Arbeitszeitgesetz, Regierung

Arbeitszeitgesetz: Regierung plant Umstellung auf wöchentliche Grenzen

09.06.2026 - 12:31:37 | boerse-global.de

Gewerkschaften kritisieren geplante Umstellung auf wöchentliche Höchstarbeitszeit als Gefahr für den Arbeitsschutz.

DGB protestiert gegen Reform der Arbeitszeitregelung
Arbeitszeitgesetz - Nahaufnahme eines Kalenderblatts mit rotem Kreis, umgeben von einem deutschen Pass, einer kleinen deutschen Flagge und einem Taschenrechner. 09.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Im Zentrum der Kritik: die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. DGB-Chefin Yasmin Fahimi bezeichnet das Vorhaben als „ideologisch motivierten Irrweg“. Ihre Sorge: Arbeitsschichten von bis zu 13 Stunden könnten rechtlich zulässig werden.

Was plant die Regierung?

Derzeit gilt eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden pro Werktag – unter bestimmten Voraussetzungen verlängerbar auf zehn Stunden, sofern der Durchschnitt über einen Ausgleichszeitraum stimmt. Die Bundesregierung will nun auf wöchentliche Grenzen umstellen. Ein Koalitionsausschuss soll am 10. Juni 2026 über die weiteren Schritte beraten. Befürworter versprechen mehr Flexibilität für die moderne Arbeitswelt. Kritiker warnen vor dem Kollaps des Arbeitsschutzes – insbesondere mit Blick auf die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen den Schichten.

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Mehrarbeit: Bezahlen oder Freizeit?

Für Arbeitnehmer in Deutschland ist die Handhabung von Überstunden ein zentrales Thema. Paragraph 612 BGB regelt: Mehrarbeit ist grundsätzlich auszugleichen – entweder durch zusätzliche Vergütung oder durch Freizeit. Doch Vorsicht: Wer sich Überstunden auszahlen lässt, riskiert einen Steuerklassenwechsel. Die Zusatzzahlungen werden voll versteuert.

Eine Alternative: das Lebensarbeitszeitkonto. Beschäftigte sammeln Überstunden over Jahre an und nutzen sie später für Sabbaticals oder einen früheren Renteneintritt. Aktuelle Daten zeigen: Arbeitnehmer in Deutschland leisteten 2024 durchschnittlich 28,2 Überstunden. Eine Initiative der Bundesregierung, Überstundenzuschläge bis zu 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei zu stellen, befindet sich noch im Entwurfsstadium.

Zeiterfassung: Konfliktfeld Homeoffice

Die korrekte Dokumentation der Arbeitszeit bleibt ein Minenfeld. Eine Umfrage des Instituts Consumerfieldwork unter 1.000 Teilnehmern ergab: Rund 13 Prozent der Befragten erfassen ihre Arbeitszeit regelmäßig nicht korrekt. Drei Viertel räumen ein, während der Arbeitszeit gelegentlich privaten Erledigungen nachzugehen.

Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt die rechtlichen Konsequenzen. Die Kündigung einer Logistikmitarbeiterin wurde bestätigt, die regelmäßig deutlich vor Schichtbeginn erschien – gegen ausdrückliche Anweisungen. Die Gerichte werteten das als Vertrauensmissbrauch und Ungehorsam. Auch in Deutschland kann die wiederholte Missachtung betrieblicher Zeiterfassungsvorgaben arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

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Hitzeschutz: Wenn die Temperatur steigt

Mit Blick auf steigende Temperaturen mahnen Institutionen wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zum verstärkten Hitzeschutz am Arbeitsplatz. Anlässlich des Hitzeaktionstages am 11. Juni 2026 wurde auf die Gefahren von Hitzeerschöpfung und Hitzeschlag hintergewiesen. Die Zahlen sind alarmierend: Ab 30 Grad Celsius steigt das Unfallrisiko um etwa 7 Prozent. Die geistige Leistungsfähigkeit lässt bereits ab 27 Grad nach. In Österreich wurde Anfang des Jahres eine spezielle Hitzeschutzverordnung eingeführt.

Reisezeiten: Was zählt als Arbeitszeit?

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus Oktober 2025 hat die Rechtslage geklärt: An- und Abreisen zu auswärtigen Arbeitsorten gelten grundsätzlich als Arbeitszeit. Anders sieht es bei privaten Terminen aus: Arztbesuche müssen laut Paragraph 616 BGB außerhalb der Arbeitszeit liegen – es sei denn, eine Untersuchung ist aus medizinischen Gründen zwingend während der Dienstzeit erforderlich.

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