Arbeitszeitgesetz: Bas plant 48-Stunden-Woche statt Acht-Stunden-Tag
Veröffentlicht am: 03.06.2026 um 06:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung will das Arbeitszeitgesetz grundlegend reformieren – und stößt damit auf heftigen Widerstand von Arbeitnehmervertretern.
Bundesarbeitsministerin Bas wird noch im Juni 2026 einen Gesetzesentwurf vorlegen, der die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Grenze ersetzt. Statt der bisherigen acht Stunden pro Tag sollen künftig bis zu 48 Stunden pro Woche möglich sein, wobei einzelne Arbeitstage auf bis zu 12 Stunden und 15 Minuten ausgedehnt werden könnten. Ausnahmen wären sogar noch darüber hinaus denkbar.
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Die Regierung von Kanzler Merz will mit der Reform deutsches Recht an EU-Vorgaben anpassen. Ein vollständiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird allerdings erst 2027 erwartet. Teil des Pakets sind zudem verpflichtende Regelungen zur elektronischen Zeiterfassung.
Unterstützung und scharfe Kritik
Während der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Hüther, die größere Flexibilität begrüßen – besonders für Dienstleistungs- und Büroberufe –, formiert sich massiver Widerstand. Bereits Anfang der Woche warnte IAB-Direktor Fitzenberger vor den Folgen längerer Arbeitstage: zunehmende Erschöpfung, sinkende Produktivität und wachsende Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Fitzenberger forderte, dass für sicherheitskritische Berufe wie Fluglotsen oder IT-Sicherheitsspezialisten weiterhin strenge Schutzregeln gelten müssten.
Gesundheitliche Risiken: Vier Millionen Nachtarbeiter betroffen
Die gesundheitlichen Folgen langer Arbeitszeiten sind gut dokumentiert. Laut einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) befürchten rund 75 Prozent der Beschäftigten negative Gesundheitsfolgen, wenn die tägliche Arbeit zehn Stunden überschreitet. Das Unfallrisiko verdoppelt sich nach zwölf Stunden im Vergleich zu einer Acht-Stunden-Schicht.
Besonders betroffen sind die rund vier Millionen Menschen in Deutschland, die regelmäßig Nachtarbeit leisten – das sind über neun Prozent der Erwerbstätigen. Die DEKRA Akademie wies erst kürzlich auf die anhaltend hohe körperliche und psychische Belastung hin. Zwar gibt es keine gesetzliche Obergrenze für Nachtschichten in Folge, Experten empfehlen jedoch maximal drei am Stück.
Im Pflegesektor gelten seit Mai 2026 bereits strengere Regeln: Einrichtungen mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte benennen, ab 20 Mitarbeitern ist ein Arbeitsschutzausschuss Pflicht.
Schlafmangel kostet Milliarden
Die volkswirtschaftlichen Folgen von Schlafproblemen sind enorm. Das Forschungszentrum Jülich stellte am Dienstag sein Konzept „One Sleep Health“ vor. Demnach leidet weltweit etwa ein Drittel der Bevölkerung unter Schlafstörungen. Allein in fünf großen Industrienationen entstehen dadurch jährliche Verluste von umgerechnet bis zu 680 Milliarden Euro.
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Die Jülicher Forscher warnen zudem vor den Auswirkungen des Klimawandels: Steigende Nachttemperaturen könnten bis zum Jahr 2100 zu einem Verlust von 50 bis 58 Stunden Schlaf pro Person und Jahr führen. Sie fordern, Schlafgesundheit in die Stadtplanung und Bildungspolitik zu integrieren.
Gastgewerbe unter Druck: Neue Regeln für kranke Mitarbeiter
Die Gastronomie und Hotellerie steht vor besonderen Herausforderungen. Aktuelle Zahlen zeigen: 40 Prozent der Beschäftigten leisten schwere körperliche Arbeit, 21 Prozent arbeiten im Schichtdienst, 13 Prozent nachts.
Das Bundesgesundheitsministerium plant deshalb ein Modell der „teilweisen Krankschreibung“ im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Demnach könnten Arbeitnehmer nach einer Erkrankung von mehr als vier Wochen mit 25, 50 oder 75 Prozent ihrer Leistungsfähigkeit zurückkehren – vorausgesetzt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer stimmen zu.
Der Sozialverband Deutschland und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisieren den Vorstoß scharf. Sie bemängeln die medizinische Umsetzbarkeit und befürchten eine Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes.
UV-Schutz: Neue Pflichten für Arbeitgeber
Noch im Juni will die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aktualisierte Richtlinien zum UV-Schutz vorlegen. Sobald der UV-Index den Wert 3 erreicht, müssen Arbeitgeber organisatorische Maßnahmen ergreifen – etwa die Verlagerung von Arbeiten in die Morgen- oder Abendstunden. Besonders betroffen sind Beschäftigte, die regelmäßig im Freien arbeiten.
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