Barcelona: Mutter und neunjähriger Sohn trotz Protesten zwangsgeräumt
Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 17:15 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn Barcelona haben Einsatzkräfte der katalanischen Polizei Mossos d'Esquadra eine Zwangsräumung gegen eine Mutter und ihren neunjährigen Sohn vollstreckt. Die Maßnahme in einem Mehrfamilienhaus in der Calle Degà Bahí 16-18 im Viertel Camp de l'Arpa del Clot erfolgte zugunsten der Eigentümerin Ramber 2001 SL, stieß jedoch auf organisierten Widerstand aus der Nachbarschaft.
Gegen 13:30 Uhr setzten die Beamten die Räumung der Wohnung durch, nachdem sie zuvor rund 70 versammelte Personen identifiziert hatten. Bereits am Morgen hatten sich nach Angaben der Mietergewerkschaft Sindicat d'Habitatge del Clot-Camp de l'Arpa (COSHAC) rund 50 Menschen vor dem Gebäude versammelt, um das Vorgehen der Behörden zu blockieren; andere Berichte sprachen von etwa 70 Teilnehmenden.
Über das Ausmaß des Polizeiaufgebots gab es unterschiedliche Darstellungen: Während COSHAC von mindestens zehn Fahrzeugen der Bereitschaftspolizei BRIMO sprach, berichtete das Portal eldiario.es von sechs Einsatzfahrzeugen der Mossos.
Juristische Hürden und Streit um Untermietverhältnis
Rechtliche Grundlage der Maßnahme war eine Entscheidung der Zivilkammer 31 des Gerichts in Barcelona (Sección Civil 31 Barcelona). Das Gericht wies einen Antrag der Rechtsbeistände ab, die eine Aussetzung der Räumung auf Basis des sogenannten Dekrets Maricarmen gefordert hatten.
Die Kammer begründete dies damit, dass die betroffene Frau, Ghariba Nahri, nicht offiziell im Mietvertrag aufgeführt sei. Als unbeteiligte Dritte fehle ihr die rechtliche Legitimation, da sich der einschlägige Artikel 2 der Regelung ausdrücklich auf die beklagte Partei beziehe.
Nahri selbst gibt an, Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Sie habe ihre Miete stets regelmäßig an einen Untervermieter entrichtet, der die Zahlungen jedoch nie an die Eigentümerin Ramber 2001 SL weitergeleitet habe. Seit zwei Jahren lebte sie mit ihrem Sohn in einem Zimmer der Immobilie, das sie sich mit einem weiteren Mann teilte.
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Obwohl ihr die Sozialdienste von Barcelona einen offiziellen Vulnerabilitätsbericht ausgestellt haben und ihr keine Wohnalternative zur Verfügung steht, wartet sie seit über drei Jahren auf einen Platz über die städtische Notfallkommission (Mesa de Emergencia).
Wiederholte Räumungsanläufe und gewerkschaftliche Reaktionen
Der Maßnahme waren mehrere gescheiterte Vollstreckungsversuche vorausgegangen. Am 05.10.2026 war ein Termin wegen einer Unwetter-Warnstufe Rot ausgesetzt worden, am 14.10.2026 folgte eine Verschiebung aufgrund eines unzureichenden Polizeiaufgebots.
Nach Angaben von COSHAC handelte es sich nun um den vierten Räumungsversuch, während Medienberichte von lasexta.com und eldiario.es vom dritten Anlauf sprachen. Verhandlungsangebote der Mieterorganisation an die Eigentümerin blieben nach Angaben der Gewerkschaft unbeantwortet.
COSHAC forderte einen sofortigen Stopp der Zwangsmaßnahmen sowie den Abschluss eines Sozialmietvertrags und rief im Zuge der Auseinandersetzungen zu einem Generalstreik am 11.11.2026 auf.
Die EU-Kommission empfiehlt bei Zwangsräumungen Verhältnismäßigkeit, Verfahrensgarantien und für Familien mit Kindern eine angemessene Wohnalternative — verbindlich ist das nicht. Wer als Vermieter oder Mieter planen muss, findet in diesem Leitfaden die dokumentierten Schritte: Vulnerabilitätsnachweis, Sozialmietvertrag, Fristen. Leitfaden zu Räumungsverfahren sichern
Die Debatte um den Umgang mit Wohnungsräumungen reicht unterdessen bis auf europäische Ebene. Wie unter anderem ara.cat in einem Bericht vom 19.10.2026 darlegte, veröffentlichte die Europäische Kommission unverbindliche Leitlinien für die Mitgliedsstaaten. Darin empfiehlt die Behörde, bei Zwangsräumungen stets Verhältnismäßigkeit und Verfahrensgarantien zu wahren.
Sollte eine Räumung unvermeidbar sein, müsse insbesondere für Familien mit Kindern und Alleinerziehende eine angemessene Wohnalternative bereitstehen. Neben präventiven Maßnahmen wie Mediation, Schuldenberatung und Mietnothilfen verweist die Kommission zugleich auf die Wahrung von Eigentümerrechten.
