Arbeitszeitgesetz: Merz plant Abschaffung des Acht-Stunden-Tags
25.05.2026 - 09:02:27 | boerse-global.deStatt der täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll künftig eine wöchentliche Obergrenze gelten. Kanzler Friedrich Merz treibt das Vorhaben voran – doch der Widerstand ist groß.
Flexibilität statt starre Grenzen
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht vor, die tägliche Höchstarbeitszeit abzuschaffen. Arbeitsministerin Bärbel Bas soll den Gesetzesentwurf im Juni 2026 vorlegen. Die geplante Neuregelung würde den bisherigen Acht-Stunden-Tag durch eine flexible wöchentliche Höchstgrenze ersetzen.
Befürworter argumentieren, dass Unternehmen so besser auf schwankende Auslastungen reagieren könnten. Auch Beschäftigte würden mehr Freiheit bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit gewinnen. Eine Umfrage des Forsa-Instituts zeigt: 59 Prozent der Deutschen unterstützen den Wechsel zu einer Wochenarbeitszeitgrenze.
Doch die Kritik ist massiv. Das Hans-Böckler-Institut und das Hugo-Sinzheimer-Institut warnen: Ohne tägliche Höchstgrenzen wären in Extremfällen Arbeitswochen von bis zu 73,5 Stunden möglich. DGB-Chefin Yasmin Fahimi hat sich deutlich gegen die Pläne ausgesprochen. Eine Studie des WSI belegt: Drei Viertel der Beschäftigten befürchten negative Folgen der Deregulierung.
Gerichtsurteile zeigen Risiken für Arbeitgeber
Während die Politik über mehr Flexibilität debattiert, machen aktuelle Gerichtsurteile die Risiken mangelhafter Zeiterfassung deutlich. In einem Fall klagte ein Lagerarbeiter erfolgreich auf Überstundenvergütung. Der Arbeitgeber hatte keine formelle Zeiterfassung. Das Gericht akzeptierte handschriftliche Kalendereinträge des Klägers als Beweis. Die Nachzahlung: rund 50.000 Euro, davon 46.000 Euro rückwirkender Lohn plus Zinsen.
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Das Arbeitsgericht Berlin entschied zudem: Spontane Überstunden in Schichtbetrieben müssen mindestens vier Tage vorher angekündigt werden. Ausnahmen gelten nur bei dringenden Notfällen.
Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs setzt deutsche Arbeitgeber unter Druck. Der EuGH hat klargestellt: Es gibt keine zwischenkategorie zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit. Rückfahrten von Dienstreisen müssen als Arbeitszeit gewertet werden, wenn der Arbeitgeber die Reiseroute vorgibt.
Mündliche Verträge: Ein riskantes Spiel
Wie wichtig schriftliche Dokumentation ist, zeigt der Fall eines Trigema-Mitarbeiters. Karl-Josef Schoser ging im April 2026 nach 48 Jahren in Rente – ohne jemals einen schriftlichen Arbeitsvertrag unterschrieben zu haben.
Zwar sind mündliche Verträge in Deutschland grundsätzlich gültig. Doch das Nachweisgesetz verlangt eine schriftliche Zusammenfassung der wesentlichen Arbeitsbedingungen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 2.000 Euro geahndet werden.
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Kommt es zum Rechtsstreit, gelten ohne schriftlichen Vertrag automatisch die gesetzlichen Mindeststandards: 13,90 Euro Mindestlohn pro Stunde, mindestens 24 Urlaubstage bei einer Sechstagewoche und die gesetzlichen Kündigungsfristen. Befristungen oder Kündigungen müssen zwingend schriftlich erfolgen.
Personalrecruiting im Wandel
Parallel zu den arbeitsrechtlichen Debatten zeigt sich ein Wandel in der Personalbeschaffung. Ein Report des Unternehmens Genius HRTech vom April 2026, für den 1.647 HR-Verantwortliche befragt wurden, offenbart: 57 Prozent der Arbeitgeber lockern ihre Background-Checks, um Einstellungen zu beschleunigen. 33 Prozent der Führungskräfte berichten von gefälschten Bildungsabschlüssen, weitere 33 Prozent von Identitäts- oder Adresskonflikten bei Bewerbern.
Die Lösung sehen viele in der Technologie: 63 Prozent der HR-Verantwortlichen erwarten, dass KI-gestützte Überprüfungen innerhalb von drei Jahren zum Standard werden. Unternehmen wie „We Are Social" mit über 1.000 Mitarbeitern berichten bereits von Effizienzgewinnen durch automatisierte Recruiting-Systeme. Die Zeit bis zur Einstellung verkürzte sich um fünf bis zehn Tage.
Ausblick: Spagat zwischen Flexibilität und Schutz
Bis zum Juni 2026 wird der Gesetzesentwurf erwartet. Der internationale Vergleich zeigt mögliche Wege auf. In Italien gelten seit dem 22. Mai 2026 neue Regeln für Plattformarbeit: Bei algorithmischer Steuerung wird von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen. Die Beschäftigten haben ein Recht auf menschliche Überprüfung automatisierter Entscheidungen.
Für deutsche Arbeitgeber heißt das: Sie müssen sich auf die mögliche Wochenarbeitszeit einstellen, gleichzeitig aber die aktuellen Pflichten zur Zeiterfassung und Dokumentation einhalten. Die jüngsten Gerichtsurteile zeigen: Die finanziellen Risiken von Nachlässigkeiten bleiben hoch – unabhängig von der kommenden Flexibilisierung.
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