Arbeitszeitgesetz, Bas

Arbeitszeitgesetz: Bas plant Wechsel zu wöchentlicher Höchstarbeitszeit

17.06.2026 - 12:18:59 | boerse-global.de

Das neue Arbeitszeitgesetz soll tĂ€gliche Höchstarbeitsgrenzen durch Wochenmodelle ersetzen. Experten warnen vor Risiken fĂŒr Arbeitssicherheit.

Arbeitszeitreform 2026: Mehr FlexibilitĂ€t fĂŒr Arbeitgeber geplant
Arbeitszeitgesetz - Nahaufnahme einer modernen Uhr mit sich drehenden ZahnrĂ€dern, die ArbeitszeitflexibilitĂ€t und Überstundenmanagement symbolisieren. 17.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Kern des Vorhabens: mehr Flexibilisierung. Die bisherige tÀgliche Höchstarbeitszeit soll durch eine wöchentliche Betrachtung ersetzt werden. Das könnte Arbeitstage von mehr als zwölf Stunden theoretisch ermöglichen.

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Experten zeigen sich skeptisch. Sie befĂŒrchten negative Folgen fĂŒr die Arbeitssicherheit und soziale Absicherung. Ein weiterer Streitpunkt: das geplante Verbot unbezahlter Überstunden. Vor allem der Mittelstand warnt vor zu strikten Regeln, die betriebliche FlexibilitĂ€t einschrĂ€nken könnten.

Gerichte ziehen Grenzen fĂŒr Vertrauensarbeitszeit

Die Rechtsprechung hat bereits enge Grenzen gesetzt. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Juni 2019 stĂ€rkte die Normenklarheit: Eine Regelung, die bei Vertrauensarbeitszeit pauschal freie Tage fĂŒr Mehrarbeit vorsah, wurde fĂŒr unwirksam erklĂ€rt. Die Voraussetzungen und der Umfang waren nicht prĂ€zise genug definiert.

Seit einem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 sind Arbeitgeber zudem verpflichtet, Arbeitszeiten systematisch zu erfassen. FĂŒr kleine Unternehmen ohne Personalabteilung wird die Digitalisierung von HR-Prozessen damit zur Pflicht. UrlaubsansprĂŒche, Krankmeldungen und Zeiterfassung mĂŒssen transparent sein.

Ein aktuelles EuGH-Urteil vom 11. Juni 2026 stĂ€rkt Arbeitnehmerrechte bei UnternehmensĂŒbergĂ€ngen. Offene Lohnforderungen gehen demnach automatisch auf den neuen EigentĂŒmer ĂŒber. Alter und neuer Inhaber haften als Gesamtschuldner.

Wirtschaft schwĂ€chelt – FachkrĂ€ftemangel sinkt

Die Debatte um Arbeitszeitkonten fĂ€llt in eine Phase schwĂ€chelnder Konjunktur. Besonders die Metall- und Elektroindustrie (M+E) spĂŒrt den Gegenwind. Im April 2026 sank die BeschĂ€ftigtenzahl auf rund 3,75 Millionen – ein Minus von 2,7 Prozent zum Vorjahr. Allein im April fielen saisonbereinigt etwa 15.600 Stellen weg.

Die Auslastung in der norddeutschen M+E-Industrie erreichte im FrĂŒhjahr mit 81,4 Prozent den tiefsten Stand seit der Pandemie. Das KfW-Ifo-FachkrĂ€ftebarometer zeigt: Nur noch 21 Prozent der Unternehmen melden FachkrĂ€ftemangel. Im dritten Quartal 2022 waren es noch fast 50 Prozent.

Experten warnen: Der RĂŒckgang ist primĂ€r konjunkturell bedingt. Bei einer Erholung droht das Problem zurĂŒckzukehren.

Jahressteuergesetz 2026 bringt neue Regeln

Flankiert werden die arbeitsrechtlichen Änderungen vom geplanten Jahressteuergesetz 2026. Der Referentenentwurf vom Mai sieht ab 2027 eine Klarstellung zur Berechnung steuerfreier ZuschlĂ€ge vor. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

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Auch bei der ersten TĂ€tigkeitsstĂ€tte Ă€ndert sich etwas: Der Befristungszeitraum sinkt von 48 auf 24 Monate. Bis 2030 sind zudem ein erweiterter Datenaustausch und Anpassungen bei der Vorsorgepauschale geplant. FĂŒr Unternehmen bedeutet das: mehr KomplexitĂ€t in der Lohnabrechnung.

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