Attestpflicht, Tag

Attestpflicht ab Tag eins: BÀrbel Bas fordert neue GesprÀche mit der Union

Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bas sieht Risiken fĂŒr Arztpraxen und BeschĂ€ftigte; ein Gesetzentwurf und ein verbindlicher EinfĂŒhrungstermin fehlen bislang.

BĂ€rbel Bas fordert neue PrĂŒfung der Attestpflicht ab Krankheitstag eins
Symbolbild: ergonomischer BĂŒrostuhl am Stehschreibtisch Illustration mit AI erstellt.

Bundesarbeitsministerin BĂ€rbel Bas (SPD) hat die Union aufgefordert, die geplante gesetzliche EinfĂŒhrung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag erneut zu ĂŒberprĂŒfen. Laut einem Bericht vom 28. September 2026 warnte die Ministerin vor zusĂ€tzlicher BĂŒrokratie, ĂŒberlasteten Arztpraxen und lĂ€ngeren Krankschreibungen bei leichten Infekten.

Zudem kritisierte Bas die Vielzahl der bisher vorgesehenen Ausnahmeregelungen. Solange weitere damit verknĂŒpfte Reformen im Gesundheitsbereich ausstehen, werde das Bundesministerium fĂŒr Arbeit und Soziales vorerst keinen konkreten Umsetzungsvorschlag vorlegen.

Koalitionsvereinbarung ohne Gesetzentwurf

Die EinfĂŒhrung einer verpflichtenden ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung (AU) ab Tag eins hatten CDU, CSU und SPD Anfang Juli 2026 im Koalitionskompromiss vereinbart. Die SPD hatte der Regelung Berichten zufolge jedoch nur widerwillig zugestimmt. Ende August bestĂ€tigte die Bundesregierung, dass ein Gesetzesvorschlag erarbeitet werde. Bislang liegen allerdings weder ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf noch ein verbindlicher Starttermin vor.

Regierungssprecher Stefan Kornelius stellte klar, dass die Nachweispflicht ab dem ersten Krankheitstag zwar greifen mĂŒsse, das Dokument der Praxis jedoch nicht zwingend unmittelbar an diesem Tag beim Arbeitgeber vorgelegt werden mĂŒsse. Zudem könnten kĂŒnftig Ausnahmen ĂŒber TarifvertrĂ€ge, Betriebsvereinbarungen oder ArbeitsvertrĂ€ge geregelt werden.

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Widerstand von Ärzten und Gewerkschaften

Gegen das Vorhaben formiert sich breiter Protest. Die KassenÀrztliche Bundesvereinigung warnt vor bis zu 30 Millionen zusÀtzlichen Praxisbesuchen pro Jahr, sollte die Neuregelung unverÀndert umgesetzt werden.

Auch die Gewerkschaften stellen sich gegen den Plan. Am 26. September 2026 kritisierte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in Frankfurt die ReformplÀne der Bundesregierung. Er wandte sich dabei gegen die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag, eine mögliche Aufweichung des Achtstundentags sowie die Ausweitung sachgrundloser Befristungen.

Ebenfalls am 26. September 2026 folgten bundesweit rund 175.000 Menschen dem Aufruf des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften zu Protesten in 15 GroßstĂ€dten; in NĂŒrnberg zĂ€hlte die Polizei 20.000 Demonstrierende.

Rechtslage und statistische HintergrĂŒnde

Aktuell mĂŒssen BeschĂ€ftigte eine Ă€rztliche Feststellung der ArbeitsunfĂ€higkeit grundsĂ€tzlich erst vorlegen, wenn die Erkrankung lĂ€nger als drei Kalendertage dauert – und zwar spĂ€testens am darauffolgenden Arbeitstag. Arbeitgeber besitzen jedoch bereits nach geltendem Recht die Befugnis, ein Attest schon ab dem ersten Tag einzufordern.

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Die telefonische Krankschreibung, die seit dem 7. Dezember 2023 unter engen Voraussetzungen bei leichten Beschwerden fĂŒr bis zu fĂŒnf Tage möglich ist, bleibt vorerst ebenso wie Krankschreibungen per Videosprechstunde bestehen.

Hintergrund der politischen Debatte sind gestiegene Fehlzeiten und Kontrollbedenken. Daten der Techniker Krankenkasse zeigen, dass BeschĂ€ftigte in Deutschland von Januar bis November 2025 im Schnitt rund 18,6 Tage krankgemeldet waren – gegenĂŒber etwa 13 Tagen im Gesamtjahr 2021. Laut einer YouGov-Umfrage aus dem Vorjahr fehlte mehr als jeder Vierte schon einmal mit unwahren Angaben.

Eine Untersuchung der Pronova BKK ergab zudem, dass sich 60 Prozent der Befragten bereits arbeitsunfĂ€hig meldeten, obwohl sie sich gesund fĂŒhlten; 7 Prozent gaben dies als hĂ€ufige Praxis an.

Statistiken der AOK Nordost zeichnen ein differenziertes Bild: Demnach entfÀllt rechnerisch nur ein Tag Arbeitsausfall ohne Attest auf neun Tage mit Àrztlicher Bescheinigung. Zudem machen Langzeiterkrankungen von mehr als sechs Wochen rund 40 Prozent aller Ausfalltage aus.

Arbeitgeber können bei unzureichenden Nachweisen die Entgeltfortzahlung verweigern oder bei begrĂŒndetem Verdacht den Medizinischen Dienst einschalten.

Dass RegelverstĂ¶ĂŸe arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, verdeutlichte ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm: Das Gericht bestĂ€tigte die fristlose KĂŒndigung eines Angestellten, der im August 2024 eine reine Online-Krankschreibung ohne jeden Ă€rztlichen Kontakt eingereicht hatte, und stufte dies als schwerwiegenden Vertrauensbruch ein.

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