Asbest-Sachkunde, Handwerkskammer

Asbest-Sachkunde: Handwerkskammer Mannheim bietet im November zwei Kurse an

Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Zwei Lehrgänge vermitteln Asbest-Sachkunde nach neuer Gefahrstoffverordnung; in Baden-Württemberg ist eine ESF-Förderung möglich.

Handwerkskammer Mannheim bietet Asbest-Schulungen im November 2026
Handwerker in Schutzkleidung bei Renovierungsarbeiten auf einer Baustelle. Illustration mit AI erstellt.

Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald bietet im November 2026 zwei Schulungen zur Asbest-Sachkunde nach den Vorgaben der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 Anlage 4c an.

Die Lehrgänge sind auf die im Dezember 2024 novellierte Gefahrstoffverordnung zugeschnitten, wie aus einem Bericht vom 12. Oktober 2026 hervorgeht. Das Angebot richtet sich an Handwerksbetriebe, die sich auf die rechtlichen und arbeitsschutztechnischen Anforderungen beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien vorbereiten müssen.

Grundkurs vermittelt Vorgaben nach novellierter Verordnung

Für Beschäftigte, die erstmals die Qualifikation erwerben möchten, sieht das Programm einen zweitägigen Grundkurs vor. Dieser findet vom 23. bis zum 24. November 2026 statt.

Am ersten Schulungstag läuft der Unterricht von 9 bis 18 Uhr, am zweiten Tag von 9 bis 17 Uhr. Der Umfang umfasst insgesamt 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Den Abschluss des Grundlehrgangs bildet eine offizielle Prüfung, die durch das Regierungspräsidium Karlsruhe abgenommen wird. Für die Teilnahme fallen Kosten in Höhe von 850 Euro sowie eine zusätzliche Prüfungsgebühr von 70 Euro an. Interessierte Betriebe müssen die Fristen beachten: Der Anmeldeschluss für den zweitägigen Grundkurs ist auf den 9. November 2026 datiert.

Auffrischungskurs und Gültigkeit des Zertifikats

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Für Fachkräfte, die bereits über eine Basisschulung verfügen, hält die Handwerkskammer einen separaten Auffrischungskurs bereit. Dieser wird am 25. November 2026 durchgeführt und umfasst 8 Unterrichtseinheiten. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Termin ist ein bereits absolvierter Grundkurs. Die Teilnahmegebühr für die eintägige Weiterbildung beträgt 495 Euro, und Anmeldungen sind bis zum 11. November 2026 möglich.

Der erworbene Sachkundenachweis bleibt nicht dauerhaft gültig: Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald weist darauf hin, dass der Nachweis alle 6 Jahre erneuert werden muss. Zudem spricht die Kammer die Empfehlung aus, in Handwerksbetrieben mindestens zwei Mitarbeitende entsprechend zu qualifizieren, um Ausfälle abzufedern und die Einhaltung der Vorschriften im Betriebsalltag verlässlich zu gewährleisten.

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Finanzielle Förderoptionen für Betriebe

Betriebe können bei den anfallenden Weiterbildungskosten finanzielle Unterstützung erhalten. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Baden-Württemberg besteht nach Angaben der Handwerkskammer die Möglichkeit einer Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Damit können teilnehmende Unternehmen die Aufwendungen für die Qualifizierungsmaßnahmen nach der novellierten Gefahrstoffverordnung reduzieren.

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