Arbeitszeitgesetz, FlexibilitÀt

Arbeitszeitgesetz: FlexibilitĂ€t nur fĂŒr tarifgebundene Betriebe geplant

20.06.2026 - 12:43:34 | boerse-global.de

Geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes sieht flexible Modelle nur mit Tarifvertrag vor. Opposition und Wirtschaft kritisieren den Entwurf scharf.

Arbeitszeitreform: Streit um Tarifbindung und Flexibilisierung
Arbeitszeitgesetz - Eine Hand hĂ€lt einen Stift ĂŒber ein Gesetzesdokument, das eine Debatte ĂŒber die Arbeitszeitreform und FlexibilitĂ€t in Deutschland symbolisiert. 20.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes sieht flexiblere Arbeitszeiten vor – aber nur fĂŒr Unternehmen mit Tarifvertrag. Opposition und WirtschaftsverbĂ€nde laufen Sturm.

Tarifbindung als Knackpunkt

Der 21-seitige Entwurf aus dem von BĂ€rbel Bas (SPD) gefĂŒhrten Ministerium will den Acht-Stunden-Tag als Grundsatz behalten. Abweichungen hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit sollen aber möglich sein. Die EinschrĂ€nkung: Nur tarifgebundene Betriebe oder Unternehmen mit Betriebsvereinbarungen dĂŒrfen mitmachen.

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Genau das sorgt fĂŒr dicke Luft. CDU-GeneralsekretĂ€r Carsten Linnemann und Gitta Connemann von der Mittelstandsunion sprechen von einem Bruch des Koalitionsvertrags. Unions-Sprecher Marc Biadacz fordert: Die Flexibilisierung mĂŒsse allen Arbeitnehmern offenstehen – unabhĂ€ngig von einer Tarifbindung.

Wirtschaft schlÀgt Alarm

ArbeitgeberprĂ€sident Rainer Dulger nennt den Entwurf eine Zumutung und fordert dessen RĂŒckzug. Oliver Zander, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer von Gesamtmetall, sieht darin eine Ansammlung gewerkschaftlicher Maximalpositionen. Thilo Brodtmann vom Maschinenbauverband VDMA kritisiert, dass zahlreiche Unternehmen ohne Tarifvertrag von den neuen Regeln ausgeschlossen blieben.

Ein weiterer Streitpunkt: die geplante Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. WirtschaftsverbĂ€nde warnen vor einem BĂŒrokratie-Monster. Marie-Christine Ostermann vom Verband „Die Familienunternehmer“ rechnet vor: Neue Dokumentationspflichten belasteten fast alle Unternehmen – die Vorteile der Flexibilisierung bekĂ€me aber nur ein Teil.

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Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bezeichnet den Entwurf als praxisfern. GeneralsekretĂ€r Holger Schwannecke sagt, die geplanten Regeln gingen an der RealitĂ€t vieler Handwerksbetriebe vorbei. Auch IHK-PrĂ€sident Uwe Goebel fordert Nachbesserungen, vor allem fĂŒr kleine Unternehmen und Start-ups.

SPD und Gewerkschaften verteidigen PlÀne

Innerhalb der SPD und bei den Gewerkschaften sieht man das anders. SPD-Politikerin Annika Klose hĂ€lt den Entwurf fĂŒr einen notwendigen Schritt. Er verbessere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und verhindere unbezahlte Überstunden.

Bernhard Steidl vom DGB Bayern verteidigt die Beibehaltung des Acht-Stunden-Tags als wesentliches Instrument des Gesundheitsschutzes. Der Entwurf enthĂ€lt zudem spezifische Branchenregelungen: BĂ€ckereien sollen sonntags kĂŒnftig bis zu acht Stunden öffnen dĂŒrfen, Bibliotheken bis zu sechs Stunden.

Das Bundesarbeitsministerium betont, es handle sich um eine interne Arbeitsfassung in einem frĂŒhen Abstimmungsstadium. Eine finale Version des Gesetzentwurfs liegt noch nicht vor.

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