Arbeitszeitreform, Dulger

Arbeitszeitreform: Dulger fordert 48-Stunden-Woche nach EU-Standard

Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 07:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Dulger will wöchentliche Höchstarbeitszeit an EU-Standard angleichen. Gewerkschaften warnen vor lÀngeren Arbeitstagen und höherem Unfallrisiko.

ArbeitgeberprÀsident fordert EU-konforme Arbeitszeitreform in Deutschland
Ein leerer moderner BĂŒroarbeitsplatz mit einem Schreibtisch und einem Stuhl bei natĂŒrlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

In der Debatte um die Modernisierung des deutschen Arbeitsmarktes hat ArbeitgeberprĂ€sident Rainer Dulger am 9. August 2026 eine weitreichende Reform der Arbeitszeitregelungen angeregt. Dulger plĂ€dierte dafĂŒr, die wöchentliche Höchstarbeitszeit in Deutschland an geltende europĂ€ische Standards anzupassen. Ziel sei eine stĂ€rkere Flexibilisierung, um die WettbewerbsfĂ€higkeit zu erhöhen und auf verĂ€nderte Rahmenbedingungen zu reagieren.

Divergenz zwischen nationalem Recht und EU-Vorgaben

Der Vorstoß des ArbeitgeberprĂ€sidenten zielt auf eine Lockerung der aktuell strikten Vorgaben des deutschen Arbeitszeitgesetzes ab. Derzeit sieht der gesetzliche Rahmen in Deutschland eine tĂ€gliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden vor. Diese kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 10 Stunden ausgeweitet werden, erfordert jedoch einen entsprechenden zeitlichen Ausgleich.

Im Gegensatz dazu erlaubt die entsprechende EU-Richtlinie eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von bis zu 48 Stunden. Rainer Dulger verwies in diesem Zusammenhang am 9. August 2026 auch auf internationale Vergleiche innerhalb Europas. So fielen die Krankheitsquoten in LĂ€ndern wie Belgien und Italien niedriger aus, was er als Argument fĂŒr eine ÜberprĂŒfung der deutschen Strukturen anfĂŒhrte.

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Gewerkschaften warnen vor gesundheitlichen Risiken

Die VorschlĂ€ge stoßen auf massiven Widerstand seitens der Arbeitnehmervertreter. DGB-Vize Stefan Körzell warnte am selben Tag eindringlich vor den Folgen einer solchen Flexibilisierung. Seiner EinschĂ€tzung nach könnte eine wöchentliche Höchstarbeitszeit dazu fĂŒhren, dass in der Praxis Arbeitstage von bis zu 13 Stunden möglich wĂŒrden. Dies gelte insbesondere fĂŒr Unternehmen, die nicht an TarifvertrĂ€ge gebunden sind.

Körzell betonte, dass mit einer derartigen Ausweitung der tĂ€glichen PrĂ€senzzeit das Unfallrisiko am Arbeitsplatz exponentiell steige. Er warnte davor, den etablierten Acht-Stunden-Tag infrage zu stellen, und bezeichnete entsprechende Vorhaben als gefĂ€hrliches Spiel mit dem Feuer. Die Beibehaltung der tĂ€glichen Schutzgrenzen sei fĂŒr die Gesundheit der BeschĂ€ftigten unerlĂ€sslich.

Politische Zeitplanung und flankierende Maßnahmen

Die Bundesregierung bereitet unterdessen bereits konkrete gesetzliche Schritte vor. Bundeskanzler Friedrich Merz erklĂ€rte am 9. August 2026, dass er mit einem entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bas im kommenden Herbst rechne. Auch aus dem Arbeitsministerium wurde bestĂ€tigt, dass eine Reform der Arbeitszeit fĂŒr diesen Zeitraum geplant ist.

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Dieser Schritt folgt auf ein bereits im Juli verabschiedetes Reformpaket, das jedoch keine Regelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung enthielt. Neben der Arbeitszeit stehen weitere VerĂ€nderungen im Fokus der Koalition. So planen die Regierungsparteien, die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung abzuschaffen. KĂŒnftig soll eine ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung verpflichtend vorgelegt werden mĂŒssen. Diese Maßnahmen sind Teil der Bestrebungen, die Fehlzeiten in Betrieben zu reduzieren und die Kontrollmechanismen im Krankheitsfall zu verschĂ€rfen.

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