BĂ€ckerhandwerk: Verband fordert acht Stunden Arbeit an Sonn- und Feiertagen
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas deutsche BÀckerhandwerk dringt auf eine grundlegende Reform der Arbeitszeitregeln an Sonn- und Feiertagen. Die Mitgliederversammlung des Zentralverbands des Deutschen BÀckerhandwerks hat eine Resolution einstimmig verabschiedet, in der die Aufnahme der Branche in den Ausnahmekatalog des Arbeitszeitgesetzes verlangt wird.
Konkret fordert der Verband die Einbindung in Paragraph 10 Absatz 1 des Gesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2027, um BeschÀftigten und Betrieben ein rechtssicheres Arbeiten von bis zu acht Stunden an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Diese Neuregelung solle zudem ohne zusÀtzliche branchenspezifische EinschrÀnkungen in Kraft treten.
Bisheriges Drei-Stunden-Fenster ĂŒberfordert die Betriebspraxis
Hintergrund der Initiative ist die aktuelle gesetzliche Lage, die der Verband als unzureichend fĂŒr moderne Handwerksbetriebe einstuft. Derzeit ist die Sonn- und Feiertagsarbeit in BĂ€ckereien sowie Konditoreien streng reglementiert: Vorgesehen ist lediglich ein Zeitfenster von bis zu drei Stunden, das ausschlieĂlich fĂŒr die Herstellung und die Auslieferung jener Backwaren genutzt werden darf, die noch am selben Tag ĂŒber die Ladentheke gehen.
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Nach Auffassung des Zentralverbands reicht dieser enge Zeitrahmen fĂŒr die Erfordernisse handwerklicher Verfahren lĂ€ngst nicht mehr aus. Das Drei-Stunden-Fenster sei zu knapp bemessen, um wesentliche Arbeitsschritte wie die Vorbereitung von Teigen, die FĂŒhrung von Sauerteig sowie Vorarbeiten fĂŒr die Produktion des folgenden Tages ordnungsgemÀà und gesetzeskonform abzuwickeln. In der Praxis fĂŒhre dies wiederkehrend zu organisatorischen Konflikten und Rechtsunsicherheiten im Betriebsalltag.
Verband verweist auf Vereinbarungen im Koalitionsvertrag
Zur BegrĂŒndung seiner Forderung beruft sich der Zentralverband des Deutschen BĂ€ckerhandwerks auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD. Die dort festgehaltenen Vereinbarungen mĂŒssten nun unverzĂŒglich und ohne ergĂ€nzende Vorgaben fĂŒr einzelne Gewerbe umgesetzt werden.
VerbandsprĂ€sident Roland Ermer verwies in diesem Zusammenhang auf das zustĂ€ndige Bundesministerium fĂŒr Arbeit und Soziales. Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer mĂŒsse nun konkrete Ergebnisse vorlegen, da bislang noch kein Referentenentwurf zur Umsetzung der entsprechenden Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag existiere.
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Ermer betonte dazu, dass BĂ€ckermeister und ihre Angestellten ihrem eigentlichen Handwerk nachgehen und Brot backen wollten, statt sich an Sonn- und Feiertagen kontinuierlich mit unklaren juristischen Grenzfragen auseinandersetzen zu mĂŒssen.
Mit dem Stichtag zum 1. Januar 2027 setzt das Handwerk der Bundespolitik nun eine klare Zielmarke, um die Vereinbarkeit von traditionellen Produktionsweisen mit dem Arbeitszeitrecht gesetzlich abzusichern.
