Arbeitszeitgesetz: Entscheidung zu 13-Stunden-Tagen am 1. Juli
16.06.2026 - 00:22:50 | boerse-global.de
Die Bundesregierung arbeitet an weitreichenden GesetzesÀnderungen, die Arbeitsmarkt und Sozialversicherung in den nÀchsten zwei Jahren massiv verÀndern werden. Im Fokus stehen flexiblere Arbeitszeiten, neue Gehaltstransparenz und milliardenschwere Einsparungen in der Krankenversicherung.
Ende der tÀglichen Höchstarbeitszeit?
Die Koalition ringt um eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Unionsfraktionschef Jens Spahn drĂ€ngt auf die Umsetzung einer im Koalitionsvertrag vereinbarten Ănderung: Statt einer tĂ€glichen soll kĂŒnftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten. Das Ziel ist mehr wirtschaftliche FlexibilitĂ€t.
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GĂŒnter Krings, stellvertretender Unionsfraktionschef, hĂ€lt das aktuelle Modell fĂŒr ĂŒberholt â besonders mit Blick auf mobiles Arbeiten und Homeoffice. Die SPD sieht das anders. âEine Abschaffung des Acht-Stunden-Tags ist nicht geplantâ, betont Arbeitspolitiker Jan Dieren. Vielmehr solle die Reform Beruf und Familie besser vereinbar machen.
SPD-ParlamentsgeschĂ€ftsfĂŒhrer Dirk Wiese stellte ein Modell mit wöchentlicher Höchstarbeitszeit und verpflichtender digitaler Zeiterfassung in Aussicht. Möglich wĂ€ren demnach bis zu 13 Stunden Arbeit pro Tag, solange die 40-Stunden-Woche nicht ĂŒberschritten wird. Eine Entscheidung fĂ€llt voraussichtlich im Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026.
Kritik kommt vom Marburger Bund. Die Ărztegewerkschaft warnt vor Gesundheitsrisiken und einer GefĂ€hrdung der Patientensicherheit. KlinikĂ€rzte leisten bereits jetzt durchschnittlich sechs Ăberstunden pro Woche.
Neue Transparenzpflichten fĂŒr Unternehmen
Parallel dazu mĂŒssen sich Unternehmen auf die EU-Entgelttransparenzrichtlinie einstellen. Die offizielle Umsetzungsfrist endete am 7. Juni 2026. Seit dem 8. Juni gilt die Richtlinie fĂŒr öffentliche Arbeitgeber unmittelbar. FĂŒr die Privatwirtschaft soll das nationale Gesetz Anfang 2027 in Kraft treten.
Die Richtlinie verlangt unter anderem: Arbeitgeber mĂŒssen bereits vor dem VorstellungsgesprĂ€ch eine Gehaltsspanne nennen. Das Abfragen des bisherigen Gehalts ist verboten. Bei Klagen wegen Entgeltbenachteiligung kehrt sich die Beweislast um. Ab Juni 2028 gelten zudem Berichtspflichten fĂŒr Firmen mit mehr als 100 BeschĂ€ftigten.
Hintergrund ist das unbereinigte LohngefĂ€lle in Deutschland â aktuell liegt es bei 18 Prozent.
MilliardenlĂŒcke in der Krankenversicherung
Um die gesetzliche Krankenversicherung 2027 um mindestens 16,3 Milliarden Euro zu entlasten, plant die Regierung das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Ein zentraler Punkt: die beitragsfreie Familienversicherung fĂŒr Partner soll abgeschafft werden. KĂŒnftig wĂ€ren 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens fĂ€llig â bei 3.000 Euro Monatsverdienst sind das 75 Euro.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann fordert, diese Regelung auch auf Ehepartner von Beamten auszuweiten. Hier ist ein Beitrag von 3,5 Prozent im GesprÀch.
Parallel bereitet Bundesfinanzminister Lars Klingbeil eine Steuerreform vor. Intern liegen zwei Varianten: Entlastungen von 10 oder 20 Milliarden Euro. Geplant ist, den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst bei einem höheren Jahreseinkommen greifen zu lassen. Zur Gegenfinanzierung werden eine Erhöhung des Reichensteuersatzes und Anpassungen bei der Erbschaftsteuer erwogen.
Sachsens MinisterprĂ€sident Michael Kretschmer mahnt, der Bund mĂŒsse mögliche SteuerausfĂ€lle von LĂ€ndern und Kommunen vollstĂ€ndig ausgleichen.
HĂ€rtere Gangart beim BĂŒrgergeld?
Das Bundesarbeitsgericht hat die Anforderungen an Zustellungen verschĂ€rft. Ein Einwurf-Einschreiben gilt seit einem Urteil vom 7. Mai 2026 nicht mehr als Beweis des ersten Anscheins fĂŒr den Zugang eines Schreibens. Grund ist die Digitalisierung der Zustellprozesse.
In einem konkreten Fall fĂŒhrte der fehlende Nachweis einer Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement zu Lohnnachzahlungen von ĂŒber 100.000 Euro. Experten empfehlen Arbeitgebern daher die Zustellung durch Boten mit Protokoll.
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Zudem gibt es Bestrebungen, die Regeln beim BĂŒrgergeld zu verschĂ€rfen. Ein Entwurf aus dem Bundesrat sieht vor, dass nichterwerbsfĂ€hige Personen â insbesondere Kinder unter 15 Jahren â ihren Leistungsanspruch verlieren können, wenn sie sich lĂ€nger als vier Wochen ohne Zustimmung des Jobcenters im Ausland aufhalten. Die Bundesregierung lehnt diesen Entwurf bisher ab.
