BAuA-Richtlinien: Neue Anleitung zu Risikobeurteilung beim Heben
Veröffentlicht am: 18.06.2026 um 01:16 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mitte Juni veröffentlichte die Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) neue Richtlinien zur Arbeitssicherheit. Eine Schritt-fĂŒr-Schritt-Anleitung und ein erweitertes Handbuch geben Arbeitgebern detaillierte Instrumente zur Risikobeurteilung an die Hand. Ziel: muskuloskelettale Beschwerden verhindern und die hohe Zahl mechanisch bedingter ArbeitsunfĂ€lle senken.
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Systematische Erfassung beim Heben und Tragen
Am 17. Juni erschien die neue Anleitung zur Risikobeurteilung beim Heben und Tragen. Sie basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz und der Lastenhandhabungsverordnung. Der Prozess startet mit der Identifikation aller manuellen HandhabungstÀtigkeiten im Betrieb, gefolgt von einer detaillierten Bewertung der Lasten und ergonomischen Risikofaktoren.
Die systematische Bewertung soll Belastungsspitzen erkennen und prĂ€ventive MaĂnahmen einleiten. Das dient primĂ€r der Gesundheit der BeschĂ€ftigten, um langfristige SchĂ€den am Bewegungsapparat zu vermeiden. Unternehmen erhalten damit eine praxisnahe Anleitung fĂŒr rechtssichere GefĂ€hrdungsbeurteilungen.
Fokus auf mechanische GefÀhrdungen
Bereits am 15. Juni legte die BAuA den zweiten Teil ihres Handbuchs zur GefĂ€hrdungsbeurteilung vor â diesmal zu mechanischen GefĂ€hrdungen. Die Relevanz ist enorm: Laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) sind rund 75 Prozent aller ArbeitsunfĂ€lle mechanisch bedingt.
25 Prozent dieser UnfĂ€lle entfallen auf bewegte Maschinenteile, weitere 25 Prozent auf gefĂ€hrliche OberflĂ€chen. TransportvorgĂ€nge verursachen 20 Prozent, AbstĂŒrze sechs Prozent. Das Handbuch empfiehlt eine klare MaĂnahmenhierarchie: Energie verringern, Mensch und Maschine rĂ€umlich trennen, persönliche SchutzausrĂŒstung (PSA) einsetzen.
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Reformierte Rahmenbedingungen
Die neuen Anleitungen ergĂ€nzen den seit Januar 2026 geltenden Rahmen der reformierten DGUV Vorschrift 2. Die BeschĂ€ftigtengrenze fĂŒr die vereinfachte Regelbetreuung und das Kompetenzzentrenmodell stieg von 10 auf 20 VollzeitĂ€quivalente (VZĂ).
Ein Drittel der Betreuungsstunden darf kĂŒnftig digital erbracht werden â nach einer vorherigen Begehung vor Ort. In AusnahmefĂ€llen sind bis zu 50 Prozent möglich. FĂŒr FachkrĂ€fte fĂŒr Arbeitssicherheit öffneten sich die Qualifikationsanforderungen: Neben technischem Wissen sind nun auch Physik, Biologie oder Psychologie anerkannt. Neu ist eine Nachweispflicht fĂŒr Fortbildungen von BetriebsĂ€rzten und SicherheitsfachkrĂ€ften.
Praktische Umsetzung und Hitzeschutz
Die Industrie setzt die neuen Konzepte bereits um. Im Zementwerk Leimen entwickelte HeidelbergCement eine flexible, stationÀre Schlepptreppe. Die höhenverstellbare Konstruktion ersetzt herkömmliche Sprossenleitern bei der Begehung von Silofahrzeugen und erhöht die Sicherheit durch ein zentrales Podest.
Neben mechanischen Gefahren rĂŒcken auch klimatische Faktoren in den Fokus. Die Schweizer Suva kĂŒndigte am 17. Juni verstĂ€rkte Hitzeschutz-Kontrollen an. Ab 28 Grad Celsius sollen Betriebe die Arbeitszeiten anpassen, ab 33 Grad schwere körperliche Arbeit minimieren und stĂŒndliche Ruhepausen von 15 Minuten einlegen. Hintergrund: steigende Unfallzahlen bei extremer Hitze und das Risiko fĂŒr Hitzschlag oder Sonnenstich.
