Arbeitszeitreform: 48-Stunden-Woche für Tarifpartner möglich
Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 06:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Angesichts des aktuellen Referentenentwurfs zur Arbeitszeitreform haben Arbeitgeber- und Branchenverbände eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitsmodelle angemahnt. Im Zentrum der Kritik steht die Beibehaltung täglicher Höchstarbeitszeiten, während Verbände wie der DEHOGA Rheinland-Pfalz den Übergang zu einer gesetzlichen Wochenarbeitszeit sowie den Erhalt von Minijobs als essenziell für die Wettbewerbsfähigkeit bezeichnen.
Der vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Referentenentwurf, der auf Mitte Juni zurückgeht, sieht vor, dass Tarifparteien künftig die tägliche Arbeitszeitgrenze durch eine wöchentliche Grenze ersetzen können. Dabei soll eine durchschnittliche maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten eingehalten werden.
Trotz dieser Öffnungsklausel für Tarifpartner hält das Ministerium an zentralen Schutzbestimmungen fest: Eine pauschale Abschaffung des Acht-Stunden-Tags ist nicht vorgesehen, und die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden soll bestehen bleiben. Zudem plant das Ministerium die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung.
Übergangsfristen und Ausnahmen für kleine Unternehmen
Für die Umsetzung der neuen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung sieht der Entwurf gestaffelte Übergangsfristen vor. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern wird eine Frist von zwei Jahren eingeräumt, während Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten fünf Jahre Zeit für die Umstellung erhalten sollen. Kleinstbetriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern sind laut den Plänen dauerhaft von der Verpflichtung zur elektronischen Erfassung ausgenommen.
Der Branchenverband DEHOGA Rheinland-Pfalz (RLP) reagierte deutlich auf die Pläne und forderte verlässliche Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe. Im Rahmen einer Delegiertenversammlung am 12. August 2026, an der auch Wirtschaftsminister Michael Ebling teilnahm, unterstrich der Verband die Notwendigkeit, von täglichen Höchstgrenzen zu einer wöchentlichen Betrachtungsweise überzugehen. Dies sei notwendig, um den betrieblichen Realitäten in der Gastronomie und Hotellerie gerecht zu werden.
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Strategie 2030 und digitale Transformation
Zusätzlich zur arbeitsrechtlichen Debatte stellte der DEHOGA RLP seine Strategie „DEHOGA RLP 2030“ vor. Diese sieht vor, die Branche durch verstärkte Digitalisierung, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Nachhaltigkeitsinitiativen zukunftsfest zu machen.
Der Verband betonte, dass technologische Innovationen und flexible Arbeitszeitmodelle Hand in Hand gehen müssten, um den Fachkräftemangel zu bewältigen und die Attraktivität der Branche zu steigern.
Die Debatte in Deutschland wird vor dem Hintergrund eines verschärften wirtschaftlichen Umfelds geführt. Berichte über deutsche Unternehmer, die vor den Folgen einer 35-Stunden-Woche warnen, häufen sich.
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So plant der Automobilhersteller VW Berichten zufolge den Abbau von bis zu 100.000 Stellen, wogegen die IG Metall Widerstand angekündigt hat. In diesem Kontext forderte der Unternehmer Nikolas Stihl längere Arbeitszeiten bei gleichbleibendem Lohnniveau, um die Produktivität zu sichern.
Internationale Forderungen nach Arbeitszeitverlängerung
Auch über die deutschen Grenzen hinaus verschärft sich der Ton in der Arbeitszeitdiskussion. Kari Ochsner, Präsident der niederösterreichischen Industriellenvereinigung, sprach sich in den vergangenen Tagen für eine 41-Stunden-Woche aus. Zu seinen Forderungen gehören zudem die Streichung von Feiertagen sowie eine generelle Verlängerung der Lebensarbeitszeit.
Diese Positionen verdeutlichen den wachsenden Druck auf die Politik, über den aktuellen Referentenentwurf hinausgehende Lockerungen zu prüfen. Während das Bundesarbeitsministerium auf den Gesundheitsschutz und tarifliche Lösungen setzt, fordern Wirtschaftsvertreter eine grundlegendere Reform, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.
Ob die im Entwurf vorgesehenen Öffnungsklauseln ausreichen, um die Forderungen nach einer rechtssicheren Wochenarbeitszeit zu erfüllen, bleibt Gegenstand der laufenden politischen Auseinandersetzung.
