BaFin-Verordnung: GroMiKV soll durch neue Großkreditverordnung ersetzt werden
Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 05:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf einer umfassenden Mantelverordnung zur Konsultation gestellt. Mit der Konsultation 10/2026 soll die bisherige Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) durch eine neue Großkreditverordnung (GroKV) abgelöst werden.
Der Entwurf trägt den offiziellen Titel einer Verordnung zur Anpassung verordnungsrechtlicher Vorschriften der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach Einstellung des Millionenkreditmeldewesens nach dem Kreditwesengesetz.
Bürokratieabbau und europäische Harmonisierung
Hintergrund der Neuregelung ist die gesetzliche Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens im Kreditwesengesetz (KWG). Mit der vorgelegten Mantelverordnung reagiert die Aufsicht auf diesen Schritt und bereinigt zugleich weitere Verordnungen der BaFin, die bislang noch Verweise auf die nationalen Millionenkreditmeldepflichten enthalten.
Erklärtes Ziel der Reform ist der Abbau bürokratischer Lasten und die Vermeidung von Doppelstrukturen. Anstelle des bisherigen nationalen Meldewesens soll künftig auf europäischer Ebene die AnaCredit-Kreditdatenstatistik der Europäischen Zentralbank (EZB) genutzt werden. Die entsprechenden Meldungen der Institute erfolgen dabei an die Deutsche Bundesbank.
Bereits im September 2026 hatte Nikolas Speer, Exekutivdirektor für Bankenaufsicht bei der BaFin, auf einer Proportionalitätskonferenz unterstrichen, dass doppelte Meldepflichten vermieden werden sollen und künftig auf das europäische AnaCredit-System gesetzt werde. Konkrete Kosteneinsparungen durch den Wegfall des nationalen Meldekanals beziffert die Behörde im Entwurf allerdings nicht.
Der Entwurf zur Konsultation 10/2026 löst die GroMiKV durch eine neue Großkreditverordnung ab und bereinigt zugleich weitere BaFin-Verordnungen mit Verweisen auf die nationalen Millionenkreditmeldepflichten. Wer jetzt weiß, welche Meldungen entfallen und wie die AnaCredit-Daten der EZB künftig an die Deutsche Bundesbank fließen, spart sich doppelte Meldewege. Kostenlosen Umstellungs-Leitfaden jetzt anfordern
Fortbestand des Großkreditregimes
Trotz des weitgehenden Abbaus von Meldepflichten betont die Aufsicht, dass das materielle Großkreditregime selbst unverändert bestehen bleibt. Kreditinstitute unterliegen somit weiterhin den regulatorischen Vorgaben zur Überwachung und Begrenzung von Großkrediten. Gestrichen werden ausschließlich die rein nationalen Meldepflichten für Millionenkredite, die durch die Verfügbarkeit der europäischen Datenbasis redundant geworden sind.
Rein schriftliches Konsultationsverfahren bis Anfang November
Für die Einreichung von Stellungnahmen hat die Finanzaufsicht eine Frist bis zum 02.11.2026 gesetzt. Die Konsultation wird als rein schriftliches Verfahren geführt; eine mündliche Anhörung ist vonseiten der Behörde nicht vorgesehen.
Stellungnahmen sind nur bis zum 02.11.2026 möglich, und zwar ausschließlich schriftlich per E-Mail unter Angabe des Geschäftszeichens und des vorgegebenen Betreffs. Wer die Frist verpasst, hat keine mündliche Anhörung als zweiten Weg. Unser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Rückmeldung zur Konsultation 10/2026 sauber aufsetzen und den Widerspruch gegen eine Veröffentlichung korrekt erklären. Muster-Stellungnahme jetzt herunterladen
Interessierte Kreise und Marktteilnehmer müssen ihre Stellungnahmen ausschließlich per E-Mail an die Adresse konsultation-10-26@bafin.de richten. Dabei sind das Geschäftszeichen BA 52-FR 2434/00007#00001 sowie der Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 10/2026“ anzugeben.
Die eingegangenen Rückmeldungen sollen nach Abschluss des Verfahrens grundsätzlich im Internet veröffentlicht werden. Teilnehmer, die eine solche Publikation nicht wünschen, müssen ihren Widerspruch hiergegen ausdrücklich in der jeweiligen E-Mail erklären.
