Attestpflicht ab Tag eins: Bundesregierung prĂŒft strengere Regeln bei Krankheit
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 08:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Bundesregierung prĂŒft eine VerschĂ€rfung der Nachweispflichten bei krankheitsbedingten AusfĂ€llen, um den anhaltend hohen Krankenstand zu senken. Vorgesehen ist eine Verpflichtung, bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Ă€rztliches Attest vorzulegen. Das Vorhaben ist Teil breiterer Abstimmungen zur Reduzierung von Fehlzeiten in den Betrieben, die Umsetzung gilt derzeit jedoch als unsicher.
Geltende Rechtslage und geplante Neuerungen
Bislang regelt Paragraph 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Ă€rztliches Attest erst vorlegen mĂŒssen, wenn die ArbeitsunfĂ€higkeit lĂ€nger als drei Kalendertage dauert. Arbeitgeber haben allerdings schon nach geltendem Recht die Möglichkeit, eine ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung bereits frĂŒher zu verlangen.
Mit der geplanten Neuregelung soll zudem die telefonische Krankschreibung entfallen, die bisher bei leichten Atemwegserkrankungen fĂŒr bis zu fĂŒnf Tage genutzt werden kann.
GemÀà Paragraph 4 Absatz 5 und 5a der ArbeitsunfĂ€higkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist diese Option fĂŒr bis zu fĂŒnf Kalendertage zulĂ€ssig, sofern die betroffene Person in der jeweiligen Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome aufweist; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Obwohl der Koalitionsausschuss die Abschaffung dieser Regelung Anfang Juli 2026 beschlossen hatte, ist sie mit Stand vom 22. Oktober 2026 weiterhin in Kraft. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor, und ein Termin fĂŒr das Auslaufen ist offen.
Widerspruch aus der Ărzteschaft
Aus den Reihen der Mediziner formiert sich deutlicher Widerstand gegen die Initiative. Ărztinnen und Ărzte warnen vor ĂŒberfĂŒllten Praxen und einem erheblichen bĂŒrokratischen Mehraufwand, sollte eine generelle Attestpflicht ab dem ersten Tag eingefĂŒhrt werden.
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Auch die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung Ă€uĂert sich skeptisch zu den RegierungsplĂ€nen. Nach ihrer EinschĂ€tzung gibt es keine Belege dafĂŒr, dass eine frĂŒhere Nachweispflicht den Krankenstand tatsĂ€chlich wirksam verringern kann.
Steigender Krankenstand und milliardenschwere Kosten
Hintergrund der Diskussion sind stark gestiegene Ausfallzeiten in der Wirtschaft. Im Jahr 2024 lag der Krankenstand bei 14,8 Arbeitstagen je BeschÀftigtem, wÀhrend er im Jahr 2021 noch 11,2 Tage betragen hatte.
Laut dem Fehlzeiten-Report des Wissenschaftlichen Instituts der AOK ist der Anstieg vor allem auf lĂ€ngere AusfĂ€lle zurĂŒckzufĂŒhren. So betrug die durchschnittliche Falldauer im Jahr 2025 bei psychischen Erkrankungen 28,5 Tage, wĂ€hrend sie bei Atemwegserkrankungen bei 5,7 Tagen lag.
Die finanzielle Belastung fĂŒr die Arbeitgeber ist erheblich: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall belief sich im Jahr 2025 auf insgesamt 85,6 Milliarden Euro. Diese Summe setzte sich aus 72,5 Milliarden Euro an Bruttoentgelten sowie 13,1 Milliarden Euro an SozialversicherungsbeitrĂ€gen zusammen.
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Verhandlungen zwischen den Ministerien stocken
Auf Regierungsebene gerĂ€t das Vorhaben ins Stocken. Das Bundesarbeitsministerium verknĂŒpft die PrĂŒfung der Attestpflicht mit Themen aus dem Bundesgesundheitsministerium, darunter neben der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung auch Vorhaben wie eine Termingarantie bei FachĂ€rzten und MaĂnahmen zur Infarktvorsorge.
Die ministerielle PrĂŒfung ist noch nicht abgeschlossen. Aufgrund der offenen Streitpunkte und Verzögerungen gilt ein formeller Beschluss im laufenden Jahr 2026 als unwahrscheinlich; Beobachter schlieĂen auch ein vollstĂ€ndiges Scheitern der Neuregelung nicht aus.
