Attestpflicht, Tag

Attestpflicht ab Tag 1: Arbeitsministerin stoppt geplante VerschÀrfung

Veröffentlicht am: 29.08.2026 um 13:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Arbeitsministerin Bas stellt die geplante Attestpflicht infrage, wÀhrend Rekordkosten, zusÀtzliche Arztkontakte und neue Urteile die Debatte prÀgen.
Ein aufgerĂ€umter Schreibtisch mit einem zugeklappten Laptop und Dokumenten in einem modernen BĂŒro bei natĂŒrlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

In der Debatte um die VerschĂ€rfung von Krankmeldungen zeichnet sich eine politische Kehrtwende ab. Arbeitsministerin BĂ€rbel Bas (SPD) Ă€ußerte am 28. August 2026 deutliche Zweifel an der geplanten EinfĂŒhrung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Die Ministerin rĂŒckte von der geplanten Neuregelung ab und warnte vor unbeabsichtigten Folgen fĂŒr die Dauer der ArbeitsunfĂ€higkeit.

Sorge vor VerlÀngerung kurzer Krankheitsphasen

Arbeitsministerin BĂ€rbel Bas begrĂŒndete ihre Skepsis damit, dass die Verpflichtung zum Arztbesuch bereits bei geringfĂŒgigen Beschwerden dazu fĂŒhren könne, dass sich kurze AusfĂ€lle unnötig verlĂ€ngern. Es bestehe die Sorge, dass leichte Infekte, die normalerweise nach ein oder zwei Tagen abgeklungen wĂ€ren, durch den notwendigen Praxisbesuch zu einer Krankschreibung fĂŒr eine komplette Woche fĂŒhren könnten.

Vor diesem Hintergrund forderte die Ministerin die Union zu neuen GesprĂ€chen auf, um einen Verzicht auf die Attestpflicht ab dem ersten Tag zu erwirken. Als Verhandlungsgrundlage nannte Bas ein Gesamtpaket, das unter anderem 95 Ausnahmeregelungen, eine Termingarantie bei Ärzten sowie Maßnahmen zur Schlaganfallvorsorge umfasse.

Zudem plane sie spezifische Ausnahmen fĂŒr Unternehmen, die einer Tarifbindung unterliegen. Innerhalb der SPD-Fraktion war die Zustimmung zu der VerschĂ€rfung laut Berichten vom 28. August 2026 ohnehin nur widerwillig erfolgt; die Abgeordneten hielten die Regelung inhaltlich fĂŒr verfehlt.

Wirtschaftliche Belastung durch Lohnfortzahlungen erreicht Rekordniveau

Die Diskussion findet vor dem Hintergrund massiv gestiegener Kosten fĂŒr die Arbeitgeber statt. Einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zufolge zahlten Unternehmen im Jahr 2025 eine Rekordsumme von 85,6 Milliarden Euro fĂŒr die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Bereits im Vorjahr 2024 beliefen sich diese Kosten auf 81,2 Milliarden Euro, wovon 72,5 Milliarden Euro auf Bruttoentgelte und 13,1 Milliarden Euro auf SozialversicherungsbeitrÀge entfielen.

Das IW fĂŒhrt diesen Anstieg auf das Zusammenspiel von höheren Löhnen, einer gestiegenen BeschĂ€ftigungsquote und einem allgemein höheren Krankenstand zurĂŒck. Dennoch zeigten sich die Experten des Instituts skeptisch gegenĂŒber einer Attestpflicht ab dem ersten Tag. Sie verwiesen auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand und die mögliche Belastung des VertrauensverhĂ€ltnisses zwischen Arbeitgebern und BeschĂ€ftigten.

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Auswirkungen auf das Gesundheitssystem und Mitarbeiterverhalten

Auch die Ärzteschaft warnt vor den praktischen Konsequenzen einer GesetzesĂ€nderung. Die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung (KBV) rechnet bei einer Attestpflicht ab dem ersten Tag mit etwa 30 Millionen zusĂ€tzlichen Arztkontakten pro Jahr. Dies wĂŒrde die bereits belasteten Praxen erheblich unter Druck setzen.

Eine Umfrage von VdK und YouGov, die im Juli 2026 unter 2.341 BeschĂ€ftigten durchgefĂŒhrt wurde, unterstreicht die Skepsis der Arbeitnehmer. Demnach gaben 60 Prozent der Befragten an, ihr Verhalten bei einer strengeren Attestpflicht nicht zu Ă€ndern. Allerdings erklĂ€rten 21 Prozent, dass sie sich im Falle einer notwendigen Praxisvorstellung vorsorglich lĂ€nger krankschreiben lassen wĂŒrden.

Lediglich 14 Prozent der Teilnehmer wĂŒrden trotz Krankheit eher zur Arbeit gehen. Die Umfrage verdeutlicht zudem, dass 73 Prozent der BeschĂ€ftigten sich nur bei tatsĂ€chlicher Erkrankung krankmelden, wĂ€hrend nur 3 Prozent dies bei völliger Gesundheit tĂ€ten.

Rechtliche Risiken bei Krankschreibungen

Parallel zur politischen Debatte konkretisiert die Rechtsprechung die Anforderungen an ordnungsgemĂ€ĂŸe Krankmeldungen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschied in einem aktuellen Verfahren, dass eine Online-Krankschreibung ohne persönlichen Arztkontakt eine fristlose KĂŒndigung rechtfertigen kann.

In dem Fall hatte ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber getĂ€uscht und Entgeltfortzahlung fĂŒr fĂŒnf Tage erschlichen, was das Gericht ohne vorherige Abmahnung als KĂŒndigungsgrund anerkannte.

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Im Gegensatz dazu bestĂ€tigte das LAG DĂŒsseldorf den Schutz einer Krankschreibung, die unmittelbar nach einer KĂŒndigung erfolgt, sofern diese medizinisch begrĂŒndbar ist. Ein Elektriker erhielt in diesem Zusammenhang eine Lohnfortzahlung von rund 1.400 Euro fĂŒr zwei Wochen, nachdem der behandelnde Arzt die Diagnose vor Gericht rechtfertigen konnte.

Eine Umfrage der Plattform Indeed unter Entscheidern und Arbeitnehmern ergab zudem, dass 50 Prozent der FĂŒhrungskrĂ€fte eine Lockerung des KĂŒndigungsschutzes ablehnen und ĂŒber zwei Drittel diesen Schutz als klaren Standortvorteil betrachten.

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