Arbeitszeitgesetz, NGG

Arbeitszeitgesetz: NGG warnt vor doppeltem Unfallrisiko bei Flexibilisierung

Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 01:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Gewerkschaft NGG warnt vor steigenden Unfallrisiken und Problemen bei der Kinderbetreuung durch geplante Arbeitszeitflexibilisierung.
Moderne Produktionshalle in der Lebensmittelindustrie mit Fokus auf Arbeitsplatz und technischer AusrĂŒstung. Illustration mit AI erstellt.

Mehrere RegionalverbĂ€nde der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-GaststĂ€tten (NGG) haben die geplanten Reformen des Arbeitszeitgesetzes scharf kritisiert. Die Arbeitnehmervertreter warnen vor massiven Belastungen fĂŒr Familien und Pflegende sowie vor steigenden Unfallrisiken durch eine Abkehr vom gesetzlichen Acht-Stunden-Tag.

In den vergangenen Tagen positionierten sich zahlreiche NGG-Unterbezirke gegen die PlÀne der Bundesregierung. Darunter die VerbÀnde Rhein-Main, OWL, Mannheim-Heidelberg und Magdeburg. Kern der Kritik: die Umstellung von einer tÀglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

WĂ€hrend die Bundesregierung und Branchenvertreter wie der Tourismusbeauftragte Christoph Ploß mehr FlexibilitĂ€t fordern, sieht die Gewerkschaft eine Gefahr fĂŒr die Planbarkeit des Alltags der BeschĂ€ftigten.

Fehlende Kinderbetreuung verschÀrft die Belastung

Die Gewerkschaft verweist auf eine erhebliche Diskrepanz zwischen den geplanten Arbeitszeiten und der verfĂŒgbaren Infrastruktur. Laut einer DJI-Studie deckt das Angebot an KitaplĂ€tzen fĂŒr Kinder unter drei Jahren den Bedarf in vielen Regionen nicht.

In Ludwigshafen liegt die Betreuungsquote bei 21 Prozent (1140 PlĂ€tze), wĂ€hrend der Bedarf auf 51 Prozent geschĂ€tzt wird. Ähnliche LĂŒcken zeigen sich im Main-Kinzig-Kreis (30 Prozent) und in Frankenthal (23 Prozent). Selbst in StĂ€dten mit höheren Quoten wie Magdeburg (59 Prozent) oder MĂŒlheim (37 Prozent) sieht die Gewerkschaft die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefĂ€hrdet. Besonders betroffen: Alleinerziehende, von denen bereits jetzt 42 Prozent vor erheblichen Organisationsproblemen stehen.

51 Prozent der Frauen und 41 Prozent der MĂ€nner sind zudem in die Pflege von Angehörigen eingebunden. LĂ€ngere Arbeitstage wĂŒrden die verlĂ€ssliche Versorgung PflegebedĂŒrftiger unmöglich machen, so die NGG.

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Gesundheitsgefahren durch ĂŒberlange Arbeitstage

Ein weiteres zentrales Argument der Gewerkschaft ist der Arbeitsschutz. Die NGG betont: Das Unfallrisiko bei zwölf Stunden Arbeitszeit ist doppelt so hoch wie an einem regulÀren Acht-Stunden-Tag.

Die aktuelle gesetzliche Höchstgrenze der Wochenarbeitszeit liegt bei 48 Stunden. Durch Ausnahmen kann sie in EinzelfĂ€llen bereits jetzt auf bis zu 73,5 Stunden steigen. Eine generelle Flexibilisierung wĂŒrde diese Belastungsgrenzen weiter aufweichen, warnen die Arbeitnehmervertreter.

Wirtschaftsvertreter fordern dagegen eine Modernisierung des Gesetzes. Christoph Ploß sprach sich zuletzt dafĂŒr aus, den Acht-Stunden-Tag durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Auch der Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen (VDFU) drĂ€ngt auf weniger BĂŒrokratie und fordert unter anderem den Wegfall jeder vierten Dokumentationspflicht.

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Tarifliche Entwicklungen in der Branche

WĂ€hrend die Debatte um die Arbeitszeitreform anhĂ€lt, gibt es in Teilbereichen Bewegung bei den Entgelten. FĂŒr die BeschĂ€ftigten der bayerischen SĂŒĂŸwarenindustrie konnte ein Tarifabschluss erzielt werden. Er sieht eine rĂŒckwirkende Lohnsteigerung von 2,9 Prozent zum 1. Juni 2026 vor.

In anderen Regionen bleiben die Fronten verhĂ€rtet. Die NGG Aachen fordert fĂŒr rund 3100 BeschĂ€ftigte in der Gastronomie des Kreises Heinsberg ein Lohnplus von sechs Prozent. Der Arbeitgeberverband Dehoga Nordrhein-Westfalen hat bisher kein Angebot vorgelegt. FĂŒr die kommende Woche sind weitere Verhandlungen angesetzt.

ZusĂ€tzlicher Druck entsteht durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen. Ab August 2026 greift in Nordrhein-Westfalen der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung fĂŒr ErstklĂ€ssler. Kommunen wie Remscheid und Radevormwald warnen jedoch bereits vor Platz- und Personalmangel. Mehrere StĂ€dte prĂŒfen derzeit eine Verfassungsklage gegen das Land. Die bereitgestellten Mittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro kommen nach Angaben des StĂ€dtetages NRW nicht ausreichend bei den Kommunen an.

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