Arbeitszeitgesetz ab Juni 2026: Bis 73,5 Stunden pro Woche möglich
25.05.2026 - 09:12:06 | boerse-global.deDie Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Arbeitszeitgesetzes – und stellt damit auch die Arbeitssicherheit vor neue Herausforderungen.
Der Gesetzesentwurf, der für Juni 2026 erwartet wird, soll die seit 1918 geltende tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden durch eine wöchentliche Obergrenze ersetzen. Befürworter wie IW-Direktor Hüther versprechen sich davon mehr Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit. Doch Arbeitsmediziner und Gewerkschaften schlagen Alarm.
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Bis zu 73,5 Stunden pro Woche möglich
Die geplanten Regelungen erlauben theoretisch Arbeitswochen von bis zu 73,5 Stunden – unter Berücksichtigung von Pausen und Ruhezeiten bei einer Sechs-Tage-Woche. Der bisherige Durchschnitt von 48 Wochenstunden über sechs Monate soll allerdings bestehen bleiben. Das Bundesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) warnt: Regelmäßige Arbeitszeiten über 40 Stunden pro Woche erhöhen das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und psychische Störungen erheblich.
In diesem Spannungsfeld gewinnen Sicherheitsfachkräfte (Sifa) enorm an Bedeutung. Sie müssen künftig nicht nur Maschinen und Anlagen beurteilen, sondern auch die physische und psychische Belastung durch deutlich längere Einzelschichten analysieren.
Sifa 3.0: Neuer Standard für Sicherheitsexperten
Die Nachfrage nach der Qualifikation „Sifa 3.0" steigt rasant. Dieses von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anerkannte Curriculum vermittelt genau jene Kompetenzen, die in der modernisierten Arbeitswelt gebraucht werden. Anbieter wie die TÜV Rheinland Akademie und die DEKRA Akademie verzeichnen hohe Anmeldezahlen für ihre Kurse.
Die Ausbildung richtet sich an Meister, Techniker und Ingenieure sowie Hochschulabsolventen aus den Bereichen Ergonomie, Arbeitspsychologie und Arbeitshygiene. Das DEKRA-Programm in Hannover etwa läuft von September 2026 bis Juli 2027 im Hybridmodus mit Präsenzphasen, Selbstlernanteilen und Praxisprojekten. Wer Vollzeit lernt, kann die Qualifikation in rund acht Monaten abschließen, berufsbegleitend sind es etwa 18 Monate.
Die Inhalte decken ein breites Spektrum ab:
- Mechanische Gefährdungen: Risiken durch unkontrollierte Bewegungen, wobei die BAuA spezifische Stabilitätsfaktoren (2,0 für Stapel) und Schlankheitsgrade vorgibt
- Elektrische Sicherheit: Einhaltung der DGUV-Vorschriften V3 und V4 – aktuelle technische Updates vom März 2026 präzisieren etwa die Grenzwerte für den Schutzleiterwiderstand (0,3 ? für Standardgeräte)
- Gefahrenstoffe: Besonders relevant nach jüngsten Industrieunfällen, darunter eine Gasexplosion in einem chinesischen Kohlebergwerk am 22. Mai und ein Unglück in einer petrochemischen Anlage in Ungarn am 23. Mai 2026
Um den steigenden Anforderungen an den Arbeitsschutz gerecht zu werden, sind rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen unerlässlich. Sichern Sie sich bewährte Vorlagen und Checklisten, die von Aufsichtsbehörden anerkannt werden und Ihnen Zeit bei der Dokumentation sparen. Gratis-Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen anfordern
Haftung und Compliance im Wandel
Auch die Gerichte beschäftigen sich mit den neuen Rahmenbedingungen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom August 2025 präzisierte die Vergütungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern – ein Signal für die wachsende Komplexität rechtlicher Vorgaben. Das Nachweisgesetz verlangt zudem die schriftliche Dokumentation aller wesentlichen Arbeitsbedingungen, inklusive Arbeitszeiten und Sicherheitsvorschriften. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2.000 Euro.
Für Arbeitnehmer verschieben sich auch die Rahmenbedingungen für Langzeitkonten: Der Mindestbetrag für die Übertragung von Wertguthaben an die Deutsche Rentenversicherung liegt 2026 bei 23.730 Euro. Dieses Modell sichert sozialversicherungsrechtliche Schutzansprüche auch bei Karrierewechseln oder vorzeitigem Ruhestand.
Risikobewertung wird komplexer
Die geplante Reform verlagert die Verantwortung für die „Arbeitsfähigkeit" der Beschäftigten zunehmend auf die internen Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte. Der DGB und Ver.di haben bereits Proteste angekündigt – ihre Befürchtung: Die Flexibilisierung nütze vor allem den Arbeitgebern, erhöhe aber das Unfallrisiko.
Forsa-Umfragen zeigen ein geteiltes Bild: 59 Prozent der Befragten befürworten grundsätzlich den Wechsel zu einer Wochenhöchstarbeitszeit. Das WSI hingegen stellt fest, dass drei Viertel der Arbeitnehmer negative Folgen befürchten. Für Sicherheitsexperten bedeutet das: Gefährdungsbeurteilungen müssen dynamischer werden. Es geht nicht mehr nur um Maschinenschutz, sondern zunehmend um die physiologischen Grenzen von Mitarbeitern, die 13-Stunden-Schichten absolvieren – auch wenn darauf längere Ruhephasen folgen.
Ausblick: Weitere Reformen bis 2027
Der Fahrplan der Regierung sieht nach dem Arbeitszeitgesetz-Entwurf im Juni 2026 die Einführung des „Grundversicherungsgelds" im Juli 2026 vor. Dieses verschärft die Verfügbarkeitsanforderungen für Alleinerziehende, sobald das Kind 14 Monate alt ist.
Ein weiterer Meilenstein: Ab dem 1. Januar 2027 soll das „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz" die Teilkrankschreibung einführen. Dieses Modell ermöglicht eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz, unterscheidet sich jedoch vom etablierten „Hamburger Modell" – schwerbehinderte Arbeitnehmer erhalten keinen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung des Arbeitgebers.
Die Nachfrage nach DGUV-qualifizierten Sicherheitsfachkräften wird angesichts dieser Entwicklungen hoch bleiben. Gefragt sind Experten, die nicht nur die technischen Anforderungen beherrschen, sondern auch die rechtlichen und psychologischen Dimensionen einer hochflexiblen Arbeitswelt verstehen. Die Ausbildungskapazitäten für die kommenden Monate sind bereits jetzt stark nachgefragt – Unternehmen sichern sich frühzeitig ihre Compliance-Infrastruktur.
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