AU-Pflicht ab Tag eins: Koalition plant neue Regeln, doch Bas bremst
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 23:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die PlĂ€ne der Regierungskoalition zur VerschĂ€rfung der Krankschreibungsregeln sorgen fĂŒr erhebliche Spannungen zwischen den Regierungsparteien. Anfang Juli 2026 hatten sich CDU, CSU und SPD grundsĂ€tzlich darauf verstĂ€ndigt, eine Vorlage der ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag gesetzlich vorzuschreiben.
Ziel des Vorhabens ist es, Fehlzeiten in den Betrieben zu verringern, da Bundeskanzler Friedrich Merz in langen Abwesenheiten einen Wettbewerbsnachteil fĂŒr die Wirtschaft sieht. Bislang liegt jedoch weder ein Gesetzentwurf noch ein verbindlicher Starttermin vor, weshalb bis zu einer formalen Umsetzung die bisherigen Vorgaben weitergelten.
Ministerium bremst VorstoĂ der Union aus
Zuletzt geriet das Vorhaben ins Stocken. Bundesarbeitsministerin BĂ€rbel Bas forderte die Union auf, die geplante Attestpflicht ab dem ersten Tag noch einmal zu ĂŒberdenken. Sie Ă€uĂerte Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Vorhabens und warnte vor ĂŒberfĂŒllten Arztpraxen sowie lĂ€ngeren Krankschreibungen als Folge der Neuregelung. Zudem kritisierte Bas geplante Ausnahmen fĂŒr tarifgebundene Betriebe. Ihr Ministerium legt vorerst keinen Umsetzungsvorschlag vor.
Die SPD hatte den PlĂ€nen in den Koalitionsverhandlungen nur zĂ€hneknirschend zugestimmt, wĂ€hrend sie Karenztage sowie KĂŒrzungen bei der Lohnfortzahlung strikt ablehnte.
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Nach den bisherigen Ăberlegungen soll die Pflicht zwar ab dem ersten Tag gelten, das Attest muss laut Regierungssprecher Stefan Kornelius jedoch nicht zwingend schon am ersten Tag beim Arbeitgeber vorliegen. Zudem sollen Abweichungen per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag weiterhin zulĂ€ssig sein.
Das Vorhaben ist Teil eines gröĂeren Kompromisspakets, das unter anderem eine Termingarantie bei Ărzten und eine Schlaganfallvorsorge umfasst und mit Initiativen von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann verknĂŒpft ist. Die Bundesregierung erhofft sich durch das Gesamtpaket Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen von rund 100 Millionen Euro.
Kritik aus Praxen und Ănderungen im System
Gleichzeitig soll mit der Reform die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden, wĂ€hrend Videosprechstunden erhalten bleiben. Seit dem 1. Juli 2026 ist die Videosprechstunde in Apotheken eine Kassenleistung nach Paragraph 129 Absatz 5h SGB V, wofĂŒr die elektronische Gesundheitskarte sowie eine schriftliche Vereinbarung nötig sind. Die Fallpauschale liegt vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 bei 30,00 Euro und sinkt schrittweise auf 21,50 Euro ab dem 1. Juli 2029.
Mediziner Ă€uĂern jedoch deutliche Vorbehalte gegen die PlĂ€ne. Der Hausarzt Ralf Theunert aus Wittenberg bewertete den Wegfall der telefonischen Krankschreibung, das Attest ab dem ersten Tag sowie Karenztage kritisch und forderte stattdessen mehr PrĂ€vention.
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Gerade im Herbst nÀhmen Infektionen stark zu, was die Akutsprechstunden zusÀtzlich belaste. Markus Blumenthal-Beier, Chef des HausÀrzteverbands, warnte vor anonymen Videosprechstunden sowie Apotheken als PrimÀrversorgern und verwies auf ein erhöhtes Missbrauchspotenzial reiner Business-Angebote.
Aktuelle Rechtslage und hohe Fehlzeiten
Bis zu einer GesetzesĂ€nderung bleibt die gesetzliche Regelung nach Paragraph 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes maĂgeblich: Demnach ist eine Bescheinigung erst bei einer Erkrankungsdauer von mehr als drei Kalendertagen fĂ€llig, wenngleich Arbeitgeber die Vorlage schon heute ab Tag eins verlangen dĂŒrfen.
Nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses dĂŒrfen Ărzte bei telefonischem Kontakt maximal fĂŒnf Tage bescheinigen, per Videosprechstunde bei unbekannten Versicherten höchstens drei und bei bekannten Patienten bis zu sieben Tage.
Bei Zweifeln an einer Erkrankung kann der Medizinische Dienst eingeschaltet werden; Detekteien sind nur bei konkretem Anfangsverdacht und unter Wahrung des Datenschutzes zulÀssig.
Dass GefĂ€lligkeitsbescheinigungen ohne Arztkontakt unzulĂ€ssig sind, unterstrich das Landesarbeitsgericht Hamm: Es bestĂ€tigte die fristlose KĂŒndigung eines IT-Beraters, der ein kostenpflichtiges Attest ĂŒber einen Online-Fragebogen ohne jeglichen Arztkontakt bezogen hatte. Das Gericht sah darin einen schweren Vertrauensbruch, stellte aber klar, dass eine digitale Feststellung per Videosprechstunde oder Telefon nicht grundsĂ€tzlich verboten ist.
Hintergrund der politischen Debatte sind die Fehltage: BeschÀftigte der Techniker Krankenkasse fehlten von Januar bis November 2025 im Schnitt 18,6 Tage, wÀhrend es 2021 im Gesamtjahr rund 13 Tage waren. Bei AOK-Versicherten lag der Schnitt 2025 bei 23,3 Tagen, wobei 71 Prozent der FÀlle Kurzzeiterkrankungen bis zu sieben Tagen betrafen.
Bei der DAK waren im ersten Halbjahr 2026 bundesweit tĂ€glich 53 von 1.000 BeschĂ€ftigten krankgemeldet. Bundesgesundheitsminister Linnemann kĂŒndigte zudem an, dass die Sonderregelung von 15 Kinderkrankentagen nicht ĂŒber 2026 hinaus verlĂ€ngert wird.
Ab dem 1. Januar 2027 gilt wieder das Vor-Corona-Niveau von 10 Tagen je Elternteil und Kind beziehungsweise 20 Tagen fĂŒr Alleinerziehende. Zum 1. August 2026 lag der allgemeine Krankenstand bei 4,69 Prozent, nach 6,01 Prozent im Vorjahr.
