Arbeitszeitgesetz-Reform: Handwerk fordert Nachbesserungen für KMU
Veröffentlicht am: 16.08.2026 um 01:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Debatte um die Reform des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) hat im Verlauf des Jahres 2026 die unterschiedlichen Interessen von Gesetzgeber und Wirtschaftsverbänden verdeutlicht. Im Zentrum der Diskussion steht ein Referentenentwurf, der eine umfassende Modernisierung der Arbeitszeitregelungen anstrebt.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat in diesem Zusammenhang eine detaillierte Positionierung vorgenommen und fordert substanzielle Nachbesserungen, um die Praxistauglichkeit für kleine und mittlere Betriebe sicherzustellen.
Kritik an bürokratischen Hürden im Referentenentwurf
In seinen Stellungnahmen im Sommer 2026 kritisierte der ZDH den aktuellen Referentenentwurf zur ArbZG-Reform als unzureichend. Der Verband mahnte an, dass die geplanten Regelungen in ihrer derzeitigen Form nicht den Anforderungen an eine moderne und flexible Arbeitswelt entsprächen. Ein zentraler Kritikpunkt ist der Mangel an Flexibilität, der durch die neuen gesetzlichen Vorgaben eher eingeschränkt als gefördert werde.
Zudem wies der Verband auf die drohende Zunahme der Bürokratie hin. Für Handwerksbetriebe sei es essenziell, dass gesetzliche Rahmenbedingungen die betrieblichen Abläufe unterstützen, statt sie durch zusätzliche administrative Lasten zu erschweren. Der ZDH forderte daher eine Überarbeitung des Entwurfs, die den spezifischen Strukturen des Handwerks stärker Rechnung trägt.
Belastung durch verpflichtende elektronische Zeiterfassung
Ein besonders kontroverser Aspekt der Reform ist die geplante Einführung einer verpflichtenden täglichen elektronischen Arbeitszeiterfassung. Der ZDH lehne diese strikte Vorgabe ab, da sie insbesondere für kleine Betriebe eine übermäßige Belastung darstelle. Die Befürchtung des Verbandes ist, dass die starre Dokumentationspflicht zu einem unverhältnismäßigen Zeit- und Kostenaufwand führt, der die Produktivität der Betriebe mindert.
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Der Verband betonte, dass in vielen Handwerksbereichen flexible Arbeitsformen gelebt werden, die sich nur schwer in ein starres elektronisches Korsett pressen ließen. Statt einer pauschalen Verpflichtung plädiert die Organisation für pragmatischere Lösungen, die den Betrieben mehr Spielraum bei der Umsetzung der Dokumentationspflichten lassen.
Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle und Tarifbindung
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Ausgestaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Der Referentenentwurf sieht vor, dass Abweichungen und mehr Flexibilität bei der Wochenarbeitszeit vorrangig über Tarifverträge geregelt werden sollen.
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Der ZDH bemängelte diese Kopplung ausdrücklich. Da ein erheblicher Teil der Handwerksbetriebe nicht tarifgebunden ist, würde diese Regelung viele Unternehmen von den Vorteilen einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung ausschließen.
Die Kritik richtet sich gegen eine potenzielle Benachteiligung von Betrieben ohne Tarifbindung, denen der Zugang zu modernen Arbeitszeitmodellen erschwert würde.
Der Verband fordert hier eine Gleichbehandlung, damit auch nicht tarifgebundene Unternehmen die Möglichkeit erhalten, wöchentliche Arbeitszeiten flexibler zu handhaben, um auf saisonale Schwankungen oder kurzfristige Auftragsspitzen reagieren zu können.
Die aktuelle Ausrichtung des Entwurfs greife nach Ansicht der Branchenvertreter zu kurz und müsse geöffnet werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Handwerkssektors zu sichern.
