Babenhausen: Behördliche Abnahme des evakuierten Hochhauses am 2. November
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 20:35 Uhr | Redaktion boerse-global.deBeim seit Ende Februar evakuierten Hochhaus im südhessischen Babenhausen nähern sich die Arbeiten zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit dem Ende. Wie Holger Gröning von der Wohnungseigentümergemeinschaft mitteilte, seien alle notwendigen Sanierungen inzwischen abgeschlossen oder befänden sich in enger Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsicht in der Fertigstellung.
Die untere Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg hatte den Beteiligten erstmals seit der Räumung Ende Februar wieder das Betreten des elfstöckigen Gebäudes gestattet.
Bei einer Begehung habe sich laut Gröning ein erster positiver Eindruck gezeigt. Im Rahmen der Maßnahmen wurde die Wasserversorgung der Immobilie wieder hochgefahren. An einem Mittwochmittag öffneten Fachkräfte die Ventile der Zuleitungen, um die Leitungen auf ihre Druckbeständigkeit sowie auf mögliche Lecks zu überprüfen.
Zudem kontrollierten Einsatzkräfte in den insgesamt 70 Wohnungen den Wasserfluss und suchten nach unkontrolliertem Wasseraustritt. Bis auf eine bereits im Vorfeld bekannte Leckage im sechsten Stockwerk wurden dabei zunächst keine Schäden festgestellt. Nach Abschluss der Leitungsprüfungen musste das Hochhaus wieder geräumt werden.
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Abnahme von Brandschutz und Technik geplant
Parallel zu den Arbeiten an den Wasserleitungen wurden auch zentrale Sicherheits- und Schutzsysteme des Objekts überarbeitet. Die Löschwasserpumpen in beiden Gebäuden wurden instand gesetzt und durch den TÜV abgenommen.
Zudem erfolgte eine Ertüchtigung des Blitzschutzes. Was die Gebäudehülle betrifft, dienen die derzeit aufgebauten Gerüste als Interimslösung zur Fassadensicherung; ein Bauantrag für eine gänzlich neue Fassade wurde bislang noch nicht eingereicht.
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Für Montag, den 2. November 2026, ist nun die offizielle behördliche Abnahme der umgesetzten Maßnahmen anberaumt. Im Mittelpunkt dieser Prüfung stehen insbesondere der Brandschutz sowie die Sicherung der Fassade über die Gerüstkonstruktionen. Sollten die Prüfer keine Nachbesserungen einfordern, könnte eine formelle Freigabe des Hochhauses bereits in den darauffolgenden Tagen erfolgen.
Ein exakter Zeitpunkt für den endgültigen Wiederbezug durch die Bewohner steht derzeit allerdings noch nicht fest. Die untere Bauaufsicht muss die Gesamtheit der Maßnahmen nach der Begehung zunächst abschließend bewerten, zudem verweist die Eigentümergemeinschaft auf verbleibende Risiken durch potenzielle Wasserschäden, die vor einer vollständigen Rückkehr ausgeschlossen werden müssen.
