Arbeitszeitgesetz, Elektronische

Arbeitszeitgesetz: Elektronische Erfassung wird ab sofort Pflicht

Veröffentlicht: 07.07.2026 um 17:49 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung treibt die Arbeitszeitreform voran: Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht, Überstundenregeln werden präzisiert und der Kündigungsschutz für Spitzenverdiener gelockert.

Arbeitszeitreform 2026: Elektronische Pflichten und neue Regeln
Arbeitszeitgesetz - Arbeitszeitgesetz: Elektronische Erfassung wird ab sofort Pflicht 07.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein Reformpaket vom 2. Juli 2026 und aktuelle Referentenentwürfe zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes stehen kurz vor der Umsetzung. Besonders elektronische Aufzeichnungspflichten und neue Regeln für Gutverdiener rücken in den Fokus.

Überstunden oder Mehrarbeit? Der feine Unterschied

In der Praxis ist die Abgrenzung zentral: Überstunden überschreiten die individuell vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Sie sind nur vergütungspflichtig, wenn der Arbeitgeber sie ausdrücklich angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Pauschale Abgeltungsklauseln in Verträgen halten einer Prüfung oft nur stand, wenn sie eine konkrete Obergrenze nennen.

Mehrarbeit dagegen definiert die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit – normalerweise acht Stunden pro Werktag, also 48 Stunden pro Woche. Eine Ausweitung auf zehn Stunden täglich ist möglich, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums Freizeitausgleich erfolgt. Der Referentenentwurf sieht vor, diesen Ausgleichszeitraum von sechs auf vier Monate zu verkürzen. Verstöße können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen.

Stärkere Rechte für Teilzeitkräfte

Ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. November 2025 (Az. 5 AZR 118/23) stärkt die Position von Teilzeitbeschäftigten bei Mehrarbeitszuschlägen. Die Richter werteten absolute Schwellenwerte, die sich an Vollzeit orientieren, als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.

In einem konkreten Fall sprachen sie einer Pflegekraft in Teilzeit neben der Nachzahlung von Zuschlägen eine Entschädigung von 250 Euro wegen Diskriminierung zu. Künftig müssen Schwellenwerte anteilig berechnet werden: Die individuelle Wochenarbeitszeit wird ins Verhältnis zur Vollzeit gesetzt.

Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht

Bereits seit September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Ein aktueller Referentenentwurf konkretisiert dies nun: Die Aufzeichnung muss künftig elektronisch erfolgen.

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Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich, entbindet aber nicht von der Kontrollpflicht. Die Übergangsfristen sind gestaffelt:
- Ein Jahr für Unternehmen allgemein
- Zwei Jahre für Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern
- Fünf Jahre für Kleinbetriebe mit unter 50 Beschäftigten

Betriebe mit bis zu zehn Arbeitnehmern sowie bestimmte tarifvertragliche Konstellationen können von Ausnahmen profitieren.

Neue Regeln für Spitzenverdiener

Für Beschäftigte mit einem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze – aktuell rund 8.450 Euro brutto monatlich – besteht in der Regel kein automatischer Anspruch auf Überstundenvergütung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Das Reformpaket bringt weitere Änderungen: Ab dem 1. Januar 2027 soll der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt ab etwa 177.450 Euro gelockert werden. Parallel steigt die Minijob-Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent. Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit bleiben bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro steuerfrei.

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Krankenstand: Strengere Regeln geplant

Der Krankenstand lag 2025 stabil bei 6,1 Prozent, zeigt eine Analyse des BKK-Dachverbandes. Hauptkostentreiber sind nicht kurze Infekte, sondern langwierige Ausfälle durch Muskel-Skelett-Erkrankungen oder psychische Leiden. Psychische Erkrankungen machen zwar nur 5,4 Prozent der Fälle aus, führen aber im Schnitt zu Fehlzeiten von über f?nf Wochen.

Trotz dieser Datenlage plant die Koalition eine Verschärfung: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wäre ab dem ersten Krankheitstag Pflicht. Juristen weisen darauf hin, dass Arbeitgeber dies bereits heute verlangen können. Die gesetzliche Verankerung dürfte jedoch den Druck in Arztpraxen erhöhen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet mit bis zu 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr.

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