hessen die App „LehrZeit“ bereits seit dem 5. August 2026 im Einsatz ist, soll die EinfĂŒhrung in Berlin am 18. August 2026 folgen. In Niedersachsen ist der Start nach den dortigen Herbstferien geplant. In Bayern ĂŒbernimmt das zustĂ€ndige Ministerium zudem die Kosten fĂŒr die Anwendung „MiZei“.

Fokus auf Gesundheitsschutz und dokumentierte Mehrarbeit

Hintergrund dieser Initiativen ist die seit 2019 bestehende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung durch den EuropÀischen Gerichtshof (EuGH) sowie ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2022. Bisher gilt Bremen als das einzige Bundesland, das diese Vorgaben bereits umgesetzt hat.

Die GEW Niedersachsen betonte in diesem Zusammenhang, dass die Erfassung eine wesentliche Voraussetzung fĂŒr den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie fĂŒr verlĂ€ssliche Teilzeitmodelle an Schulen darstelle. Vier verschiedene Perspektiven zeigten demnach auf, dass die Arbeitszeit von LehrkrĂ€ften bislang faktisch nicht systematisch erfasst werde.

Die Notwendigkeit einer genaueren Dokumentation wird durch wissenschaftliche Daten untermauert. Einer Studie der UniversitĂ€t Göttingen zufolge leisten Berliner LehrkrĂ€fte pro Jahr durchschnittlich 100 Stunden Mehrarbeit. Rund 30 Prozent der Betroffenen ĂŒberschreiten dabei die Grenze von 48 Wochenstunden.

Ein Arbeitszeitexperte erlÀuterte dazu, dass ProduktivitÀt primÀr durch effiziente Prozesse und nicht durch lÀngere Anwesenheit entstehe. In Deutschland liege die durchschnittliche Arbeitszeit bei VollzeitbeschÀftigten bei 38,31 Stunden pro Woche, wÀhrend TeilzeitkrÀfte auf 18,66 Stunden kÀmen.

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Erfahrungen aus Betrieben zeigten, dass eine Senkung der erfassten Arbeitszeit um 11 Prozent ohne Leistungseinbußen möglich sei, wĂ€hrend Überstunden die Fehlerquoten erhöhten und den FachkrĂ€ftemangel verschĂ€rften.

Politischer Rahmen und bundesweite Standards

Die Bundesregierung verfolgt ebenfalls PlÀne zur Systematisierung der Zeiterfassung. Das Bundeskabinett beschloss am 22.7.2026 einen Aktionsplan zur Förderung der Tarifbindung, da diese im Jahr 2024 unter 50 Prozent gesunken war.

Zu den Maßnahmen gehören neben dem bereits seit dem 1. Mai 2026 geltenden Bundestariftreuegesetz auch steuerliche Anreize, die zum Jahresbeginn 2026 eingefĂŒhrt wurden. In diesem Rahmen ist zudem eine elektronische Arbeitszeiterfassung sowie die Regelung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit vorgesehen.

International zeigt sich eine Tendenz zur VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit beim Einsatz von Kontrolltechnologien. Ein Gericht in Cosenza (Italien) hob am 1. Juli 2026 eine Strafe der Datenschutzbehörde in Höhe von 50.000 Euro gegen ein Unternehmen auf. Das verwendete System zur Erfassung bei Remote-Arbeit wurde als zulĂ€ssig eingestuft, da Koordinaten nur beim Stempel-Vorgang erfasst wurden, eine Gewerkschaftszustimmung vorlag und das Verfahren transparent gestaltet war.

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Rechtliche Risiken bei fehlerhafter Erfassung

Trotz der fortschreitenden Digitalisierung bleibt die korrekte Erfassung im Arbeitsalltag eine Herausforderung. Laut einer Befragung erfassen 13 Prozent von 1.000 BeschĂ€ftigten in Deutschland ihre Arbeitszeit regelmĂ€ĂŸig nicht korrekt.

Gleichzeitig gaben 75 Prozent an, bereits private Angelegenheiten wĂ€hrend der Arbeitszeit erledigt zu haben. Experten weisen darauf hin, dass vorsĂ€tzlicher Arbeitszeitbetrug weitreichende Konsequenzen haben kann, die bis zur fristlosen KĂŒndigung und einer dreimonatigen Sperrfrist beim Arbeitslosengeld reichen.

In einem Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Köln im Jahr 2025 wurden einem Arbeitgeber Detektivkosten in Höhe von 21.000 Euro zugesprochen, die im Zuge der ÜberfĂŒhrung eines Mitarbeiters angefallen waren. Solche Kontrollen sind jedoch nur bei konkretem Verdacht und unter Wahrung der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit zulĂ€ssig.

Neben arbeitsrechtlichen Aspekten spielen auch Kontrollbefugnisse von Behörden eine Rolle. WĂ€hrend Jobcenter GeschĂ€ftsrĂ€ume wĂ€hrend der ĂŒblichen Zeiten betreten dĂŒrfen, verfĂŒgt der Zoll ĂŒber weitergehende Befugnisse fĂŒr unangekĂŒndigte Kontrollen zur BekĂ€mpfung von Schwarzarbeit.

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