Bahnbrechendes, Urteil

Bahnbrechendes Urteil: Senec-HÀndler EKD muss Kundin Kaufpreis in Höhe von 17.000 EUR erstatten

20.12.2023 - 16:34:51

Neuruppin/Stuttgart - Weiterer Gerichtserfolg der Stuttgarter Kanzlei SPL RechtsanwĂ€lte fĂŒr SENEC-Kunden:

Mit Urteil vom 19.12.2023 hat das Landgericht Neuruppin nun erstmals den Senec-GroßhĂ€ndler Energiekonzepte Deutschland (EKD) zur RĂŒckzahlung des Kaufpreises fĂŒr einen Senec-Batteriespeicher von ĂŒber 17.000 Euro gegen RĂŒckgabe des Speichers verurteilt (Az. 1 O 119/23). Das Gericht urteilte, dass der KlĂ€gerin noch ein Jahr nach Installation des Speichers ein verlĂ€ngertes Widerrufsrecht zustand, weil die EKD bei Vertragsabschluss entgegen der gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz keine Widerrufsbelehrung ĂŒbergeben hatte. Die Entscheidung bestĂ€tigt ein vorangegangenes Anerkenntnisurteil des LG MĂŒnster (Az. 212 O 68/23) gegen einen Senec-HĂ€ndler, bei dem die von SPL RechtsanwĂ€lte vertretene KlĂ€gerin aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zur RĂŒckzahlung des Kaufpreises in Höhe von 15.500 EUR zugesprochen bekam. Hier gelang es den AnwĂ€lten von SPL, durch PrĂŒfung des Vertragswerkes erstmalig die rechtskrĂ€ftige Verurteilung eines Senec-HĂ€ndlers auf Kaufpreiserstattung zu erreichen.

SPL-Rechtsanwalt Jochen Schanbacher sieht in dem neuen Urteil den Kurs seiner Kanzlei bestĂ€tigt, bei der UnterstĂŒtzung von Senec-Kunden neben den technischen Defiziten der Speicher auch auf weitere rechtliche GrĂŒnde fĂŒr eine Kaufpreiserstattung zu setzen. Mit dem zweigleisigen Vorgehen bleiben Mandanten auch langwierigere Beweisaufnahmen zu den technischen Defekten der Speicher erspart. SPL RechtsanwĂ€lte vertritt eine große Anzahl von Senec-GeschĂ€digten und ist mit dem erneuten Gerichtserfolg deutschlandweit fĂŒhrend. Die Kanzlei rechnet im kommenden Jahr mit zahlreichen weiteren stattgebenden Entscheidungen fĂŒr ihre Mandanten.

Senec-Kunden nach Brandserie und Massenabschaltungen beunruhigt

Aufgrund wiederholter BrĂ€nde und Explosionen von Senec-Stromspeichern seit Februar 2022 und der anhaltenden Drosselung hatte das Gericht auch ĂŒber die ZuverlĂ€ssigkeit und Sicherheit der Stromspeicheranlagen verhandelt. Das Gericht musste sich mit dieser Frage wegen des eindeutigen Anspruchs auf Kaufpreiserstattung aufgrund des Widerrufs aber nicht befassen.

Viele Senec-Kunden sind nach mehrfachen Fernabschaltungen und Drosselungen ihrer Speicher allein im Jahr 2023 sehr beunruhigt. Zuletzt musste der Hersteller nach zwei BrandvorfĂ€llen im August 2023 bei zehntausenden Speichern bestimmter Baureihen die LadekapazitĂ€t drosseln. Ende November hatte das Unternehmen eingerĂ€umt, dass bei allen betroffenen Speichern ein Austausch der Zellmodule erforderlich ist, um den Normalbetrieb wiederherzustellen. SPL RechtsanwĂ€lte hatte die UmrĂŒstung auf die sichereren Lithium-Eisenphosphat-Zellen schon lange gefordert, Senec hatte dies in der Vergangenheit stets abgelehnt. Die AnkĂŒndigung, ab Mitte 2024 auf sicherere Batteriezellen zu setzen, ist daher aus technischer Sicht richtig. Unklar ist aber, wie Senec die technologische und infrastrukturelle Mammutaufgabe des Umbaus mehrerer zehntausend Speicher meistern will. Experten rechnen fĂŒr die Wiederinbetriebnahme aller Speicher bereits jetzt von Umbauzeiten bis weit in das Jahr 2025.

LG Neuruppin stÀrkt Rechte betroffener Senec-Kunden

Mit der Entscheidung des LG Neuruppin steht fĂŒr Verbraucher fest, dass es in vielen FĂ€llen sehr gute Erfolgsaussichten bestehen, sich vorab von dem Speicher zu trennen und fĂŒr den zumeist hohen Kaufpreis ein gĂŒnstigeres ErsatzgerĂ€t etablierter Hersteller von LFP-Batterien anzuschaffen.

SPL RechtsanwĂ€lte berĂ€t betroffene Kunden hier als mit den ersten stattgebenden Urteilen deutschlandweit fĂŒhrende Kanzlei kostenfrei zu den Möglichkeiten einer RĂŒckabwicklung oder beschleunigter UmrĂŒstung.

Die Kanzlei bietet betroffenen Verbrauchern eine kostenlose Erstberatung im Online-Check oder unter der 0221 828 29 758 an.

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