Arbeitszeitgesetz, Acht-Stunden-Tag

Arbeitszeitgesetz: Neue 48-Stunden-Woche statt Acht-Stunden-Tag

30.05.2026 - 11:40:15 | boerse-global.de

Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes sieht eine Abkehr von der tÀglichen Acht-Stunden-Grenze vor. Eine Umfrage zeigt mehrheitliche Zustimmung in der Bevölkerung.

Arbeitszeitgesetz: Neue 48-Stunden-Woche statt Acht-Stunden-Tag - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Arbeitszeitgesetz: Neue 48-Stunden-Woche statt Acht-Stunden-Tag - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Bundesarbeitsministerin BĂ€rbel Bas will Anfang Juni einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes vorlegen. Die schwarz-rote Koalition unter Kanzler Merz setzt damit ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Von der tÀglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit

Kern der Reform ist die Abkehr von der starren Acht-Stunden-Grenze pro Tag. Stattdessen soll kĂŒnftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gelten. Möglich wĂ€re dann eine tĂ€gliche Arbeitszeit von bis zu zehn Stunden – allerdings mit entsprechendem Ausgleich. Ziel ist mehr FlexibilitĂ€t fĂŒr Arbeitgeber und BeschĂ€ftigte.

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Die Bevölkerung steht dem Vorhaben mehrheitlich positiv gegenĂŒber. Eine Forsa-Umfrage vom 14. und 15. Mai 2026 mit 1004 Teilnehmern zeigt: 57 Prozent der Deutschen befĂŒrworten die Abschaffung der tĂ€glichen zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Besonders hoch ist die Zustimmung bei CDU/CSU-WĂ€hlern mit 74 Prozent, gefolgt von SPD-AnhĂ€ngern (61 Prozent) und GrĂŒnen-WĂ€hlern (58 Prozent). Ablehnung kommt vor allem von der Linken: 61 Prozent ihrer AnhĂ€nger sind dagegen. Auch in Ostdeutschland und unter Gewerkschaftsmitgliedern regt sich Widerstand – dort lehnen 53 Prozent die PlĂ€ne ab.

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht bereits

Rechtlich ist die Lage klarer, als viele denken. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte bereits am 13. September 2022 entschieden: Arbeitgeber mĂŒssen die Arbeitszeiten ihrer BeschĂ€ftigten erfassen. Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz, gestĂŒtzt auf ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs von 2019. Damals hatten die Luxemburger Richter festgelegt, dass EU-Mitgliedstaaten ein objektives und zugĂ€ngliches System zur Erfassung der tĂ€glichen Arbeitszeit vorschreiben mĂŒssen.

BAG-PrĂ€sidentin Inken Gallner hat klargestellt: Unternehmen sollten nicht auf das neue Gesetz warten, sondern bereits jetzt Systeme zur Zeiterfassung einfĂŒhren. Zwar soll das Gesetz 2026 digitale und elektronische Methoden vorschreiben, doch schon heute können die Aufsichtsbehörden Bußgelder verhĂ€ngen, wenn bei BetriebsprĂŒfungen keine Zeiterfassung vorliegt.

Gewerkschaften warnen vor Überlastung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ĂŒbt scharfe Kritik an der geplanten Flexibilisierung. Die Gewerkschafter befĂŒrchten, dass der Wegfall der tĂ€glichen Höchstarbeitszeit zu einer Überlastungsspirale fĂŒhrt – besonders fĂŒr BeschĂ€ftigte ohne Tarifvertrag. Daten des DGB-Index „Gute Arbeit" untermauern die Skepsis: Zwischen Januar und Mai 2025 gaben 53 Prozent der befragten 6985 Arbeitnehmer an, sie wĂŒnschten sich kĂŒrzere Arbeitszeiten. Nur sieben Prozent wollen lĂ€nger arbeiten.

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Auch Mediziner melden Bedenken an. Sie verweisen auf Gesundheitsrisiken bei Schichten von mehr als acht Stunden. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schlĂ€gt vor, erste Flexibilisierungsmaßnahmen auf BĂŒroangestellte zu beschrĂ€nken. Der DGB bleibt jedoch bei seiner Ablehnung und warnt vor einem Abbau von Arbeitnehmerschutzrechten.

Elektronische Erfassung fĂŒr die meisten Betriebe

Der kommende Gesetzentwurf sieht fĂŒr die meisten Unternehmen eine elektronische Zeiterfassung vor. Ausnahmen könnten fĂŒr Kleinstbetriebe und FĂŒhrungskrĂ€fte gelten. Die sogenannte Vertrauensarbeitszeit bleibt rechtlich möglich – die tatsĂ€chlich geleisteten Stunden mĂŒssen aber dokumentiert werden, um den Arbeitsschutzanforderungen zu genĂŒgen.

Die Arbeitszeitreform ist nicht das einzige Großprojekt der Koalition im Arbeitsrecht. Das Bundesfamilienministerium hat bereits eingerĂ€umt, dass Deutschland die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 7. Juni 2026 nicht einhalten wird. Das Gesetz soll nun Anfang 2027 in Kraft treten, die vollstĂ€ndigen Berichtspflichten werden auf Juni 2028 verschoben – um die Wirtschaft nicht sofort zu belasten.

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