Bamberger Osten: Falsche Stadtwerke-Mitarbeiter wollen in Wohnungen
Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 00:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Stadtwerke Bamberg warnen vor Personen, die sich unberechtigt als Mitarbeiter des kommunalen Versorgers ausgeben und versuchen, sich Zutritt zu Wohnimmobilien zu verschaffen.
Wie das Nachrichtenportal infranken.de am 27. September 2026 berichtete, richtet sich der aktuelle Hinweis des Unternehmens insbesondere gegen DrĂŒckerkolonnen, die im Bamberger Osten unterwegs sind. Die Akteure geben vor, Informationen zu bestehenden StromvertrĂ€gen einholen zu wollen, zielen tatsĂ€chlich jedoch auf den Verkauf von Strom- und InternetvertrĂ€gen ab.
Bereits Anfang September hatten MÀnner versucht, sich unter einem Vorwand Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen. Vor diesem Hintergrund weist der Energieversorger auf die genauen Merkmale des regulÀren Dienstbetriebs hin. Zwar lesen echte Mitarbeiter der Stadtwerke Bamberg derzeit im Stadtgebiet tatsÀchlich StromzÀhler ab, sie unterscheiden sich jedoch deutlich von den unbefugten Werbern.
Merkmale des regulÀren Versorgerpersonals
Nach Angaben des Unternehmens können sich legitime Mitarbeiter stets mit einem Dienstausweis legitimieren. Zudem verlangen sie an der WohnungstĂŒr grundsĂ€tzlich weder eine Unterschrift noch fordern sie Kundinnen und Kunden zu einem Wechsel ihres Tarifs auf. Das bloĂe Ablesen der ZĂ€hlerstĂ€nde sei ein rein technischer Vorgang, der mit keinen vertraglichen AbschlĂŒssen verknĂŒpft werde.
Der aktuelle Fall im Bamberger Osten zeigt, wie DrĂŒckerkolonnen an der WohnungstĂŒr vorgehen: Sie geben sich als Versorger-Mitarbeiter aus, verlangen eine Unterschrift oder wollen einen Tarifwechsel â echte Mitarbeiter tun das nicht. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie echte von falschen Mitarbeitern unterscheiden, was Sie bei einem verdĂ€chtigen Besuch sofort tun sollten und wie Sie einen bereits unterschriebenen HaustĂŒrvertrag innerhalb der 14-Tage-Frist widerrufen. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Sollten Betroffene dennoch an der HaustĂŒr einen Vertrag unterschrieben haben, weisen die Stadtwerke auf die geltenden Verbraucherschutzbestimmungen hin. HaustĂŒrvertrĂ€ge unterliegen in der Regel einem 14-tĂ€gigen Widerrufsrecht ab Vertragsschluss, sodass abgeschlossene Vereinbarungen innerhalb dieser Frist rĂŒckgĂ€ngig gemacht werden können.
Zur ĂberprĂŒfung verdĂ€chtiger Situationen oder bei Unsicherheiten verweisen die Stadtwerke Bamberg auf ihren Kundenservice. Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner können sich unter der zentralen Rufnummer 0951 77-0 direkt mit dem Unternehmen in Verbindung setzen, um nachzufragen, ob tatsĂ€chlich autorisiertes Personal im jeweiligen Wohngebiet unterwegs ist.
