Befristung, Koalition

Befristung bis 48 Monate: Koalition lockert Regeln fĂŒr Spitzenverdiener

Veröffentlicht am: 04.07.2026 um 19:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Arbeitsgericht Solingen: Arbeitnehmer verliert Abfindung, behĂ€lt aber Urlaubsabgeltung. Neue Regeln fĂŒr Spitzenverdiener und Befristungen geplant.

Urlaubsabgeltung: Gericht bestĂ€tigt Anspruch trotz Compliance-Verstoß
Nahaufnahme eines stilisierten Rechtsdokuments mit einer unscharfen Hand, die einen Stift hĂ€lt, symbolisiert RechtsansprĂŒche und Finanzen. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Das zeigt ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Solingen.

Abgeltung trotz Millionen-Verlust

Ein Arbeitnehmer schloss einen Aufhebungsvertrag, nutzte dann aber das interne Einkaufssystem fĂŒr private Bestellungen und deklarierte diese als geschĂ€ftlich. Das Gericht wertete dies als Störung der GeschĂ€ftsgrundlage nach Paragraf 313 BGB.

Die Folge: Der Mann verlor seinen Abfindungsanspruch von rund 415.748 Euro sowie einen Bonus von ĂŒber 21.500 Euro. Seinen Urlaubsabgeltungsanspruch in Höhe von 9.395 Euro durfte er dagegen behalten. ZusĂ€tzlich wurde er zur Zahlung von 834,80 Euro Schadensersatz verurteilt.

Drei Wochen am StĂŒck sind Pflicht

Das Landesarbeitsgericht ThĂŒringen machte im MĂ€rz 2026 klare Vorgaben zur Urlaubsgestaltung. Eine pauschale Begrenzung auf maximal zwei Wochen am StĂŒck ist unzulĂ€ssig. Laut Paragraf 7 Absatz 2 BUrlG muss Urlaub zusammenhĂ€ngend gewĂ€hrt werden – es sei denn, dringende betriebliche GrĂŒnde sprechen dagegen.

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Eine Arbeitnehmerin setzte per einstweiliger VerfĂŒgung ihren Anspruch auf drei Wochen zusammenhĂ€ngenden Urlaub durch. Arbeitgeber mĂŒssen fĂŒr eine Ablehnung konkrete EngpĂ€sse nachweisen. Zudem hat der Betriebsrat bei UrlaubsgrundsĂ€tzen ein Mitbestimmungsrecht nach Paragraf 87 BetrVG.

Neue Regeln fĂŒr Spitzenverdiener

Die Koalition stellte Anfang Juli 2026 ein Reformprogramm vor. Ab einem Jahresfixgehalt von rund 177.500 Euro sollen Gerichte ArbeitsverhĂ€ltnisse gegen eine Abfindung zwischen 12 und 18 Monatsverdiensten auflösen können – selbst wenn die KĂŒndigung sozial nicht gerechtfertigt ist.

Geplant sind zudem sachgrundlose Befristungen bis zu 48 Monaten mit bis zu sechs VerlÀngerungen. Diese Regelung soll bis Ende 2030 gelten. Ab Januar 2027 entfÀllt das Schriftformerfordernis bei Befristungen.

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Formfehler bei Massenentlassungen

Das Bundesarbeitsgericht beschĂ€ftigte sich im FrĂŒhjahr 2026 mit Massenentlassungen. KĂŒndigungen sind unwirksam, wenn die Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erfolgt. Das betraf unter anderem Verfahren der Luftfahrtgesellschaft Walter aus dem Jahr 2020.

Auch ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigungen bleiben ein Streitthema. Das LAG Köln entschied: Der Beweiswert einer AU kann erschĂŒttert sein, wenn der zeitliche Zusammenhang mit Konflikten am Arbeitsplatz Zweifel am Leistungswillen des Arbeitnehmers aufkommen lĂ€sst. Dann muss der Arbeitnehmer seine gesundheitlichen BeeintrĂ€chtigungen detailliert darlegen.

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