Ausbildungsumlage: Bremer Fonds bleibt rechtmäßig – 400 Klagen abgewiesen
02.07.2026 - 20:22:21 | boerse-global.de
Das Verwaltungsgericht wies am heutigen Donnerstag die Klagen mehrerer Großkonzerne ab.
Gericht kippt Klagewelle
Airbus Defence and Space, Frosta, Mercedes – die Liste der Kläger liest sich wie ein Who's who der deutschen Wirtschaft. Auch die Handelskammer Bremen, der Personaldienstleister Teamworker sowie die Bremer Tageszeitungen AG hatten geklagt. Insgesamt waren über 400 Verfahren anhängig.
Das Gericht entschied über Musterverfahren und stellte klar: Die Beitragsbescheide sind rechtmäßig. Die gesetzliche Grundlage des Fonds ist verfassungsgemäß. Damit scheiterten die Unternehmen mit ihrem Versuch, die seit 2025 erhobene Umlage zu stoppen.
Bremens Sonderweg bei der Ausbildung
Bremen ist das erste Bundesland, das eine Ausbildungsumlage erhebt. Ziel: Die Kosten gerechter verteilen – auch Unternehmen, die selbst nicht ausbilden, sollen sich beteiligen. Bereits im Dezember 2024 hatte der Staatsgerichtshof den Fonds für landesverfassungskonform erklärt.
Das Verwaltungsgericht untermauert diese Einschätzung nun auch auf verwaltungsrechtlicher Ebene. Die Richter sehen das Gesetz im Einklang mit höherrangigem Recht.
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Noch nicht das letzte Wort
Der Rechtsweg ist für die Kläger noch nicht endgültig zu Ende. Das Gericht ließ die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht beziehungsweise zum Bundesverfassungsgericht zu. Das ermöglicht eine direkte Klärung in nächster Instanz – ohne Umweg über das Oberverwaltungsgericht.
Geteilte Reaktionen
Arbeitssenatorin Schilling zeigte sich erleichtert. Sie begrüßte das Urteil und sieht den Bremer Weg bei der Fachkräftesicherung gestärkt.
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Ganz anders die Opposition: Die Fraktion Bündnis Deutschland bedauerte die Entscheidung. Die Abgabe sei ungerecht gegenüber den Unternehmen und schwäche den Standort Bremen. Ob die unterlegenen Firmen die Sprungrevision nutzen werden, blieb nach der Urteilsverkündung offen.
