Befristung, Arbeitsrecht

Befristung bis 48 Monate: Arbeitsrecht wird flexibler ab Januar

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 21:17 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung verabschiedet ein umfassendes Reformpaket mit 34 Maßnahmen. Neue BAG-Urteile und Playmobil-Kündigung prägen die Debatte.

Arbeitsrecht-Reform 2026: Neue Regeln für Befristung, KI und Mitbestimmung
Professionelle Business-Diskussion in einem modernen Bürogebäude mit Fokus auf Personalwesen und Mitbestimmung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung stellt das Arbeitsrecht auf den Kopf. Ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen bringt tiefgreifende Veränderungen für Unternehmen und Arbeitnehmervertreter. Parallel dazu sorgen richtungsweisende Urteile des Bundesarbeitsgerichts für neue Klarheit – und neue Konflikte.

Befristung wird einfacher – und länger

Das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ zielt vor allem auf mehr Flexibilität ab. Künftig soll die sachgrundlose Befristung für bis zu 48 Monate möglich sein. Bis zu sechs Verlängerungen wären innerhalb dieses Zeitraums erlaubt. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet.

Zusätzlich plant die Regierung, das Schriftformerfordernis für Befristungen zum 1. Januar 2027 abzuschaffen. Das soll Prozesse beschleunigen – birgt aber auch Risiken für Arbeitnehmer.

Wer mehr als 177.450 Euro brutto im Jahr verdient, bekommt ab Januar 2027 eine neue Auflösungsoption. Parallel dazu sind steuerliche Anreize für Abfindungen geplant – vorausgesetzt, der Wechsel in eine neue Stelle erfolgt zügig.

KI und Mitbestimmung: Neue Spielregeln

Die Digitalisierung verändert auch die Betriebsratsarbeit. Die Regierung will die Mitbestimmung bei der Einführung Künstlicher Intelligenz beschleunigen. Um Umgehungen zu verhindern, ist ein Verbot von Vorrats-SE-Gesellschaften vorgesehen.

Der aktuelle HR Report zeigt: Der Druck ist enorm. 57 Prozent der Befragten sehen Kostendruck als Top-Thema, 55 Prozent die Digitalisierung und KI. Und das, obwohl 81 Prozent der HR-Fachkräfte bereits täglich KI-Anwendungen nutzen. Nur 4 Prozent der Beschäftigten gelten als ausreichend vorbereitet.

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Playmobil kündigt Betriebsratsvorsitzenden

Die praktische Umsetzung von Mitbestimmungsrechten führt immer wieder zu harten Konflikten. Im Juli wurde bekannt: Die geobra Brandstätter Stiftung & Co. KG, bekannt als Playmobil-Hersteller, hat ihrem Betriebsratsvorsitzenden außerordentlich gekündigt. Grund: schwerwiegende Pflichtverletzungen.

Der Vorfall ereignet sich nur kurz nach der Schließung eines Werks in Dietenhofen Ende Juni. Damals verloren 350 Beschäftigte ihre Jobs.

BAG entscheidet im August über Grundsatzfragen

Das Bundesarbeitsgericht wird im August über mehrere grundlegende Fragen entscheiden. Darunter: Darf die Schwerbehindertenvertretung Krankmeldungen weiterleiten? Und hat der Betriebsrat einen Ermessensspielraum bei der Ansetzung von Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit?

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Bereits im Frühjahr 2026 hatte das BAG den Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz präzisiert. Der bezieht sich demnach nur auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr und ist betriebsbezogen auszulegen. Eine unternehmensweite Auskunft kann nicht verlangt werden – zumindest vorerst. Künftige EU-Richtlinien könnten hier zu einer Neubewertung führen.

Krankmeldung: Schluss mit telefonischer Krankschreibung

Das Reformpaket bringt auch eine Verschärfung bei der Krankmeldung. Die während der Pandemie eingeführte telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Stattdessen gilt künftig: Vorlagepflicht für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag.

Tarifrecht: Mehr Spielraum für Betriebe

Im Tarifrecht sind weitere Öffnungsklauseln geplant. Betriebliche Abweichungen sollen erleichtert werden. Flankiert wird das durch höhere Steuerfreibeträge für Zuschläge bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit – gültig bei einem Stundenlohn von bis zu 75 Euro.

Für betriebliche Einigungsstellen gibt es eine Klarstellung: Sie können auch ohne langwierige Vorverhandlungen angerufen werden, wenn eine Blockade erkennbar ist. Die gerichtliche Einsetzung prüft dann nur, ob der Antrag offensichtlich unbegründet ist.

Weiterbildung: Neue Förderung für den Gartenbau

Im Juni startete das Projekt NAWIGALA II. Es bietet über zwei Jahre kostenfreie Weiterbildungsangebote für den Gartenbau. Finanziert wird es vom Bundesfamilienministerium und dem Europäischen Sozialfonds Plus.

Parallel rücken regulatorische Schulungen in den Fokus. Besonders die NIS-2-Richtlinie wird für Geschäftsleitungen und Führungskräfte ab September 2026 relevant. Die Managementpflichten erfordern dann verstärkte Qualifikation.

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