ASP-Zonen: EU lockert Beschränkungen in mehreren Regionen ab 24. Oktober
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 01:12 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Europäische Kommission hat die regionalen Karten für Sicherheitszonen im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) neu definiert und bestehende Beschränkungen in mehreren Regionen gelockert. Grundlage für die Anpassungen sind veränderte epidemiologische Befunde in den Mitgliedstaaten.
Entspannung in norditalienischen Agrarregionen
In Italien betreffen die Anpassungen insbesondere Regionen im Norden des Landes. Laut Berichten hat die Durchführungsverordnung (UE) 2026/2220 den Anhang I der Verordnung (UE) 2023/594 modifiziert. In der lombardischen Provinz Pavia verlassen demnach 40 Gemeinden die ASP-Restriktionszonen vollständig, während 18 weitere Kommunen von der strengeren Zone II in die Zone I herabgestuft werden.
Nach Angaben der Region Lombardei verbleiben in der Provinz Pavia noch 25 Gemeinden in Zone I, darunter Voghera, Stradella und Broni, während 38 Gemeinden wie Varzi und Casteggio weiterhin in Zone II eingestuft sind.
Das Seuchengeschehen konzentriere sich dort inzwischen auf den Geländestreifen zwischen dem Po und der Autobahn A21. Begleitend verzeichnete ein drittes regionales Förderprogramm für Biosicherheit in der Lombardei 108 Anträge mit einem Investitionsvolumen von über 12,5 Millionen Euro.
Auch in der Emilia-Romagna greifen spürbare Erleichterungen, die auf einen gemeinsamen Vorschlag von Kommissar Giovanni Filippini und der Regionalverwaltung zurückgehen. In der Provinz Piacenza wechseln Castel San Giovanni und Calendasco aus der Zone I in die freie Zone, während Borgonovo Val Tidone und Ziano Piacentino von Zone II in Zone I übergehen.
In der Provinz Reggio Emilia verlassen Albinea und Scandiano die Zone I und gelten nun als freie Zone. Die EU-Kommission begründet diesen Schritt damit, dass in den betroffenen Gebieten seit September 2025 keine Neuausbrüche mehr registriert wurden und alle im Zeitraum von September 2025 bis September 2026 durchgeführten Analysen negativ ausfielen.
Die regionalen Assessoren Mammi und Fabi hoben hervor, dass die Neueinstufung von hoher Bedeutung für Fleischexporte in Märkte wie die USA, Kanada und das Vereinigte Königreich sei.
Seit dem 24. Oktober 2026 gelten neue ASP-Zonen: In Tschechien fällt die Region Liberec komplett aus den Restriktionslisten, in Polen gehen Teilbereiche von Zone III auf II zurück — gleichzeitig wurde ein Gebiet in Brandenburg nach einem Wildschweinfund von Zone I auf II hochgestuft. Wer wissen will, was das für den eigenen Betrieb bedeutet, findet hier den Weg durch die Zonenlogik. ASP-Zonen Schritt für Schritt erklärt — kostenlosen Leitfaden anfordern
Neuregelung über Durchführungsverordnung 2026/2371
Seit dem 24. Oktober 2026 ist zudem die Durchführungsverordnung 2026/2371 in Kraft, mit der die EU-Kommission die Zonen für mehrere Staaten neu festlegte. Nach einer vorangegangenen Aktualisierung der Notmaßnahmen betreffen die Neueinstufungen im Wesentlichen Deutschland, Italien, Polen und Tschechien.
Mit der Verordnung sind weitere Freigaben und Herabstufungen wirksam geworden: In Tschechien wurde die Region Liberec vollständig aus den Restriktionslisten gestrichen, da dort seit zwölf Monaten keine Infektionen mehr aufgetreten waren.
In Italien betrafen die Anpassungen Teile der Emilia-Romagna, der Lombardei und des Piemonts, wo Gebiete entweder von Zone II zu Zone I herabgestuft oder ganz aus dem Restriktionssystem entlassen wurden. In Polen wurden Teilbereiche der Woiwodschaften Westpommern und Lubusz nach drei Monaten ohne Infektionen bei Hausschweinen von Zone III auf Zone II herabgestuft.
Gebiete in Niederschlesien und Schlesien sind teilweise wieder gänzlich frei von Beschränkungen, und auch für die Region Opole traten Erleichterungen in Kraft. In Ungarn blieb der Status unverändert, sodass dort keine neuen Gebietsauflagen greifen.
Punktuelle Verschärfungen bei neuen Wildschweinfunden
Parallel zu den Lockerungen brachte die Verordnung vom 24. Oktober 2026 für einzelne Regionen Verschärfungen mit sich. Nach neuen Nachweisen bei Wildschweinen wurden die Einstufungen dort angehoben: In Deutschland wechselte ein Gebiet im Bundesland Brandenburg nach einem bestätigten Fund von Zone I in die strengere Zone II.
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Entsprechende Hochstufungen von Zone I auf Zone II verfügte die EU-Kommission ebenfalls für ein Areal in der italienischen Toskana sowie für Teilgebiete der polnischen Regionen ?ód?, Karpatenvorland und Westpommern. Die Kommission passt die Zonengrenzen fortlaufend an das jeweilige Fundgeschehen an, um Handelswege offenzuhalten und gleichzeitig ein Übergreifen des Erregers zu verhindern.
