Arbeitszeitgesetz, SPD-Basis

Arbeitszeitgesetz: SPD-Basis warnt vor 78-Stunden-Wochen und 13-Stunden-Tagen

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 10:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Vier SPD-Organisationen fordern Tarifvorbehalt, ÜberstundenzuschlĂ€ge und elektronische Zeiterfassung; die Reform ist noch nicht beschlossen.

SPD-Basis verlangt Tarifbindung bei geplanter Arbeitszeitreform
Eine leere, minimalistische Fabrikhalle bei DĂ€mmerung mit langen Schatten auf dem Boden und ruhenden Industriemaschinen. Illustration mit AI erstellt.

Im Rahmen der Debatte ĂŒber eine Reform des Arbeitszeitgesetzes rĂŒckt das Ausmaß geleisteter Mehrarbeit in den Fokus: FĂŒr das Jahr 2024 wurden 1,2 Milliarden Überstunden verzeichnet, was rechnerisch mehr als 750.000 Vollzeitstellen entspricht.

Bemerkenswert ist dabei, dass 53,6 % dieser Stunden unbezahlt blieben. Vor diesem Hintergrund formiert sich deutlicher Widerstand gegen PlÀne, die bisherige tÀgliche Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Obergrenze aufzuweichen.

Vier Basisorganisationen der SPD – die SPD Frauen, die Arbeitsgemeinschaft fĂŒr Arbeit, die Jusos sowie die AG 60plus – drĂ€ngen in einem siebenseitigen Positionspapier darauf, eine solche Flexibilisierung ausschließlich ĂŒber TarifvertrĂ€ge zu ermöglichen.

SPD-Basis fordert strikten Tarifvorbehalt und Schutzregeln

Die Arbeitsgemeinschaften der SPD warnen in ihrem Papier vor gravierenden Folgen einer Aufweichung bestehender Standards. Eine Abschaffung des Acht-Stunden-Tages könne rein rechnerisch zu Wochenarbeitszeiten von bis zu 78 Stunden fĂŒhren, verteilt auf bis zu 13 Stunden tĂ€glich an sechs Tagen. Branchen mit einem erhöhten Risiko fĂŒr Schwarzarbeit und illegale BeschĂ€ftigung mĂŒssten daher von Ausnahmeregelungen gĂ€nzlich ausgeschlossen werden.

Zudem fordern die Basisgruppen eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von höchstens 40 Stunden, gesetzliche MindestzuschlĂ€ge bereits ab der ersten geleisteten Überstunde sowie eine ausnahmslose elektronische Arbeitszeiterfassung.

Arbeitszeiten dĂŒrften nicht einseitig durch Arbeitgeber festgelegt werden, sondern mĂŒssten einvernehmlich vereinbart werden. Begleitend wirbt das Positionspapier fĂŒr weitere Modellprojekte zur EinfĂŒhrung einer Vier-Tage-Woche.

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Positionen der Bundesregierung und der Wirtschaft

Die geplante Reform des Arbeitszeitrechts ist bislang nicht beschlossen; der politische Streit ĂŒber einen Tarifvorbehalt und branchenspezische Ausnahmen dauert an. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag auf Seite 18 eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbart.

Die Bundesregierung stellte klar, dass das Ziel des Vorhabens eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit sei und nicht eine Erhöhung des Gesamtarbeitsvolumens. Die bestehenden Schutzstandards sollten weiterhin gewÀhrleistet bleiben.

Auf Seiten der Wirtschaft und der Union stĂ¶ĂŸt ein genereller Tarifzwang auf Widerspruch. CDU-Mittelstandschefin Gitta Connemann fordert mehr FlexibilitĂ€t auch ohne Bindung an TarifvertrĂ€ge, wie WirtschaftsverbĂ€nde und Vertreter der Union dies bereits zuvor betont hatten.

Vorgesehene Neuregelungen und bestehende Rechtslage

Nach dem aktuellen Modell der geplanten Reform sollen Tarifparteien sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch BetriebsrÀte die Möglichkeit erhalten, eine wöchentliche statt einer tÀglichen Höchstarbeitszeit festzulegen.

LĂ€ngere Arbeitstage wĂ€ren dadurch punktuell möglich, jedoch weder automatisch vorgeschrieben noch gesetzlich abschließend vorgegeben. Bei Einhaltung einer elfstĂŒndigen Mindestruhezeit wĂ€ren Schichten von bis zu 13 Stunden denkbar, womit sich etwa eine 39-Stunden-Woche auf drei Tage verteilen ließe.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, Beginn, Ende und Gesamtdauer der Arbeitszeit grundsĂ€tzlich elektronisch zu erfassen, wobei Übergangsfristen von bis zu fĂŒnf Jahren im GesprĂ€ch sind. Modelle der Vertrauensarbeitszeit sollen fortgefĂŒhrt werden können, sofern Betriebe VerstĂ¶ĂŸe gegen Ruhezeiten erkennen können.

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GegenwĂ€rtig gilt nach dem Arbeitszeitgesetz grundsĂ€tzlich eine Grenze von maximal acht Stunden pro Tag, was bei sechs Werktagen einer 48-Stunden-Woche entspricht. Ausnahmsweise darf die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden tĂ€glich ausgedehnt werden, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten acht Stunden nicht ĂŒberschreitet; die Ruhezeit betrĂ€gt verbindlich elf Stunden.

Nach EinschĂ€tzung von FachanwĂ€lten fĂŒr Arbeitsrecht dĂŒrfen Arbeitgeber die Pausenzeiten im Rahmen ihres Weisungsrechts bestimmen, wobei BetriebsrĂ€te ein Mitbestimmungsrecht haben. Nach den gesetzlichen Vorschriften sind bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden mindestens 30 Minuten Pause einzuhalten, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten, gestaffelt in Abschnitte von mindestens 15 Minuten.

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