Augsburg: 50 Einsatzkräfte finden Verstöße in vier Gewerbebetrieben
Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 00:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Bei einer behördenübergreifenden Schwerpunktaktion im Stadtgebiet von Augsburg haben Einsatzkräfte von Polizei, Zoll und Stadtverwaltung mehrere Gewerbebetriebe kontrolliert.
In vier Objekten stellten die Prüfer zahlreiche rechtliche Verstöße fest, wie aus einem Bericht vom 23. September 2026 hervorgeht. Neben Mängeln beim Arbeitsschutz, Hygienevorgaben und baulichen Auflagen führten Funde in einem Betrieb zu strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betäubungsmitteldelikte.
Gemeinsamer Einsatz von rund 50 Einsatzkräften
Die Kontrollaktion erstreckte sich im Zeitraum von 16:00 bis 22:00 Uhr. Beteiligt waren das Polizeipräsidium Schwaben Nord, der Zoll sowie Vertreter der Stadt Augsburg. Insgesamt waren rund 50 Beamte im Einsatz, um die Einhaltung unterschiedlichster gesetzlicher Bestimmungen vor Ort zu überprüfen.
Während der Überprüfungen in den vier Augsburger Betrieben dokumentierten die Behörden eine Vielzahl von Zuwiderhandlungen. Festgestellt wurden Verstöße gegen baurechtliche Vorgaben, das Infektionsschutzgesetz sowie Bestimmungen der Lebensmittel- und Lebensmittelhygieneverordnung.
Bei der Augsburger Schwerpunktaktion prüften rund 50 Einsatzkräfte von Polizei, Zoll und Stadtverwaltung vier Gewerbebetriebe — und dokumentierten Verstöße von Arbeitsschutz über Hygiene bis zur Preisangabenverordnung. Wer seinen Betrieb vor der nächsten unangekündigten Kontrolle durchgeht, kann Mängel früh beheben. Kostenlosen Prüfungs-Leitfaden anfordern
Zudem beanstandeten die Kontrolleure Mängel mit Blick auf die Preisangabenverordnung, das Gaststättengesetz und das Jugendschutzgesetz. Der Zoll verzeichnete bei den Maßnahmen mehrere Auffälligkeiten, die eine weitere Nachprüfung erforderlich machen.
Drogenfund zieht Ermittlungen nach sich
In einem der vier überprüften Betriebe stießen die Einsatzkräfte zudem auf illegale Drogen. Wie aus Berichten vom 23. und 24. September 2026 hervorgeht, leiteten der Zoll und die Staatsanwaltschaft daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelrecht ein.
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Die Ermittlungen richten sich gegen einen 59-jährigen serbischen Staatsangehörigen sowie eine 40-jährige italienische Staatsangehörige. Um welche Art und Menge an Substanzen es sich handelte, blieb zunächst ebenso ungenannt wie die Identität der konkret betroffenen Betriebe.
