Bauunternehmer: Zoll darf ohne Vorankündigung Dokumentation einsehen
Veröffentlicht: 07.07.2026 um 16:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Beamten können ohne Vorankündigung einen vollständigen digitalen Zugriff auf die Baustellendokumentation verlangen. Das betrifft vor allem Generalunternehmer, die nun für die gesamte Nachunternehmerkette haften.
Digitaler Rundumschlag auf der Baustelle
Die Prüfung beschränkt sich nicht mehr auf das Hauptunternehmen. Zollbeamte dürfen direkt vor Ort Einsicht in sämtliche digitale Unterlagen nehmen. Generalunternehmer müssen sicherstellen, dass Informationen über alle eingesetzten Firmen und deren Personal jederzeit digital abrufbar sind.
Die ISHAP GmbH und die Kanzlei Bronhofer & Partner Rechtsanwälte mbB haben eine Fachpublikation veröffentlicht. Sie soll Unternehmen helfen, die neuen Kontrollmechanismen zu verstehen und eine rechtssichere digitale Dokumentation aufzubauen.
Harte Strafen bei Lücken
Die Folgen einer lückenhaften Dokumentation sind gravierend. Fehlt der Nachweis gegenüber dem Zoll, droht die Eintragung ins Wettbewerbsregister. Das bedeutet: Das Unternehmen könnte von künftigen öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden – für viele Betriebe eine existenzielle Bedrohung.
Experten raten deshalb zu durchdigitalisierten Prozessen. Nur ein reibungsloser Datenfluss zwischen allen Beteiligten ermöglicht eine adäquate Reaktion auf unangekündigte Kontrollen.
Die neuen Zollbefugnisse betreffen jeden Generalunternehmer – unangekündigte Kontrollen mit digitalem Zugriff auf die Baustellendokumentation sind seit Januar 2026 Realität. Wer jetzt seine Prozesse nicht durchdigitalisiert, riskiert Wettbewerbsregister-Einträge und den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Dieser Report liefert die Checkliste für eine rechtssichere Dokumentation und den Musterprozess für den Nachunternehmer-Datenfluss. Jetzt kostenlosen Report anfordern
Strengere Arbeitsschutzregeln ab 2027
Ab Januar 2027 gelten neue Grenzwerte für Bitumendämpfe und -aerosole im Straßenbau. Der zulässige Wert sinkt auf 1,5 Milligramm pro Kubikmeter. Die bisherige Übergangsregelung für Walzasphalt läuft dann aus.
Die Lösung heißt temperaturabgesenkter Asphalt (TA-Asphalt). Die neuen technischen Regelwerke wie die ZTV Asphalt-StB 25 unterscheiden künftig zwischen Neubau und Bestand. Digitale Prozesskontrollen sollen die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen – sie überwachen Einbautemperaturen und Emissionsbelastung präzise.
Auch für Fuhrparks ändert sich was
Haftung für die gesamte Nachunternehmerkette – das ist die neue Realität seit Januar 2026. Fehlt bei einer Zollkontrolle der digitale Nachweis, droht die Eintragung ins Wettbewerbsregister. Existenzbedrohend für viele Betriebe. Unser Report zeigt, wie Sie mit einem durchdigitalisierten Datenfluss und einer Schritt-für-Schritt-Vorbereitung auf unangekündigte Prüfungen reagieren. Zollkontroll-Vorbereitung jetzt sichern
Seit dem 1. Juli 2026 gelten weitere gesetzliche Änderungen, die Bauunternehmen mit Fahrzeugflotten betreffen. Die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten wurde von drei auf sechs Monate verlängert. Der Punktehandel ist jetzt explizit verboten – bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
Zudem wurde die rechtliche Grundlage für Scan-Cars zur automatisierten Parkraumkontrolle bundesweit im Straßenverkehrsgesetz (§ 63g StVG) verankert.
