Attestpflicht, Regeln

Attestpflicht: Neue Regeln für Krankschreibung ab erstem Tag

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 21:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung beschließt Attestpflicht ab erstem Krankheitstag und führt ab 2028 eine Teilkrankschreibung ein. Der Krankenstand sinkt leicht.

Attestpflicht ab Tag eins: Neue Regeln für Krankschreibungen ab 2028
Ein digitaler Tablet-Bildschirm mit medizinischem Formular und ein Stethoskop auf einem modernen Schreibtisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung will die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag einführen. Parallel dazu fällt die telefonische Krankschreibung weg. Ab 2028 kommt eine Teilkrankschreibung.

Strenge Regeln ab erstem Tag

Am 2. Juli verabschiedete die Koalition ein Reformpaket zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Bisher greift die gesetzliche Vorlagepflicht erst ab dem vierten Kalendertag. Arbeitgeber können zwar schon länger ab Tag eins ein Attest verlangen – die Neuregelung macht das zur generellen Pflicht.

Die telefonische Krankschreibung, ein Relikt aus der Pandemie, wird abgeschafft. Ärzte und Gewerkschaften schlagen Alarm: „Das treibt Patienten mit leichten Infekten unnötig in die Wartezimmer", warnen Mediziner. Der DGB Baden-Württemberg verweist auf regionale Versorgungsengpässe. Der Zugang zu zeitnahen Arztterminen werde schwieriger.

Teilkrankschreibung kommt 2028

Am 10. Juli beschloss der Bundestag ein neues Modell. Ab 1. Januar 2028 können gesetzlich Versicherte bei Erkrankungen über vier Wochen schrittweise arbeiten – zu 25, 50 oder 75 Prozent der regulären Zeit.

Die Teilnahme ist freiwillig und braucht die Zustimmung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In den ersten sechs Wochen zahlt der Chef das volle Gehalt weiter. Danach gibt es anteiliges Gehalt plus Teilkrankengeld – 70 Prozent des entfallenden Bruttogehalts. Die 78-Wochen-Grenze für Krankengeld bleibt bestehen.

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Krankenstand geht leicht zurück

Die DAK-Gesundheit meldet für das erste Halbjahr 2026 einen Rückgang des Krankenstands auf 5,3 Prozent (Vorjahr: 5,4 Prozent). Pro Beschäftigten fallen 9,6 Fehltage an.

Die Ursachen verschieben sich deutlich:
- Psychische Erkrankungen liegen mit 184 Fehltagen pro 100 Versicherte erstmals vorn – ein Plus von neun Prozent
- Atemwegserkrankungen gingen um 21 Prozent auf 175 Fehltage zurück

Der DAK-Chef fordert mehr Maßnahmen gegen Langzeiterkrankungen und begrüßt die Teilkrankschreibung: „Sie erleichtert den Wiedereinstieg in den Job."

Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

60 Prozent der Beschäftigten haben sich laut einer Pronova-BKK-Umfrage schon einmal krankgemeldet, obwohl sie arbeitsfähig waren. Doch Kontrollen sind heikel: Detektive dürfen nur bei konkretem Tatverdacht ermitteln, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Juli 2024. Unverhältnismäßige Überwachung kann Schmerzensgeld kosten.

Spannend wird es am 5. August: Das BAG entscheidet, ob Schwerbehindertenvertretungen AU-Bescheinigungen per E-Mail an die Personalabteilung weiterleiten dürfen – oder ob das die Verschwiegenheitspflicht verletzt.

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Das Koalitionspaket enthält weitere Änderungen: Ab 1. Januar 2027 entfällt das Schriftformerfordernis für Befristungen. Die sachgrundlose Befristung kann dann zeitweise auf bis zu 48 Monate ausgeweitet werden.

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