Asbestarbeiten, Spanien

Asbestarbeiten in Spanien: Grenzwert sinkt um 90 Prozent auf 0,01 Fasern/ cm³

Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 23:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Neue spanische Vorschriften senken Asbest- und Gefahrstoffgrenzen; eine GDA-Auswertung zeigt weiterhin Lücken bei betrieblichen Schutzmaßnahmen.
Industrielle Abluftanlage in einer Fabrikhalle zur Luftreinigung und zum Schutz der Mitarbeiter vor Gefahrstoffen. Illustration mit AI erstellt.

Der Schutz von Beschäftigten vor berufsbedingten Krebserkrankungen bleibt ein zentrales Handlungsfeld im betrieblichen Arbeitsschutz. Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) liefert das Arbeitsprogramm „Miteinander und systematisch für einen sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ (AP KeGS) wesentliche Grundlagen für die Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen.

Eine Analyse der Ergebnisse der dritten GDA-Periode verdeutlicht, vor welchen Herausforderungen Betriebe bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben stehen und welche strukturellen Verbesserungen erforderlich sind.

Bestandsaufnahme durch das Arbeitsprogramm KeGS

Das Autorenteam um Angela Crone, Romy Marx, Harald Wellhäußer und Dirk Taeger zog in einem Fachbericht Bilanz über die Aktivitäten des AP KeGS während der dritten GDA-Periode. Das übergeordnete Ziel des Programms bestand darin, das Umsetzungsniveau der bestehenden rechtlichen Anforderungen in den Unternehmen systematisch zu überprüfen und gezielte Verbesserungen beim betrieblichen Gesundheitsschutz anzustoßen.

Berufsbedingte Krebserkrankungen zählen zu den schwerwiegendsten Folgen unzureichender Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Die gewonnenen Erkenntnisse des Programms zeigen, dass die Einhaltung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen in vielen Betrieben zwar bereits etabliert ist, jedoch weiterhin Lücken bei der kontinuierlichen Gefährdungsbeurteilung und der praktischen Umsetzung bestehen.

Die beteiligten Experten sehen in der Sensibilisierung der betrieblichen Akteure und der Stärkung standardisierter Abläufe einen Schlüssel zur Minimierung von Expositionen gegenüber krebserzeugenden Stoffen.

Anzeige

Wer sich mit dem systematischen Schutz vor Gefahrstoffen befasst, steht oft vor der Herausforderung, alle rechtlichen Anforderungen lückenlos zu dokumentieren. Dieses kostenlose E-Book bietet praxiserprobte Checklisten und anpassbare Vorlagen, um Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher und behördenkonform zu erstellen. Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe jetzt kostenlos sichern

Verschärfte Grenzwerte im internationalen Vergleich

Während in Deutschland Programme wie KeGS die betriebliche Umsetzung im Blick behalten, verschärfen andere europäische Staaten parallel die regulatorischen Grenzwerte für gefährliche Stoffe. Am 23. Oktober 2026 veröffentlichte Spanien im offiziellen Staatsanzeiger (BOE) das Dekret RD 846/2026, das neue Anforderungen für chemische Agenzien, Reproduktionstoxine sowie krebserzeugende und mutagene Stoffe festlegt.

Mit dem Erlass gelten für Beschäftigte in Spanien strengere Expositionsgrenzen. Für Blei wurde ein Grenzwert von 0,03 mg/m³ bei der Tagesexposition festgelegt, ergänzt durch einen biologischen Grenzwert von 15 µg/100 ml Blut. Für bestehende Arbeitsverhältnisse greift bis zum 31. Dezember 2028 eine Übergangsregelung mit einem biologischen Grenzwert von 30 µg/100 ml.

Auch für Diisocyanate wurden verbindliche Werte definiert: Die Tagesexposition liegt künftig bei 6 µg NCO/m³, die Kurzzeitexposition bei 12 µg NCO/m³. Bis zum 31. Dezember 2028 gilt hierfür eine Übergangsfrist mit Schwellenwerten von 10 beziehungsweise 20 µg NCO/m³.

Anzeige

Neben spezifischen Grenzwerten müssen Betriebe auch allgemeine Kennzeichnungsvorschriften für chemische Produkte stets aktuell halten. Ein kostenloser Experten-Report zur CLP-Verordnung liefert Ihnen die nötigen Analysen und Checklisten, um gesetzliche Änderungen zeitnah und ohne hohen Rechercheaufwand umzusetzen. Kostenlose Checkliste zur CLP-Verordnung herunterladen

Neue Vorgaben für Asbestarbeiten

Ebenfalls am 23. Oktober 2026 erließ Spanien mit dem Dekret RD 847/2026 eine Neuregelung für den Umgang mit Asbest, die das bisherige Dekret RD 396/2006 ablöst.

Kern der Neuerung ist eine Reduktion des Asbest-Grenzwerts um 90 Prozent. Der zulässige Wert sinkt als 8-Stunden-Mittel von 0,1 auf 0,01 Fasern/cm³. Zur Ermittlung der Belastung schreibt die Verordnung den Einsatz von Elektronenmikroskopie vor.

Die Neuregelung verlangt von den betroffenen Betrieben zudem strengere organisatorische Vorkehrungen. Dazu gehören eine Neuanmeldung im Unternehmensregister für Asbestarbeiten (RERA) innerhalb von sechs Monaten sowie verbindliche Prüfungen der Passgenauigkeit von Atemschutzausrüstungen. Zudem sind betroffene Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten vor jeder Mahlzeit mindestens zehn Minuten Zeit für die persönliche Körperpflege einzuräumen.

Die regulatorischen Entwicklungen verdeutlichen europaweit den wachsenden Druck auf Unternehmen, die Exposition gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz durch technische Kontrollen und verbindliche Standards auf das absolute Minimum zu begrenzen.

Disclaimer...
de | wirtschaft | 70411358 |