Arbeitszeitgesetz: Dulger fordert 48-Stunden-Woche statt Acht-Stunden-Tag
Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 12:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger verlangt eine grundlegende Reform des Arbeitszeitgesetzes. Statt der starren täglichen Begrenzung soll künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten. Das stärke die Wettbewerbsfähigkeit und bringe Deutschland auf europäischen Standard.
Abkehr vom Acht-Stunden-Tag
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie erlaubt bis zu 48 Stunden pro Woche. Das deutsche Gesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit dagegen auf acht Stunden, maximal zehn mit Ausgleich. Dulger will sich nun an der EU-Vorgabe orientieren – und verweist auf internationale Vergleiche: In Belgien oder Italien seien die Krankheitsquoten trotz flexiblerer Modelle niedriger als hierzulande.
Auch Arbeitswissenschaftlerin Hannah Schade sieht Vorteile: Die Verteilung der Arbeitszeit über die Woche sei entscheidend für die Leistungsfähigkeit, besonders bei Belastung über die neunte Stunde hinaus.
Gesetzentwurf für Herbst angekündigt
Einen entsprechenden Entwurf aus dem Arbeitsministerium von Bärbel Bas erwartet die Branche im Herbst. Kanzler Friedrich Merz bestätigte den Zeitplan – die Reform war bereits im Koalitionsvertrag als Option angelegt.
Flankierend plant die Regierung weitere Einschnitte: Die telefonische Krankschreibung aus der Pandemiezeit soll abgeschafft werden, die AU-Pflicht bereits ab dem ersten Krankheitstag gelten. Der Wirtschaftsweise Martin Werding warnt unterdessen vor den langfristigen Folgen der Rentenreform – bis 2050 könnten die Sozialabgaben auf 54 Prozent steigen.
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Streit um Arbeitszeiterfassung und Mindestlohn
Die Debatte bekommt zusätzliche Brisanz durch neue Zahlen: Eine Umfrage unter 1000 Beschäftigten zeigt, dass 13 Prozent ihre Arbeitszeit regelmäßig nicht korrekt erfassen. 75 Prozent gaben an, während der Arbeitszeit schon private Dinge erledigt zu haben. Sascha Stowasser vom IFAA spricht von erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden durch Arbeitszeitbetrug.
Auch die Wegezeit beschäftigt die Gerichte: Der EuGH entschied im Oktober 2025, dass vom Arbeitgeber organisierte Sammelfahrten als Arbeitszeit gelten. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro seit Januar 2026 können unbezahlte Fahrtzeiten den effektiven Stundenlohn unter die Grenze drücken – Nachzahlungen von rund 20 Euro pro Tag drohen.
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Neuer Kopf fürs Kanzleramt
Kanzler Merz sortiert parallel sein Team neu: Christina Ramb übernimmt zum 1. September die Abteilung für Sozial-, Gesundheits-, Arbeitsmarkt-, Umwelt- und Gesellschaftspolitik. Die frühere BDA-Hauptgeschäftsführerin, seit Juli auch im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit, folgt auf Gesa Miehe-Nordmeyer. Eine Personalie mit Signalwirkung für die kommenden Reformen.
