BAG-Urteil, US-Rechtswahlklauseln

BAG-Urteil: US-Rechtswahlklauseln schützen nicht vor Lohnzahlungen

Veröffentlicht am: 15.08.2026 um 04:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht stärkt deutsches Arbeitsrecht: US-Klauseln können gesetzliche Entgeltansprüche von Beschäftigten mit Arbeitsort in Deutschland nicht unterlaufen.

BAG-Urteil: US-Rechtswahlklauseln hebeln deutsche Lohnansprüche nicht aus
Schreibtisch mit juristischen Unterlagen und einer Brille in einem modernen Büro als Symbol für arbeitsrechtliche Verfahren. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Am 7. August 2026 veröffentlichte das Bundesarbeitsgericht (BAG) neue Entscheidungen zur Wirksamkeit von Rechtswahlklauseln in Arbeitsverträgen und deren Auswirkungen auf die Lohngestaltung.

Die Urteile klären grundlegende Fragen zur Anwendbarkeit deutschen Rechts, wenn Arbeitnehmer zwar für internationale Unternehmen tätig sind, ihren gewöhnlichen Beschäftigungsort jedoch in der Bundesrepublik haben. Im Kern geht es darum, dass zwingende deutsche Entgeltvorschriften nicht durch den Verweis auf ausländische Rechtsordnungen umgangen werden können.

Grundsatzentscheidung zum Annahmeverzugslohn

In den bereits am 30. Juli 2026 getroffenen Entscheidungen stellte das Bundesarbeitsgericht klar, dass eine US-amerikanische Rechtswahlklausel den Anspruch auf Annahmeverzugslohn nach § 615 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht ausschließt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Beschäftigungsort des Arbeitnehmers dauerhaft in Deutschland liegt.

Die Richter werteten die Regelungen zum Annahmeverzug als zwingendes Recht. Ein vertraglicher Vorausausschluss solcher Ansprüche wurde daher gemäß § 134 BGB als nichtig eingestuft.

Die Verfahren befassten sich mit Klagen von Flugpersonal, das trotz einer vereinbarten Geltung von US-Recht Entgeltzahlungen nach deutschen Standards forderte.

Das Gericht argumentierte, dass eine Rechtswahl nicht dazu führen dürfe, dass Beschäftigten der Schutz entzogen wird, der ihnen durch die zwingenden Bestimmungen des Staates zusteht, in dem sie gewöhnlich ihre Arbeit verrichten. Da das deutsche Recht in den vorliegenden Fällen für die Betroffenen günstiger war, erwies sich die US-Rechtswahl als unwirksam.

Anzeige

Wer sich mit der rechtssicheren Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen befasst, sollte veraltete oder unwirksame Vertragsklauseln unbedingt vermeiden. Dieser kostenlose Ratgeber unterstützt Sie mit 19 praktischen Muster-Formulierungen dabei, Ihre Unterlagen an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen. Jetzt rechtssichere Arbeitsverträge erstellen

Hohe Nachzahlungen für Flugbegleiter in Frankfurt

Ein konkreter Fall (Az. 2 AZR 102/24) betraf einen Flugbegleiter mit der Heimatbasis in Frankfurt am Main. Der Kläger forderte die Vergütung für den Zeitraum von Oktober 2020 bis April 2021 ein. Das Bundesarbeitsgericht sprach ihm für diese Monate eine monatliche Bruttovergütung zwischen 7.969 Euro und 8.180 Euro zu.

In der Summe ergibt dies eine Nachzahlung von insgesamt etwa 56.257 Euro brutto. Das Gericht betonte, dass die Rechtswahlklausel den gesetzlichen Kündigungsschutz und die daraus resultierenden Lohnansprüche bei Annahmeverzug nicht aushebeln könne.

Parallel dazu entschied das BAG über die Klage einer Flugbegleiterin (Az. 2 AZR 91/24), die ebenfalls von Frankfurt aus eingesetzt wurde. Auch in diesem Verfahren für den Zeitraum von Oktober 2020 bis April 2021 wurde festgestellt, dass der Anspruch auf Annahmeverzugslohn nicht durch eine US-Rechtswahlklausel ausgeschlossen werden kann. Der Klägerin steht für die betroffenen Monate ein Lohn von jeweils 4.216,59 Euro brutto zu.

Anzeige

Die aktuelle Rechtsprechung zeigt deutlich, wie kostspielig Fehler in der Vertragsgestaltung für Unternehmen werden können. Ein aktueller Gratis-Report enthüllt, welche Standardklauseln seit den jüngsten Gesetzesänderungen nicht mehr zulässig sind und wie Sie sich wirksam absichern. Lauern auch in Ihren Arbeitsverträgen gefährliche Fallen?

Rechtliche Konsequenzen für die Vertragsharmonisierung

Juristen bewerten die Entscheidung als wichtiges Signal für die Gestaltung internationaler Arbeitsverhältnisse. Die Urteile verdeutlichen, dass Arbeitgeber bei der Stationierung von Personal in Deutschland die nationalen Mindeststandards beachten müssen.

Eine bloße Verweisung auf eine ausländische Rechtsordnung im Arbeitsvertrag bietet keinen Schutz vor Nachforderungen, wenn diese Rechtswahl die Beschäftigten schlechter stellt als das deutsche Recht.

Nach Einschätzung von Fachanwälten für Arbeitsrecht unterstreicht das Bundesarbeitsgericht damit die Bedeutung des Günstigkeitsprinzips. Unternehmen mit globalen Strukturen müssen demnach prüfen, ob ihre standardisierten internationalen Verträge den Anforderungen des deutschen Rechts am jeweiligen Einsatzort genügen, insbesondere im Hinblick auf Entgeltfortzahlungen und den Schutz vor Einkommensverlusten bei ausbleibender Beschäftigung.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 69951533 |