Arbeitszeitgesetz-Reform, Acht-Stunden-Tag

Arbeitszeitgesetz-Reform: 48-Stunden-Woche statt Acht-Stunden-Tag

20.06.2026 - 03:10:19 | boerse-global.de

Das Bundesarbeitsministerium plant eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden und eine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung.

Arbeitszeitreform: Neue Regeln für Stunden und Erfassung
Arbeitszeitgesetz-Reform - Eine digitale Zeiterfassungsuhr in einem modernen Büro, die die Erfassung von Arbeitszeiten symbolisiert. 20.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein Referentenentwurf sorgt bereits für heftige Debatten zwischen Regierung, Wirtschaft und Gewerkschaften.

Abkehr vom starren Acht-Stunden-Tag

Der 21-seitige Entwurf stellt die Arbeitszeitregelung auf den Kopf. Statt der täglichen Höchstarbeitszeit soll künftig eine wöchentliche Obergrenze von durchschnittlich 48 Stunden gelten. Einzelne Arbeitstage könnten auf bis zu zwölf Stunden ausgedehnt werden – vorausgesetzt, der Freizeitausgleich stimmt.

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Doch diese Flexibilisierung gilt nicht für alle. Nur Betriebe mit Tarifbindung oder entsprechender Betriebsvereinbarung dürfen vom Acht-Stunden-Standard abweichen. Für Unternehmen ohne Tarifvertrag bleibt alles beim Alten. Aktuell würde die Neuregelung damit etwa jeden zweiten Beschäftigten in Deutschland betreffen.

Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht

Der Entwurf verpflichtet Arbeitgeber zur elektronischen Dokumentation von Arbeitsbeginn, -ende und -dauer. Damit reagiert das Ministerium auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts.

Verstöße sollen teuer werden: Bußgelder von bis zu 30.000 Euro sind vorgesehen. Befürworter sehen darin einen wichtigen Gesundheitsschutz und ein Mittel gegen unbezahlte Mehrarbeit. Kritiker warnen dagegen vor dem Ende der Vertrauensarbeitszeit und steigender Bürokratie.

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Wirtschaft und Opposition laufen Sturm

Die Verknüpfung von Flexibilisierung und Tarifbindung stößt auf massiven Widerstand. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Gitta Connemann von der Mittelstands- und Wirtschaftsunion sehen den Koalitionsvertrag verletzt. Dieser habe eine allgemeine Öffnung für alle Betriebe vorgesehen. Auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann kündigte Widerstand an.

Die Arbeitgeberverbände gehen noch weiter. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert eine grundlegende Überarbeitung. Oliver Zander von Gesamtmetall spricht von einem „Rückfall in veraltete Regulierungsmuster“. Bertram Brossardt von der Bayerischen Wirtschaft kritisiert zudem die drohende Bürokratieflut durch die Zeiterfassungspflicht.

SPD und Gewerkschaften halten dagegen

Die SPD verteidigt den Entwurf als notwendigen Arbeitnehmerschutz. Annika Klose (SPD) betont, dass Flexibilität nicht auf Kosten der Gesundheit gehen dürfe. Unterstützung kommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Bernhard Steidl vom DGB Bayern nennt den Erhalt des Acht-Stunden-Tags als Regelfall „wesentlich für den Gesundheitsschutz“.

Das Arbeitsministerium bezeichnet das Papier als interne Arbeitsfassung, die noch nicht final abgestimmt sei. Zur Lösung des Koalitionsstreits ist für den 1. Juli ein Gipfel geplant. Bei planmäßigem Verlauf könnten die neuen Regeln zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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