Asbest-Altlasten, Millionen

Asbest-Altlasten: 35 Millionen Tonnen gefÀhrden Arbeitsschutz

Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 11:11 Uhr | Redaktion boerse-global.de

VerbĂ€nde kritisieren geplante Deregulierung: LĂŒcken bei Dokumentation könnten die Anerkennung von Berufskrankheiten gefĂ€hrden und den Arbeitsschutz schwĂ€chen.

Asbest-Sanierungswelle: Warnung vor Lockerung der Arbeitsschutzregeln
Ein Bauarbeiter in Schutzkleidung inspiziert asbesthaltige Baumaterialien auf einer Baustelle. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Der Bundesverband der Asbestose-Selbsthilfegruppen hat vor den Folgen geplanter BĂŒrokratieabbau-Maßnahmen gewarnt. Die Deregulierung könnte den betrieblichen Arbeitsschutz schwĂ€chen und die Anerkennung von Berufskrankheiten erschweren. Dabei bleibt Asbest trotz Jahrzehnte altem Verwendungsverbot ein akutes Problem.

35 Millionen Tonnen Altlasten in deutschen GebÀuden

Die Dimension ist erheblich: Rund 35 Millionen Tonnen asbesthaltige Baustoffe sind bundesweit verbaut. SchĂ€tzungen zufolge mĂŒssen etwa 20 Millionen GebĂ€ude saniert werden. Die gesundheitlichen Folgen sind gravierend – seit 1990 registrierte man ĂŒber 40.000 TodesfĂ€lle durch Asbestkontakt.

JÀhrlich sterben rund 1.600 Menschen an den SpÀtfolgen, etwa 3.600 FÀlle werden pro Jahr als Berufskrankheit anerkannt. Experten erwarten, dass die Abrissarbeiten mit Asbest-Beteiligung 2028 einen vorlÀufigen Höhepunkt erreichen. Die PrÀvention am Arbeitsplatz sei angesichts dieser Sanierungswelle entscheidend, warnen Gesundheitsexperten.

Dokumentation als Beweismittel in Gefahr

Ein zentraler Kritikpunkt: die mögliche Reduzierung von Dokumentationspflichten. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Rottwilm betont, dass eine lĂŒckenlose Dokumentation fĂŒr die spĂ€tere Anerkennung von Berufskrankheiten unerlĂ€sslich sei. Zwischen Asbestexposition und Krankheitsausbruch liegen oft Jahrzehnte – betriebliche Aufzeichnungen dienen dann als wichtiges Beweismittel. Ein Abbau dieser Pflichten könnte die Rechtsposition Erkrankter gegenĂŒber UnfallversicherungstrĂ€gern schwĂ€chen.

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Woolworth ruft Spielzeuge wegen Asbest zurĂŒck

Wie aktuell die Gefahr ist, zeigen jĂŒngste VorfĂ€lle im Handel: Am 6. August rief Woolworth bundesweit mehrere Spielzeuge zurĂŒck. Betroffen sind „Stretchy Sand“ in verschiedenen Duftrichtungen, die „Stretchmaus“ und der „Stretchy Soldat“ – wegen nachgewiesener Asbestverunreinigung. Die Produkte stammen aus chinesischer Produktion, erste Warnhinweise kamen aus Australien und Neuseeland.

Trend zur Vereinfachung bereits sichtbar

Konkrete Änderungen gibt es schon: Seit dem 1. Juni gilt eine ĂŒberarbeitete UnfallverhĂŒtungsvorschrift fĂŒr Zahnarztpraxen. Die Grenze fĂŒr vereinfachte sicherheitstechnische Betreuung stieg von 10 auf 20 BeschĂ€ftigte. Zudem darf bis zu ein Drittel der Betreuung digital erfolgen – sofern zuvor ein persönliches Kennenlernen stattfand. Bestehende VertrĂ€ge haben Übergangsfrist bis 31. Mai 2027.

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Das Baugewerbe und Handwerksorganisationen fordern grundsĂ€tzlich Entlastungen – etwa bei der EU-Entwaldungsverordnung oder durch schnellere Vergabeverfahren. Gesundheitsexperten mahnen dagegen zur Vorsicht. Die Balance zwischen BĂŒrokratieabbau und Schutz vor lebensgefĂ€hrlichen Gefahrstoffen bleibt ein kontroverses Thema.

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