BAuA-Richtlinien: Neue Anleitung zu Risikobeurteilung beim Heben
18.06.2026 - 01:16:30 | boerse-global.de
Mitte Juni veröffentlichte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) neue Richtlinien zur Arbeitssicherheit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und ein erweitertes Handbuch geben Arbeitgebern detaillierte Instrumente zur Risikobeurteilung an die Hand. Ziel: muskuloskelettale Beschwerden verhindern und die hohe Zahl mechanisch bedingter Arbeitsunfälle senken.
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Systematische Erfassung beim Heben und Tragen
Am 17. Juni erschien die neue Anleitung zur Risikobeurteilung beim Heben und Tragen. Sie basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz und der Lastenhandhabungsverordnung. Der Prozess startet mit der Identifikation aller manuellen Handhabungstätigkeiten im Betrieb, gefolgt von einer detaillierten Bewertung der Lasten und ergonomischen Risikofaktoren.
Die systematische Bewertung soll Belastungsspitzen erkennen und präventive Maßnahmen einleiten. Das dient primär der Gesundheit der Beschäftigten, um langfristige Schäden am Bewegungsapparat zu vermeiden. Unternehmen erhalten damit eine praxisnahe Anleitung für rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen.
Fokus auf mechanische Gefährdungen
Bereits am 15. Juni legte die BAuA den zweiten Teil ihres Handbuchs zur Gefährdungsbeurteilung vor – diesmal zu mechanischen Gefährdungen. Die Relevanz ist enorm: Laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) sind rund 75 Prozent aller Arbeitsunfälle mechanisch bedingt.
25 Prozent dieser Unfälle entfallen auf bewegte Maschinenteile, weitere 25 Prozent auf gefährliche Oberflächen. Transportvorgänge verursachen 20 Prozent, Abstürze sechs Prozent. Das Handbuch empfiehlt eine klare Maßnahmenhierarchie: Energie verringern, Mensch und Maschine räumlich trennen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) einsetzen.
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Reformierte Rahmenbedingungen
Die neuen Anleitungen ergänzen den seit Januar 2026 geltenden Rahmen der reformierten DGUV Vorschrift 2. Die Beschäftigtengrenze für die vereinfachte Regelbetreuung und das Kompetenzzentrenmodell stieg von 10 auf 20 Vollzeitäquivalente (VZÄ).
Ein Drittel der Betreuungsstunden darf künftig digital erbracht werden – nach einer vorherigen Begehung vor Ort. In Ausnahmefällen sind bis zu 50 Prozent möglich. Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit öffneten sich die Qualifikationsanforderungen: Neben technischem Wissen sind nun auch Physik, Biologie oder Psychologie anerkannt. Neu ist eine Nachweispflicht für Fortbildungen von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften.
Praktische Umsetzung und Hitzeschutz
Die Industrie setzt die neuen Konzepte bereits um. Im Zementwerk Leimen entwickelte HeidelbergCement eine flexible, stationäre Schlepptreppe. Die höhenverstellbare Konstruktion ersetzt herkömmliche Sprossenleitern bei der Begehung von Silofahrzeugen und erhöht die Sicherheit durch ein zentrales Podest.
Neben mechanischen Gefahren rücken auch klimatische Faktoren in den Fokus. Die Schweizer Suva kündigte am 17. Juni verstärkte Hitzeschutz-Kontrollen an. Ab 28 Grad Celsius sollen Betriebe die Arbeitszeiten anpassen, ab 33 Grad schwere körperliche Arbeit minimieren und stündliche Ruhepausen von 15 Minuten einlegen. Hintergrund: steigende Unfallzahlen bei extremer Hitze und das Risiko für Hitzschlag oder Sonnenstich.
