Barrierefreies Wohnen: Beauftragten fordern Gesetze fĂŒr 3,2 Millionen Wohnungen
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 12:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Behindertenbeauftragten von Bund und LĂ€ndern haben auf der Bauministerkonferenz am 10. und 11. September 2026 grundlegende gesetzliche Reformen fĂŒr den Wohnungsbau angemahnt. Um dem dramatischen Mangel an zugĂ€nglichem Wohnraum zu begegnen, fordern die Beauftragten klare rechtliche Verpflichtungen fĂŒr Bund und LĂ€nder.
Im Mittelpunkt stehen dabei eine NachschÀrfung des Bauordnungsrechts, der gezielte Ausbau rollstuhlgerechter Wohnungen und eine systematische Bestandsaufnahme der bundesweiten GebÀudeinfrastruktur.
Barrierefreiheit als gesetzliches Schutzziel
Zentrales Anliegen der Beauftragten ist es, Barrierefreiheit als eigenstÀndiges Schutzziel in der Musterbauordnung festzuschreiben. Die Musterbauordnung fungiert als bundesweiter Orientierungsrahmen, auf dessen Grundlage die einzelnen BundeslÀnder ihre jeweiligen Landesbauordnungen gestalten.
Bislang fehlen nach Ansicht der Behindertenbeauftragten verbindliche Vorgaben, die ein barrierefreies Bauen im Neubau und bei umfassenden Modernisierungen flÀchendeckend garantieren.
DarĂŒber hinaus sprachen sich die Vertreter von Bund und LĂ€ndern dafĂŒr aus, den Bau rollstuhlgerechter Wohnungen gezielt nach dem sogenannten R-Standard der DIN 18040-2 voranzutreiben. Dieser Standard legt spezifische bauliche Voraussetzungen fĂŒr BewegungsflĂ€chen, TĂŒrbreiten und sanitĂ€re Anlagen fest, die fĂŒr Menschen im Rollstuhl unverzichtbar sind.
Um zugleich Transparenz ĂŒber den tatsĂ€chlichen Bestand an zugĂ€nglichen Wohnungen zu schaffen, soll Barrierefreiheit kĂŒnftig verbindlich in einem GebĂ€uderegister dokumentiert werden. Bislang fehlt es in vielen Regionen an verlĂ€sslichen Daten darĂŒber, wie viele Wohnungen den Anforderungen an barrierefreies Wohnen tatsĂ€chlich entsprechen.
Wachsende VersorgungslĂŒcke im Wohnungsbestand
Die Dringlichkeit der Forderungen wird durch die aktuelle Bestandsstatistik unterstrichen. Wie die Behindertenbeauftragten darlegten, sind derzeit weniger als zwei Prozent der rund 37 Millionen Wohnungen in Deutschland barrierefrei. Menschen mit Behinderungen sowie Ă€ltere Personen stehen dadurch vor massiven HĂŒrden bei der Wohnungssuche.
Die Behindertenbeauftragten von Bund und LĂ€ndern fordern auf der Bauministerkonferenz verbindliche Vorgaben fĂŒr barrierefreies Bauen â von der Verankerung als Schutzziel in der Musterbauordnung bis zum R-Standard der DIN 18040-2. Wer heute plant, sollte die konkreten Anforderungen kennen. Der kostenlose Leitfaden zeigt in drei Schritten, wie Sie BewegungsflĂ€chen, TĂŒrbreiten und SanitĂ€rrĂ€ume normgerecht umsetzen. Kostenlosen Praxis-Leitfaden anfordern
Wissenschaftliche Erhebungen verdeutlichen das AusmaĂ des Fehlbedarfs: Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bezifferte die LĂŒcke im Jahr 2023 auf mindestens 2,1 Millionen barrierefreie Einheiten.
Aufgrund des demografischen Wandels und der alternden Bevölkerung dĂŒrfte sich das Defizit in den kommenden Jahren drastisch verschĂ€rfen. Nach Berechnungen des IW wird die Unterdeckung bis zum Jahr 2040 auf mindestens 3,2 Millionen Wohnungen anwachsen, sofern keine wirksamen gegensteuernden MaĂnahmen ergriffen werden.
Relevanz fĂŒr Teilhabe und MobilitĂ€t
Ein barrierefreies Wohnumfeld gilt als elementare Grundvoraussetzung fĂŒr ein selbstbestimmtes Leben. Ohne stufenlose ZugĂ€nge, breite TĂŒren und rollstuhlgerechte SanitĂ€rrĂ€ume sind Betroffene im Alltag hĂ€ufig auf fremde Hilfe angewiesen oder drohen den Anschluss an das gesellschaftliche Leben zu verlieren.
Weniger als zwei Prozent der rund 37 Millionen Wohnungen in Deutschland sind barrierefrei â und bis 2040 könnte die LĂŒcke auf mindestens 3,2 Millionen Einheiten wachsen. FĂŒr Bauunternehmen und Planer heiĂt das: Wer den Bestand nicht dokumentieren kann, verliert den Anschluss an Förder- und Nachweispflichten. Der Leitfaden zeigt, wie Sie Barrierefreiheit im GebĂ€uderegister nachvollziehbar erfassen. Praxisplan GebĂ€uderegister jetzt sichern
Auch die MobilitÀt von FachkrÀften und BeschÀftigten mit körperlichen EinschrÀnkungen wird durch das knappe Wohnungsangebot stark limitiert, da ein beruflicher Wohnortwechsel oft an fehlenden passenden Quartieren scheitert.
Mit dem VorstoĂ auf der Fachkonferenz der Bauminister soll der Druck auf die Gesetzgeber in den LĂ€ndern erhöht werden. Nach Ansicht der Behindertenbeauftragten kann die wachsende VersorgungslĂŒcke nur geschlossen werden, wenn barrierefreies Planen und Bauen nicht lĂ€nger als optionale Zusatzausstattung, sondern als unverzichtbarer Standard fĂŒr die soziale und bauliche Infrastruktur behandelt wird.
