BAG-Urteil: Einwurfeinschreiben genügt nicht für Kündigungen
Veröffentlicht: 17.07.2026 um 19:19 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Unternehmen müssen sich auf neue Pflichten einstellen – von der EUDI-Wallet bis zur KI-Compliance.
EUDI-Wallet: Testphase erfolgreich
Die digitale Brieftasche der EU kommt näher. Mitte Juli 2026 bestand das Unternehmen Governikus erfolgreich technische Tests des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI). Geprüft wurden die Generierung und Konformität von Attributsnachweisen für die EUDI-Wallet. Der Start ist für Anfang 2027 geplant.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen bis Ende 2026 eine solche digitale Geldbörse anbieten. Sie speichert Identitäten, Führerscheine und Bildungsnachweise rechtssicher. Ein entscheidendes Feature: die selektive Datenfreigabe. Nutzer können ihr Alter verifizieren, ohne das genaue Geburtsdatum preiszugeben. Die Dokumente sind kryptografisch signiert – eine zentrale EU-Datenbank gibt es nicht.
BAG-Urteil: Einwurfeinschreiben reicht nicht
Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zwingt Arbeitgeber zum Umdenken bei Zustellprozessen. Ein Einwurfeinschreiben genügt laut den Richtern nicht als Nachweis für den tatsächlichen Zugang wichtiger Dokumente wie Kündigungsschreiben. Alternative Wege gewinnen an Bedeutung – etwa die persönliche Übergabe unter Zeugen.
Parallel bereitet der Gesetzgeber eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor. Der Entwurf sieht vor: Die elektronische Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit wird für Arbeitgeber verpflichtend. Auch Vertrauensarbeitszeit ist betroffen. Ausnahmen gibt es für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren. Die maximale Wochenarbeitszeit bleibt bei 48 Stunden – der Ausgleichszeitraum soll auf vier Monate schrumpfen.
Das BAG hat entschieden: Wer jetzt noch kein System zur Zeiterfassung hat, handelt rechtswidrig. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben schnell und rechtssicher umsetzen. Arbeitszeiterfassung: Jetzt kostenlos absichern
KI im Personalwesen: Neue Regeln in den USA
Der Einsatz künstlicher Intelligenz bei Personalentscheidungen steht zunehmend unter regulatorischem Beschluss. In Colorado unterzeichnete der Gouverneur am 16. Juli 2026 ein Gesetz, das Entwickler und Anwender automatisierter Entscheidungssysteme reguliert. Arbeitgeber müssen vor dem Einsatz informieren und bei negativen Folgen für Beschäftigte binnen 30 Tagen Details offenlegen. Betroffene erhalten ein Recht auf menschliche Überprüfung.
Wie dringend solche Regeln sind, zeigt ein Verfahren gegen Meta. Mehrere Dutzend Mitarbeiter reichten Mitte Juli 2026 Klage ein. Der Konzern soll KI-gestützte Produktivitäts-Scores genutzt haben, um über 8.000 Entlassungen vorzubereiten. Die Kläger werfen Diskriminierung vor. Meta betont, die finalen Entscheidungen seien durch Menschen getroffen worden. Nach dem EU AI Act gilt der Einsatz solcher Systeme im Personalbereich künftig als Hochrisiko-Anwendung – mit weitreichenden Dokumentationspflichten ab Ende 2027.
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Passkeys werden Standard, CoC-Dokumente digital
Auch bei der technischen Authentifizierung tut sich etwas. Microsoft kündigte Mitte Juli 2026 an: Passkeys werden ab September 2026 zum Standard für die Anmeldung bei Entra-ID-Diensten unter Windows 11. Die herkömmliche Authentifizierung per SMS oder Sprache läuft bis Februar 2027 aus.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Bereitstellung von Certificate of Conformity (CoC)-Erklärungen digitalisiert. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab Oktober 2019 sind die Dokumente nun online im XML-Format abrufbar.
International verschärfen Staaten die Identitätsprüfung im Immobiliensektor. In Virginia trat Anfang Juli 2026 ein Gesetz gegen Urkundenfälschung in Kraft. Abwicklungsbeauftragte müssen die Verkäuferidentität künftig sorgfältiger prüfen, um betrügerische Geschäfte zu verhindern. Ähnliche Tendenzen zeigen sich in Kalifornien – dort wurden neue Grundlagen geschaffen, um Identitätsdaten aus Fahrererlaubnissen an nationale Datenbanken zu übermitteln. Datenschützer kritisieren das scharf.
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