BAG, Mitbestimmungsrechte

BAG stÀrkt Mitbestimmungsrechte bei auslÀndischen Tochterfirmen

15.05.2026 - 06:33:46 | boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht erlaubt Betriebsratswahlen an inlĂ€ndischen Standorten auslĂ€ndischer Firmen. Ryanair reagiert mit der Schließung seiner Berliner Basis.

BAG stĂ€rkt Mitbestimmungsrechte bei auslĂ€ndischen Tochterfirmen - Foto: ĂŒber boerse-global.de
BAG stĂ€rkt Mitbestimmungsrechte bei auslĂ€ndischen Tochterfirmen - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von BeschĂ€ftigten bei auslĂ€ndischen Unternehmenstöchtern in Deutschland gestĂ€rkt. Der Richterspruch betrifft direkt die Flugbranche – und könnte weitreichende Folgen fĂŒr internationale Konzerne haben.

Am 13. Mai 2026 entschied der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Az. 7 ABR 7/25): Eine selbststÀndige Abteilung eines Unternehmens mit Sitz im Ausland darf einen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz wÀhlen. Konkret ging es um die Malta Air-Station am Flughafen Berlin-Brandenburg mit rund 320 BeschÀftigten.

„Ein grundlegender Sieg fĂŒr die Arbeitnehmermitbestimmung“

Malta Air, eine Tochter des irischen Billigfliegers Ryanair, hatte die Betriebsratswahl durch mehrere Instanzen angefochten. Das Unternehmen argumentierte, die Station sei wegen des auslĂ€ndischen Firmensitzes keine „betriebsratsfĂ€hige" Einheit. Das BAG wies die Beschwerde zurĂŒck: Ein inlĂ€ndischer Standort könne durchaus eine eigenstĂ€ndige Organisationseinheit bilden – selbst wenn die Hauptverwaltung im Ausland sitze. Der Grundsatz der TerritorialitĂ€t werde dadurch nicht verletzt.

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Die Gewerkschaften Verdi und Vereinigung Cockpit begrĂŒĂŸten das Urteil als „grundlegenden Sieg fĂŒr die Arbeitnehmermitbestimmung". Verdi-Vertreter betonten, dass Konzerne kĂŒnftig nicht mehr mit komplexen internationalen Strukturen die Mitbestimmung in Deutschland umgehen könnten.

Ryanair reagiert mit Abzug – 700 Jobs vor dem Aus

Doch der juristische Erfolg hat einen bitteren Beigeschmack. Ryanair kĂŒndigte an, die Berliner Station bis zum 24. Oktober 2026 zu schließen. Grund seien die hohen GebĂŒhren am Hauptstadtflughafen. Sieben dort stationierte Maschinen sollen nach Schweden, in die Slowakei, nach Albanien und Italien verlegt werden.

Die Gewerkschaften kritisieren den Zeitpunkt scharf. Sie sehen darin einen strategischen EinschĂŒchterungsversuch, nachdem das Gericht die Arbeitnehmerrechte bestĂ€tigt hat. Die Ryanair-Aktie notierte nach der Entscheidung bei 22,86 Euro – ein leichtes Plus von 0,44 Prozent. Marktbeobachter warnen jedoch, dass höhere Mitbestimmungsauflagen die Betriebskosten fĂŒr die Fluglinie steigern könnten.

Chaos bei VR Plus: VorstÀnde entlassen, Zukunft ungewiss

WĂ€hrend die Luftfahrtbranche mit dem Urteil ringt, brodelt es im Genossenschaftssektor. Bei der VR Plus Altmark Wendland kam es auf einer außerordentlichen Generalversammlung am 12. und 13. Mai zum Eklat. Die Mitglieder stimmten mit 1.110 zu 832 Stimmen fĂŒr den Verkauf der „TEAM"-Warenhaussparte. FĂŒr rund 600 BeschĂ€ftigte bedeutet das massive Unsicherheit.

Die Stimmung war aufgeheizt. Kritik entzĂŒndete sich an einem geschĂ€tzten Investitionsstau von 30 Millionen Euro und Unzufriedenheit mit der FĂŒhrung. Ein Antrag, drei Aufsichtsratsmitglieder abzuberufen, scheiterte knapp an der nötigen Dreiviertelmehrheit – erreichte aber rund 70 Prozent. Die Aufsichtsratsvorsitzende Gabi Geyer wurde dagegen erfolgreich abgewĂ€hlt. Juristen rechnen mit Anfechtungsklagen gegen die turbulenten BeschlĂŒsse.

Wenn der Betriebsrat fehlt: 120 Jobs bei Lieken in Gefahr

Die Bedeutung aktiver Arbeitnehmervertretungen zeigt ein weiterer Fall. Der Backwarenhersteller Lieken schließt sein Werk in Essen bis Ende 2026. Rund 120 Mitarbeiter sind betroffen. Die Gewerkschaft NGG kritisiert, dass es vor Ort keinen Betriebsrat gebe – die Belegschaft sei bei den Massenentlassungen schutzlos. Der Arbeitgeber nutze die fehlende Vertretung schamlos aus.

Ganz anders die Lage bei Volkswagen: Der neu gewĂ€hlte Betriebsrat im Wolfsburger Stammwerk hat seine erste Versammlung fĂŒr den 20. Mai 2026 angesetzt. Schwerpunkt soll das Thema Vielfalt sein – ein Zeichen, dass sich die Diskussionen neben Lohn und Arbeitsbedingungen zunehmend auch kulturellen und sozialen Fragen zuwenden.

Kanzler Merz will digitale Betriebsratswahlen

Die politische Debatte um die Modernisierung des Arbeitsrechts nimmt Fahrt auf. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach sich auf dem DGB-Bundeskongress Mitte Mai fĂŒr die EinfĂŒhrung digitaler Betriebsratswahlen aus. BefĂŒrworter sehen darin eine lĂ€ngst ĂŒberfĂ€llige Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes an die digitale RealitĂ€t.

Parallel bereitet die Regierung eine grundlegende Reform vor. Bundesarbeitsministerin BĂ€rbel Bas will im Juni 2026 einen Entwurf fĂŒr ein neues Arbeitszeitgesetz vorlegen. Kernpunkt: Die starre tĂ€gliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Höchstgrenze von 48 Stunden ersetzt werden.

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Streit um flexible Arbeitszeiten: Segen oder Fluch?

Die ArbeitgeberverbĂ€nde (BDA) begrĂŒĂŸen die geplante Flexibilisierung. „Die Wirtschaft braucht dringend mehr Spielraum", so BDA-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Steffen Kampeter. PrĂ€sident Rainer Dulger warnte Regierung und Gewerkschaften davor, sich als „Bremse" des notwendigen Umbaus zu erweisen.

Die Kritiker sehen das anders. Sie warnen vor extremen Schichten: Theoretisch könnte eine Sechstagewoche mit 12,25 Stunden pro Tag auf 73,5 Stunden in einer einzigen Woche kommen. Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zeigt zudem: 59 Prozent der BeschĂ€ftigten wĂŒrden mehr Freizeit einem höheren Gehalt vorziehen.

Analyse: Das Ende der Schlupflöcher?

Das BAG-Urteil gegen Malta Air setzt einen klaren Trend: Deutsche Arbeitsstandards gelten auch fĂŒr internationale Konzerne. Der Richterspruch schließt eine potenzielle HintertĂŒr fĂŒr Unternehmen der Logistik- und Transportbranche. Dass Ryanair nun Berlin verlĂ€sst, zeigt jedoch die Kehrseite: Juristische Erfolge fĂŒr die Mitbestimmung können in der Praxis zu Betriebsflucht in Niedriglohnregionen fĂŒhren.

Die kommenden Monate werden richtungsweisend. Die EU-Kommission fĂŒhrt noch bis zum 11. Juni eine Konsultation zur Reform der Beihilferegeln fĂŒr FlughĂ€fen durch – das könnte die Kostenstruktur fĂŒr Airlines in Deutschland langfristig beeinflussen. Und der Gesetzentwurf zum Arbeitszeitgesetz wird im Bundestag fĂŒr hitzige Debatten sorgen. Die Regierung will die Reformen bei Steuern, Arbeitsmarkt und BĂŒrokratie noch vor der Sommerpause bĂŒndeln – ein ambitioniertes Ziel, das die Koalition vor Zerreißproben stellen dĂŒrfte.

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