BAG-Urteil, Schadensersatz

BAG-Urteil: Schadensersatz fĂŒr Diskriminierung endet bei Neuanstellung

Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 19:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht weist weitere Forderungen zurĂŒck, weil der KlĂ€ger vor dem strittigen Zeitraum eine dauerhafte neue Stelle angetreten hatte.

BAG begrenzt Verdienstausfall nach Altersdiskriminierung
Ein leerer, minimalistischer Gerichtssaal mit polierten HolzbĂ€nken und natĂŒrlichem Lichteinfall durch ein hohes Fenster. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die rechtlichen Rahmenbedingungen fĂŒr SchadensersatzansprĂŒche nach einer nachgewiesenen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren prĂ€zisiert (Az. 8 AZR 153/25).

In einer Entscheidung, ĂŒber die am 10. September 2026 berichtet wurde, stellten die Richter fest, dass AnsprĂŒche auf Ersatz des Verdienstausfalls nicht unbegrenzt fortbestehen. Zwar sei eine solche EntschĂ€digung nicht automatisch zeitlich limitiert, sie unterliege jedoch dem Grundsatz der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit.

Der Kausalzusammenhang bei verfestigter Neuanstellung

Ein zentraler Aspekt des Urteils betrifft den sogenannten haftungsausfĂŒllenden Kausalzusammenhang zwischen der ursprĂŒnglichen Benachteiligung und dem geltend gemachten Schaden. Das Gericht befand, dass die Haftung fĂŒr einen Verdienstausfall dann entfĂ€llt, wenn der abgewiesene Bewerber zwischenzeitlich eine neue, angemessene BeschĂ€ftigung gefunden hat.

Voraussetzung hierfĂŒr ist, dass sich dieses neue ArbeitsverhĂ€ltnis verfestigt hat. In einem solchen Fall sei der direkte Zusammenhang zwischen der ursprĂŒnglichen Diskriminierung und einem spĂ€teren finanziellen Verlust nicht mehr gegeben. Damit wies das BAG die Forderungen eines KlĂ€gers ab, der trotz einer neuen Anstellung weiteren Schadensersatz fĂŒr spĂ€tere Jahre verlangt hatte.

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Ein jahrelanger Rechtsstreit um Altersdiskriminierung

Hinter der Entscheidung steht ein langwieriges juristisches Verfahren, das seinen Ursprung im Jahr 2009 hat. Ein MĂŒnchner Anwalt hatte sich damals bei der R+V-Versicherung fĂŒr ein Trainee-Programm beworben, wurde jedoch abgelehnt. Es wurde gerichtlich festgestellt, dass der Bewerber aufgrund seines Alters diskriminiert worden war.

In der Folge kam es zu mehreren juristischen Auseinandersetzungen ĂŒber die Höhe der EntschĂ€digung:

  • Im Jahr 2018 sprach das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen dem KlĂ€ger eine EntschĂ€digung in Höhe von 14.000 Euro zu.
  • Im Jahr 2021 einigten sich die Parteien in einem Vergleich auf eine Zahlung von 100.000 Euro, die den Zeitraum von 2009 bis 2017 abdeckte.

Die aktuelle Klage bezog sich auf den Zeitraum von 2020 bis 2023. Der KlĂ€ger forderte fĂŒr diese Jahre rund 236.000 Euro als materiellen Schadensersatz beziehungsweise entgangenen Gewinn. Die R+V-Versicherung vertrat hingegen die Auffassung, dass sĂ€mtliche Forderungen bereits erledigt seien.

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Abweisung der Forderungen fĂŒr den Zeitraum 2020 bis 2023

Das BAG folgte der Argumentation der Vorinstanzen, die die Klage bereits abgewiesen hatten. Ausschlaggebend war der Umstand, dass der KlĂ€ger bereits vor dem Jahr 2020 eine neue Stelle angetreten hatte. Er war bei der Zentralen AuslĂ€nderbehörde tĂ€tig geworden und hatte dort eine andere Aufgabe im öffentlichen Dienst ĂŒbernommen.

Durch die Aufnahme dieser neuen TĂ€tigkeit und deren Fortbestand sah das Gericht die KausalitĂ€t fĂŒr den geltend gemachten Verdienstausfall gegenĂŒber dem ursprĂŒnglichen potenziellen Arbeitgeber als beendet an. Der KlĂ€ger konnte somit keine weiteren Zahlungen fĂŒr die Jahre nach dem Antritt seiner neuen Stelle beanspruchen.

Das Urteil verdeutlicht, dass Diskriminierungsopfer zwar einen Anspruch auf Ausgleich erlittener Nachteile haben, dieser jedoch endet, sobald eine berufliche Neuorientierung erfolgreich und dauerhaft vollzogen wurde.

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